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Autor Thema: Klage auf Verschlüsselung  (Gelesen 8747 mal)

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anne-mariechen

Re: Klage auf Verschlüsselung
#15: 20. November 2015, 19:38
Nein, kann sie nicht. Du kannst allenfalls IN der Wohnung Rundfunk empfangen - mit entsprechender Technik.
...und ob irgendjemand meine Wohnung als "Einheit" definiert, oder als Bockwurst ist dabei völlig unerheblich. Ohne Empfänger keinen Empfang.

Es ist doch unerheblich mit welcher Technik ich in der Wohnung Rundfunk empfange. Wenn das die Bockwurst kann auch egal. Die Bockwurst ist nicht die Berechnungsgrundlage.

Beispiel aus dem Handelsrecht ---> Rechnung das muss drinstehen ---> http://www.steuerberater-gaby-muenchen.de/wp-content/uploads/2013/03/Rechnung-das-muss-drinstehen.pdf
Merkblatt unter der Nr. 7 Bezeichnung der erbrachten Leistung

Sie müssen die von Ihnen erbrachte Leistung in der Rechnung bezeichnen: Bei einer Warenlieferung müssen Sie die Menge und Art, d. h. die handelsübliche Bezeichnung, der gelieferten Waren angeben.

Bei einer sonstigen Leistung (Dienstleistung) müssen Sie den Umfang und die Art Ihrer Leistung konkret bezeichnen. Allgemeine Beschreibungen wie „Beratung“ oder „Handwerkerarbeiten“ reichen nicht aus.

Ist eine Leistungsbeschreibung in der Rechnung zu umfangreich, können Sie stattdessen in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen, z. B. auf den zugrunde liegenden Vertrag, verweisen, in dem die Leistung genau beschrieben wird. Wurde so im RBStV umgesetzt denn dort wurde die Einheit Wohnung definiert.

Und bei der Verschlüsselung muss es noch die Möglichkeit geben an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit empfangen wurde.


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Re: Klage auf Verschlüsselung
#16: 20. November 2015, 19:58
Übrigens gibt es im EU-Recht für alle Bürger keine Recht auf eine Wohnung wie hier in Deutschland ..... schon gewußt?
Wäre ich mir an Deiner Stelle nicht ganz so sicher, weil ...

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012P/TXT&from=EN
Zitat
Artikel 7

Achtung des Privat- und Familienlebens

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.
Und dann berücksichtige, daß kein nationales EU-Mitgliedsland EU-Recht auslegen darf.

Zudem sagt Deine Aussage eindeutig, daß Du eher pro ÖRR eingestellt bist.


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S
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Re: Klage auf Verschlüsselung
#17: 20. November 2015, 22:40
Inwieweit die sich die Verschlüsselung als separater Klagepunkt in einer Klage eignet ist fraglich. Sicherlich lässt sich das Thema aber gut in eine Klage einbringen, da es einige Klagepunkte berührt bzw.  überflüssig machen würde, sofern eine Verschlüsselung zur Anwendung käme.

Laut EU-Verordnung stellt eine Verschlüsselung kein Hindernis dar

Punkt 5
Nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates der europäischen Kommission gelten Rundfunkveranstaltungen als frei empfangbar, auch wenn sie verschlüsselt sind:
[…]

Im gleichen Beitrag wird auch auf das Wettbewerbsrecht eingegangen.

So wie sich der örR derzeit verhält will er sich anscheinend dem Wettbewerb nicht stellen, da er seine Einnahmen mittels Nötigung und Zwang generiert und nicht über adäquate Angebote. Er bedient sich hier seiner Stellung als Behörde um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jedem Wohnungsinhaber anzudrohen und auch gegen diesen durchzusetzen, sofern dieser nicht für etwas zahlt, was er gar nicht will.
Andere Wettbewerber haben diese Möglichkeit nicht. Das ist höchst wettbewerbsverzerrend.
Durch eine Verschlüsselung wäre auf einfache Weise die Möglichkeit gegeben diesen Mißstand zu beheben, da nur noch diejenigen zur Zahlung herangezogen würden, die örR auch nutzen möchten.

Als Klagepunkte die mittels Verschlüsselung überflüssig wären fallen mir spontan ein:

  • Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Absatz 1 GG
  • Fehlende Kriterien der Abgabe um diese als Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne definieren zu können, da durch Verschlüsselung endlich ein konkretes Merkmal geschaffen würde, um Vorteilsempfänger abgrenzen zu können.


Es gibt sicherlich noch weitere Klagepunkte die hier gern noch weitergeführt werden können.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

Z
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Re: Klage auf Verschlüsselung
#18: 23. November 2015, 14:29
Sicherlich könnte man die Verschlüsselungsoption in einer Klagebegründung erwähnen, dennoch dürfte das Gericht kein Urteil fällen, in dem die Verschlüsselung gefordert wird, selbst das Bundesverfassungsgericht müßte eine offene Entscheidung fällen, in der die Technik außen vor bleibt.

Insofern hat der Poster recht, wenn er die Verschlüsselung nur politisch durchsetzbar erkennt, natürlich hätte es seinen Reiz, nur das Erste, das ZDF und das jeweilige regionale Dritte als "Grundversorgung" unverschlüsselt einzuspeisen und sich auf zwei, drei unverschlüsselte regionale ÖRR-Radiosender zu konzentrieren, aber das würde das gesamte bisherige Bereicherungsmodell infragestellen - deshalb ist es politisch auch nicht gewollt!

Der "Mehrwert" durch Spartenprogramme ÖRRer Natur, die dann verschlüsselt wären, für den dann per Jahresabo o.ä. bezahlt werden müßte, würde nie und nimmer die Einnahmen bringen, die bisher vereinnahmt wurden.

Nicht umsonst heißt es, "der Rundfunkbeitrag dient zur Finanzierung des ÖRR", statt der Rundfunkbeitrag dient zur Grundversorgung der Bevölkerung mit ÖRR Programmen und Angeboten.


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