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Autor Thema: Wohngemeinschaft mit seperater Anschrift  (Gelesen 6061 mal)

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Wohngemeinschaft mit seperater Anschrift
Autor: 02. Mai 2014, 12:20
Hallo und schon mal vorab vielen Dank für das tolle Forum,

ich habe eine Frage zu einer grob im Betreff angesprochenen, natürlich rein theoretischen, Situation.

Mal angenommen, Person A lebt zusammen mit Person B in einer Partnerschaft mit unterschiedlichen Nachnamen und beide bekommen gesondert Post von der GEZ (oder haben sie die Briefe doch nicht bekommen?), wobei der Beitragsbescheid noch nicht dabei war. Sollten die beiden dann die beiden Beitragsbescheide abwarten und erst danach die GEZ über die gemeinsame Wohnung informieren und dann mit einem gemeinsamen Widerspruch und danach mit einer gemeinsamen Klage zu reagieren? Oder sollten die beiden das vorher schon mal machen, wobei die beiden dann ja blöderweise auf die Schreiben reagieren.

Und noch eine Frage, die ich mir ausgedacht habe:
Was wäre, wenn nebenan von Person A zufällig seine Eltern wohnen würden (Hausnummer beispielsweise 22 anstatt 20) und er angibt, dass darüber schon die Gebühr bezahlt wird. Was könnte schlimmstenfalls passieren? Und wie könnte die darauf reagieren?

Vielen Dank schon mal fürs mitüberlegen in meinen theoretischen Fällen.  :)

Lieben Gruß


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awawaw


Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....
Beitragszahler/verweigerer für 22 und Beitragszahler/verweigerer für 20 erforderlich....
Strategisch macht es Sinn bevor BEIDE einen Beitragsbescheid erhalten... zum Beispiel nach Zwangsanmeldung..
A hält den Kopf hin... B schreibt an Beitragsservice das A mit Beitragsservicenummer xxx bereits Beitragszahler ist... A wartet auf Beitragsbescheid und geht wie hier xfach erwähnt vor ( widerspruch,aufschiebende wirkung,klage). B hat Ruhe und erhält Abmeldebestätigung (der Zwangsanmeldung)


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Und noch eine Frage, die ich mir ausgedacht habe:
Was wäre, wenn nebenan von Person A zufällig seine Eltern wohnen würden (Hausnummer beispielsweise 22 anstatt 20) und er angibt, dass darüber schon die Gebühr bezahlt wird. Was könnte schlimmstenfalls passieren? Und wie könnte die darauf reagieren?
In diesem Fall würde ich abwarten, bis ein Beitragsbescheid kommt. Diesem würde ich widersprechen, weil ja schon an anderer Adresse gezahlt wird, vielleicht geht die Verwechselung ja durch mit Hausnummer 22 und 20.
Da der erste, der einen Beitragsbescheid bekommt, binnen 4 Wochen ragieren muss, kann der nächste sich bei erhalt eines Beitragsbescheids mit auf den ersten anmelden, selbst wenn dieser Widerspruch einlegt oder an Hausnummer 22 gemeldet ist.


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Danke schon mal für die Antworten.  :) In meinem Fall bekommen immer beide gleichzeitig die Briefe. Könnte Person A in dem Fall widersprechen und sagen, dass bei Person C im Haus 22 schon mitgezahlt wird und Person B dem Beitragsservice gleichzeitig mitteilen, dass schon von Person A bezahlt wird? So hätte man eine Verkettung von Person C -> Person A -> Person B. Alternativ, wenn das nicht akzeptiert werden würde, könnte Person A Widerspruch einlegen und den Rest der ganzen Schritte durchgehen und Person B wäre schon auf A verknüpft, richtig?


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awawaw

verwirrt ? ich schon....
A und B wohnen in Nr 20
was spielt es für eine Rolle ob A oder B bei ( völlig belanglos ) C in Nr 22 "Beitrag" mit/zahlt.... ???
Beitragsservice will für nummer 20 Kohle sehen ( von A oder B .. bzw. von dem der dort wohnt..)
A / B wohnt in Nr 20.
Was hat das mit Nummer 22 und Person C zu tun ?


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Person C wohnt in Nummer 22 und hat den gleichen Nachnamen wie Person A in 20, weil sie zu einer Familie gehören.

Person B ist quasi dazugekommen und wohnt mit Person A in 20. Somit könnte die Familie in 22 für den Sohn/Tochter oder was auch immer in der 20 mitbezahlen (wenn dem Beitragsservice das vielleicht nicht auffällt) und Person C gehört ja ebenfalls zur Person A und wäre damit auch fein raus.


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awawaw

C zahlt für 22 den "Beitrag"
wer zahlt den "Beitrag" für 20 ???
Oder ist 20 und 22 EINE WOHNUNG ?
20 EINE WOHNUNG und 22 EINE WOHNUNG = 2 x "Beitrag" ( völlig Wurst wer dann 2 !! mal Beitrag zahlt)


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Das ist schon klar. Aber vielleicht merkt das dort ja jemand nicht. ;-) Roggi meint ja auch, dass vielleicht die Verwechslung durchgehen könnte. Außerdem wäre der Verwaltungsaufwand dann noch etwas mehr und alles würde sich etwas herauszögern..


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Wenn A und B in 20 post erhält...... und darauf verwiesen wird das C ja schon sich abzocken lässt mit Beitragsnummer ( in nummer 22..)
Ähhhhmmm...unterschätze die Bande nicht... (-:


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Es soll Leute geben, die melden sich offiziell wieder bei Mama an und sind den Betrugsverein los. Wer an der alten Adresse nicht mehr erreichbar ist, muss keine Angaben mehr zu dieser verlassenen Wohnung machen. Weil der Betrugsverein das nicht überprüfen kann, muss man natürlich ehrlich bleiben, man will den zugehörigen Karnevalsverein ja nicht in den Konkurs treiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2014, 13:55 von Roggi«

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awawaw

Könnte natürlich auch sein 20 und 22 ist EINE WOHNUNG mit einem EINGANG und A/B/C wohnen in einer Wohngemeinschaft.
---
Hiermit teile ich Ihnen mit das ich nicht beitragspflichtig bin. Für Ihre Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage.
Es zahlt für die von mir in einer Wohngemeinschaft bewohnte Wohnung bereits Mister C  mit der Beitragsnummer xxxxxxxxxxx den Rundfunkbeitrag. mfg Mister A/B


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Re: Wohngemeinschaft mit seperater Anschrift
#11: 15. November 2015, 18:38
Hi,

ich möchte das Thema nun gerne noch mal hoch holen. Nach einigen Briefen hin und her habe ich von einem Festsetzungsbescheid gehört, der eingetrudelt sein soll. Darin steht auch der Satz

Zitat
Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 02.10.2015 die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dafür fallen zusätzliche Kosten an.

Jetzt soll ein Brief aufgesetzt werden, wo Person A (Wohnhaft in Haus 20) bereits durch Person C (Wohnhaft in Haus 22) zahlt.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht gegen den oben genannten Festsetzungsbescheid vom 02.10.2015, mir zugestellt am 22.10.2015, Widerspruch ein.

Begründung: Pro Wohneinheit muss lt. RBStV nur ein Beitrag gezahlt werden. Ich wohne zusammen in einer Wohneinheit mit Person C, Beitragsnummer XXX XXX XXX. Herr Person C ist der Mieter der Wohneinheit und somit als Inhaber (Beitragsschuldner) für die die Wohneinheit betreffenden Forderungen zuständig (Vgl. §2 (1) RBStV). Die Forderungen sind daher an die genannte Person zu richten.

Des weiteren erfüllen m.E. zwei Gebühren-/ Beitragsbescheide für eine Wohneinheit eine Gebührenüberhebung nach §352 StGB: „(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, dass der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Jetzt ist es nur so, dass eine "Wohneinheit" ja sehr umfangreich definiert ist. Person A zahlt Miete für seine Wohnung und Person C für seine -ein Haus weiter gelegene- ebenfalls. Inwieweit ist das nachvollziehbar und inwieweit könnte das eine Straftat/Ordnungswidrigkeit sein? Könnte Person A auch Person C in etwas reinziehen?

Der Brief könnte theoretisch morgen schon das Haus verlassen. Mittlerweile ist Person A wahrscheinlich schon so genervt, dass er/sie die ausstehenden 622,42€ zahlen würden, wenn das jetzt nicht klappt... Welche Alternative gäbe es sonst noch?

Beste Grüße


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Re: Wohngemeinschaft mit seperater Anschrift
#12: 15. November 2015, 18:48
Ist doch nur BS. Dort wurdest du nicht vereidigt oder verpflichtet, nur die Wahrheit zu sagen. Meldetechnisch ist auch alles ok. Aber BS wird wohl wegen den verschiedenen Hausnummern nachfragen.


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Re: Wohngemeinschaft mit seperater Anschrift
#13: 15. November 2015, 18:56
Nur bei wem wird das der BS tun? Bei dem Schuldner? Wenn er denen dann sagen würde, dass das zwei Häuser mit Zugang über den Garten sind, wären die vermutlich nicht befriedigt oder? Der Name ist halt gleich und kommt mehrfach vor. In den beiden Häusern wohnen aber auch noch andere Parteien.


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Re: Wohngemeinschaft mit seperater Anschrift
#14: 15. November 2015, 19:06
Über den Garten wird wohl nicht erklärbar sein, dass es sich um nur einen einzigen Haushalt handelt. Guck dir den RBStV an, da steht es drin.


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