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Autor Thema: Wohngemeinschaft mit seperater Anschrift  (Gelesen 6060 mal)

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Re: Wohngemeinschaft mit seperater Anschrift
#15: 15. November 2015, 19:13
Also sollte man sich den Brief sparen und dann wieder über einen Widerspruch oder eine Zahlung der offenen Beträge inkl. Zuschläge das Ganze beenden. Die Hoffnung, dass sich das sonst bald mal erledigt habe ich langsam auch nicht mehr.


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Re: Wohngemeinschaft mit seperater Anschrift
#16: 15. November 2015, 19:40
In diesem Fall kann eine Brieffreundschaft vielleicht helfen, Zeit zu schinden.


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Re: Wohngemeinschaft mit seperater Anschrift
#17: 15. November 2015, 23:59
Fraglich ist hier eben, ob dadurch eine Ordnungswidrigkeit entsteht, die dann wieder unnötig Geld kostet. Klang jetzt erst mal nicht so.


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