Sicherlich könnte man die Verschlüsselungsoption in einer Klagebegründung erwähnen, dennoch dürfte das Gericht kein Urteil fällen, in dem die Verschlüsselung gefordert wird, selbst das Bundesverfassungsgericht müßte eine offene Entscheidung fällen, in der die Technik außen vor bleibt.
Insofern hat der Poster recht, wenn er die Verschlüsselung nur politisch durchsetzbar erkennt, natürlich hätte es seinen Reiz, nur das Erste, das ZDF und das jeweilige regionale Dritte als "Grundversorgung" unverschlüsselt einzuspeisen und sich auf zwei, drei unverschlüsselte regionale ÖRR-Radiosender zu konzentrieren, aber das würde das gesamte bisherige Bereicherungsmodell infragestellen - deshalb ist es politisch auch nicht gewollt!
Der "Mehrwert" durch Spartenprogramme ÖRRer Natur, die dann verschlüsselt wären, für den dann per Jahresabo o.ä. bezahlt werden müßte, würde nie und nimmer die Einnahmen bringen, die bisher vereinnahmt wurden.
Nicht umsonst heißt es, "der Rundfunkbeitrag dient zur Finanzierung des ÖRR", statt der Rundfunkbeitrag dient zur Grundversorgung der Bevölkerung mit ÖRR Programmen und Angeboten.