Person A hat die Pauschale nicht bezahlt, weil sie aus Gewissensgründen jegliche Zahlung an die Landesrundfunkanstalt verweigert. Dies wurde der LRA so auch offen schriftlich mitgeteilt. Die LRA hat, trotz gerichtlicher Festsetzung, bisher nicht versucht die Kosten beizutreiben.
Ansonsten ist die pauschale Summe korrekt. Es wird aber vom Gericht festgelegt, wieviel an wen zu zahlen ist.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)