Solange vor Gericht die Programminhalte nicht mit betrachtet werden, wird es schwer auf Basis dieser Inhalte vorzugehen, aber PersonX wünsch dennoch viel Erfolg dabei.
VGe interessieren sich insbesondere für Formfehler, Verfahrensfehler und und, für Inhaltliche Sachen fühlen sich die VGe jedoch nicht berufen, das könnte sich erst ändern, wenn Sie dazu gezwungen wären, wie das jedoch gehen sollte ist sich PersonX noch unsicher. PersonX hat es schon mal geschrieben, laut dem selbstgefälligem Rundfunkvertrag und der bisherigen Haltung der VGe zu Fragen bezüglich der Inhalte könnte genausogut 24h pro Tag auf allen Senden Piepstöne kommen und die Zahlpflicht bestünde in den Augen der VGe Richter trotzdem, das muss den jeweiligen Richtern deutlich gemacht werden, damit diese dann Ihr Handeln entsprechend ändern würden. Aber VGe können vielleicht gar nicht über die Inhalte entscheiden, selbst wenn Sie wollten, möglicherweise bleibt das Ihnen durch andere Rechtsvorschriften verwehrt, so dass die Richter nicht "Frei" in Ihren Entscheidungen sein können. Ist das der Fall sind diese Gerichte Scheingerichte, und Urteile von Scheingerichten sollten keine Bestandskraft erlagen. Dazu kommt solange Rundfunkanstalten nicht unabhängig von der Politik und ebeos Richter nicht unabhängig von der gleichen sind, wird es dort wahrscheinlich keine Urteile geben, welche nicht gebeugt sind.