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Autor Thema: GEZ Verweigerern, um die Propaganda nicht zu finanzieren  (Gelesen 35427 mal)

m
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Hallo zusammen,

zwischenzeitlich hat Person M einige nicht nennenswerte Schriftwerke namens "Zahlungserrinerung" / "Rundfunkbeoträge für den Zeitraum von-bis" / "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten.
Auch eine wenig interessante Reaktion auf die von Person M erfasste schriftliche Verweigerung von 17.04.2014 kam Mitte August, die ich hier gerne platziere:
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/gez10urkgi23w1.jpg
Alles soweit noch ziemlich harmlos und lyrisch.

Heute (genauer gesagt, schon gestern am 14.11.2014) hat Person M einen Festsetzungsebscheid erhalten. Datiert von 01.11.2014!!!
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/festsetzungsbes1uxl7athoj.jpg
Auf dem Briefumschlag ist kein Stempel mit Datum zu sehen, sowie kein Strichcode, oder sonst ein Hinweis wann der Brief bei der Post tatsächlich ankam.

Auf der Rückseite des Festsetzungsebscheides eine Rechtsbehelfbelehrung:
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/rechtsbehelfsbe0enxbcyu4s.jpg

Das ganze hat o.g. M etwas verwundert. Soweit er weis, kann ein Festsetzungsbescheid einem Beitragsbescheid folgen und nicht einfach so als erster Bescheid überhaupt geschickt werden.

Auf jeden Fall braucht o.g. M einen Tipp. Kann /darf / soll diesem Bescheid widersprochen werden, oder kann man ihn einfach ignorieren?
Auch die Schnelligkeit dieses Bescheides ist etwas überraschend: Schon nach zwei versäumten Zahlungen!  >:D



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m
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Auf den ersten Festsetzungsbescheid mit postalischem Einlieferungsdatum 13.11 (datiert jedoch mit 01.11 und zugesandt am 14.11) wird Person M. am 11.12.2014 per Einschreiben mit Unterschrift reagieren und hier kurz davor entsprechenden Screenshot posten.

Jedoch wird der Abzockerladen ungeduldig, versucht mit neuer Strategie höheres Tempo zu setzen und gibt Gas.
Heute ist ein zweiter Festsetzungsbescheid mit zusätzlichen 8 € Säumniszuschlag für das nicht gezahlte dritte Quartal angekommen.
Diesmal mit der Vermerkung "vollstreckbarer Titel".



http://www.fotos-hochladen.net/uploads/fb14vlw259ies.jpg

In der Rechnung steht 123,88 €. Die Summe aus zwei ausstehenden Zahlungen für Quartale 2 und 3 + Säumniszuschläge je 8 €.



http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/rechnung2h7b1v9jnu.jpg

Auf diesen zweiten Festsetzungsbescheid wird Person M. in ca. einem Monat genauso wie gegen den ersten per Einschreiben reagieren.

Anfang nächster Woche poste ich hier den Widerspruch gegen den ersten Festsetzungsbescheid..


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2014, 21:13 von Uwe«

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Das Problem ... VERWALTUNGSAKT mit seinen Rechtsfolgen. BEITRAGBSESCHEID (Verwaltungsakt)  - sollte dieser rechtskräftig werden ( Widerspruch /Klage verpasst... ) ist dieser Zwangsvollstreckbar. Wer also nicht sagen will/kann "Ich habe nichts - egal..----  muss die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um der Bande den Hahn abzudrehen.

Dem steht ja immer noch entgegen, bei Nicht-Einschreiben und Nachweispflicht der Neo-GEZ, einige Post könnte den Empfänger nie erreicht haben, weil man nie zweifelsfrei nachweisen kann dass jemand Post erhalten hat. Theoretisch reicht es dann, nur das Einschreiben als Angriffspunkt zu wählen, und die Prozedur unter Verwendung der Klausel zur Nachweispflicht etc. zu nutzen um auf eine Hinfälligkeit der aktuellen Briefpost zu plädieren.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

s
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Auf den ersten Festsetzungsbescheid mit postalischem Einlieferungsdatum 13.11 (datiert jedoch mit 01.11 und zugesandt am 14.11) wird Person M. am 11.12.2014 per Einschreiben mit Unterschrift reagieren und hier kurz davor entsprechenden Screenshot posten.

...

Auf diesen zweiten Festsetzungsbescheid wird Person M. in ca. einem Monat genauso wie gegen den ersten per Einschreiben reagieren.

Wenn die beiden Bescheide schon zeitlich so günstig liegen, warum dann nicht gegen beide gleichzeitig Widerspruch einlegen?
Hat M zuviel Geld, dass er unnötig doppeltes Porto ausgibt?


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v
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Wenn die beiden Bescheide schon zeitlich so günstig liegen, warum dann nicht gegen beide gleichzeitig Widerspruch einlegen?
Hat M zuviel Geld, dass er unnötig doppeltes Porto ausgibt?
Doppeltes Porto sollte im Umgang mit der NeoGEZ das kleinste Problem darstellen... Ich könnte mir vorstellen, dass die echt traurig sind, wenn zwei oder mehr Widersprüche zusammengefasst werden - weil dann könnten die den Widerspruch ja nur noch einmal bearbeiten, statt jeden einzeln und ausführlich zu würdigen.  >:D
Ersticken (arbeitstechnisch) sollen die an unserem Protest!! Je mehr desto besser!!  Sollen die doch aufhören zu betteln und uns mit ihre zusammengekloppelten Textbausteinen in Ruhe lassen - dann haben sie's auch einfacher. :o


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

s
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Doppeltes Porto sollte im Umgang mit der NeoGEZ das kleinste Problem darstellen... Ich könnte mir vorstellen, dass die echt traurig sind, wenn zwei oder mehr Widersprüche zusammengefasst werden - weil dann könnten die den Widerspruch ja nur noch einmal bearbeiten, statt jeden einzeln und ausführlich zu würdigen.  >:D

Noch nicht gemerkt, dass die Bearbeitung eh nur einmal stattfindet?
Ob die jetzt schreiben müssen "Ihr Schreiben vom 10.12." oder "Ihre Schreiben vom 10.12. und 10.1.", juckt niemanden.


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kandric.wiz

Der Beitragsservice versendet bei Zahlungsverweigerung einen Beitragsbescheid und daraufhin muss nun mal zwingend mit einem Widerspruch geantwortet werden. Wiederum einige Zeit später kommt ein Widerspruchsbescheid. Gegen diesen muss zwingend Klage erhoben werden. Vorausgesetzt man will nicht zahlen. .
Hi Roggi., die Klage ist da noch nicht zwingend!

man kann vor der klage noch den Petitionsausschuss das landes in dem sich das abspielt, anrufen, und man kann eine beschwerde gegen die jeweilige landesregierung wege des ergebnisses des petitionsausschusses schreiben.

Das bringt gleich zwei- oder nochmehr mal Sand in das Getriebe der Beitragseintreibung. Wenn dann noch in dem jeweiligen Bundesland keine Klage von einzelnen Bürgern vor dem jeweiligen LVGH zulässig ist, wird man - wie in meinem Fall - direkt an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu  einer Verfassungsbeschwerde verwiesen.
Was auf diesem Weg herauskommt, weiß ich allerdings noch nicht.

MfG
kandric.wiz


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man kann vor der klage noch den Petitionsausschuss das landes in dem sich das abspielt, anrufen, und man kann eine beschwerde gegen die jeweilige landesregierung wegen des ergebnisses des petitionsausschusses schreiben.
So steht es nicht in der Rechtsbehelfsbelehrung, gehört habe ich auch noch nicht davon. Die Rechtsbehelfsbelehrung schreibt vor, bezahlen oder klagen. Hier im Forum wurde bisher nur der Klageweg beschrieben. Da du nun schon vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen kannst, wäre es äußerst hilfreich, wenn du den Weg dahin näher beschreibst. Was wird denn in der Klage beklagt? Der RBStV oder der Petitionsausschuss?
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird in Karlsruhe gegen den RBStV entschieden, nur das Problem ist, örR verhindert, dass man dahin kommt.


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kandric.wiz

Hi Roggi,
schon seit meinem gewonnen Streit zum "anerkanten Nichtfernseher" habe ich gelernt, wie man bei Behörden möglichst viel "Papier-Traffic" hervorruft. Zuerst sind das mal Widersprüche, und bei Fehlern, die die Behörden immer machen,
Beschwerden. Ich habe auf diese Weise 18 mal an die GEZ geschrieben, darunter etwa 1/4 davon Beschwerden. Je genervter die sind, desto eher machen sie auch formale Fehler.
Als das ausgereizt war habe ich an den Landes-Petitionsausschuss NRW geschrieben. Die Beantwortung dauerte allein 6 Monate und bestand aus einem Schriftsatz der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien NRW, die vom Landes-Petitionsausschuss NRW direkt übernommen wurde. Ich hielt das für eine Beschneidung der Aufgaben des Petitionsausschusses und schrieb eine erneute Petition, die ebenso wie die erste mit den gleichen Argumenten der Ministerin f. Bundesangelegenheiten, Europa und Medien abgelehnt wurde.
Auf meine Argumente wurde so gut wie gar nicht geantwortet. Die Ministerin Mono--log ihren Sermon herunter, den sie sich - oder Andere Ihr zurecht - fabuliert hatten:

1. Der RBSV ist ein Gesetz ist ein Gesetz ist ein gültiges Gesetz.

2. Die Länder waren zum Erlass des RBSVs befugt. Warum genau, wurde auch auf spätere eindeutige Nachfrage nicht beantwortet

3. Es reicht ein funktionierendes Radio zu haben, um den ganzen Beitrag kassieren zu können; man müsse dann eben aus """Solidarität""" zahlen.

4. Man müsse das Medium nicht einmal nutzen, es reiche, dass der "Rundfunk"  zur Verfügung gestellt werde, die Zahlungsverpflichtung, erwachse dann - nach dem Sinn des Gesetzestextes - ebenfalls aus der """Solidarität""" -- genauso steht es in dem Text der Ministerin f. Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes NRW.

Wenn die Beantwortung meiner Petitionen schon von der Ministerin f. Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes NRW erfolgte, sah ich eine Verantrwortung für den Text auch bei der Landesregioerung NRW.

Ich schrieb zwei Beschwerden an die Ministerpräsidentin Kraft des Landes NRW.
Beide enthielten zum einen u.a. die Frage nach der grundgesetzlichen Verankerung des RBSTV und zum anderen bat ich, mir den Weg zum LVGH NRW in Münster aufzuzeigen.

Die erste - wurde von einem Mitarbeiter der Staatskazlei länglich beantwortet.
In der Antwort erschienen - mit anderen Formulierungen - dieselben Antworten, die ich oben beschrieben habe. Die grundgesetzliche Verankerung des RBSTV fehlte. Mir wurde aber der Weg zum LVGH NRW aufgezeichnet-

Die zweite - wurde von einem höheren Mitarbeiter der Staatskazlei beantwortet - mit anderen Formulierungen gab es dieselben Antworten .

Jetzt schrieb ich die Klage an den LVGH NRW in Münster.

Den Rest habe ich schon genau beschrieben.

Die Nichtbebefassung mit meiner Klage und der direkte Verweis an das BuVerG in Karlsruhe mit dem Hinweis auf eine dort  mögliche Verfassungsbeschwerde erstaunte mich doch sehr.
Was daraus wird, muss die Zeit zeigen.

Eines noch: Nach meiner Erfahrung können nur Verfassungsgerichte den RBSB auf Verfassungsmässigkeit überprüfen. Meiner - unmaßgeblichen - Meinung nach scheinen alle unteren Gerichte dem
RBSV Verfassungsrang beizumessen - was mir fraglich erscheint!!

Weiß das einer genauer??

MfG
kandric.wiz


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Jetzt schrieb ich die Klage an den LVGH NRW in Münster.

Den Rest habe ich schon genau beschrieben.

Die Nichtbebefassung mit meiner Klage und der direkte Verweis an das BuVerG in Karlsruhe mit dem Hinweis auf eine dort  mögliche Verfassungsbeschwerde erstaunte mich doch sehr.

Wenn der VGH NRW dir mitteilt, dass du als einzelner Bürger dort keine Verfassungsbeschwerde einreichen kannst, sonden höchstens beim BVerfG, heißt das noch lange nicht, dass Karlsruhe eine Beschwerde von dir annehmen würde.
Dort kann man als Bürger erst nach Ausschöpfung des Rechtswegs klagen. Wenn du den gar nicht beschritten hast, wird die Verfassungsklage als unzulässig verworfen.


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kandric.wiz

Vielen Dank für die Info, macht ja nicht grade Hoffnung.

Zitat
Wenn der VGH NRW dir mitteilt, dass du als einzelner Bürger dort keine Verfassungsbeschwerde einreichen kannst, sonden höchstens beim BVerfG, heißt das noch lange nicht, dass Karlsruhe eine Beschwerde von dir annehmen würde.
Dort kann man als Bürger erst nach Ausschöpfung des Rechtswegs klagen. Wenn du den gar nicht beschritten hast, wird die Verfassungsklage als unzulässig verworfen.

Wäre es dann vermutlich besser, mit der Ablehnung der Annahme der Klage durch den LVGH NRW als Begründung eine Eingabe beim Petitionsschuss des deutschen Bundestages zu starten?? Ich hab das schon mal gemacht, die damalige Petition wurde aber wegen der Zuständigkeit der Länder abgelehnt. Jetzt hat aber doch der LVGH NRW mich an den Bundesgesetzgeber verwiesen; .....; da meine Klage sich doch gegen die Verfassungsmäßigkeit des RBSVs richtet???

MFG
kandric.wiz


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m
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Zitat
Hat M zuviel Geld, dass er unnötig doppeltes Porto ausgibt?

Naja.. ein Paar euro für Portogebühren werden M nicht zum Angrund bringen.
Außerdem will er die ihm so großzugig gegebene Widerspruchsfristen sicher voll auskosten, da ihm ansonsten nicht zu viel Vergnügen bei dieser Sache in Aussicht gestellt wird.

Jetzt kommt der Widerspruch, der am kommenden Donnerstag dann mit separatem Porto auf den Weg geleitet wird:

**************************************************************************************
Mxxxxx Xxxxxx
Xxxxxxstr. XX
XXXX Stuttgart


GEZ / ARD ZDF Deutschlandradio                                                Stuttgart, den 11.12.2014
Freimersdorferweg 6
50829 Köln
 
 
 
 
Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom 01.01.2014

 
 
Hallo ARD-ZDF Beitragsservice, bzw. (wie es in Signatur des Festsetzungsbescheides vom 01.01.2014 lautet) Südwestrundfunk,
 
hiermit lege ich gegen den oben genannten Festsetzungsbescheid vom 01.01.2014, welcher mir  am 14.01.2014 zugestellt wurde, Widerspruch ein.

Als angeblich freier Mensch im angeblich freien Staat kann ich nicht gezwungen werden, Propaganda jeglicher Art in jeglichem Format zu unterstützen (im konkreten Fall finanzieren), worauf ich in meinem Schreiben von 17.04.2014 hingewiesen habe.

In diesem Scheiben werde ich nicht in alle Aspekte und Themen  propagandistischen Meinungsmanipulationen an der Bevölkerung in öffentlichen Medien eingehen. Darüber wurden die ganzen Bücher geschrieben, wo die Autoren auch zugeben, dass dies lediglich die Spitze des Eisbergs ist.
Schon allein die einseitige, verlogene und verdrehte Berichtserstattung über mein Herkunftsland Russland verletzt meine Würde  und schadet meinem Ruf in gleichem Maße, wie dem von meinen Landsleuten.
Die massenmediale Hirnwäsche hierzulande hat bereits dazu geführt, dass ich mich im Kollegen- und Bekanntenkreis oft rechtfertigen musste, dass die Russen doch ganz normale zurechnungsfähige frei entscheidende Menschen sind , und nicht eine Art unterentwickelter „Putinoiden“, die ihrem [Seite/Begriff nicht erwünscht]ähnlichen, totalitären und autokratischen Diktator Putin mit fast voller Zustimmung wie die Zombies blind und geknechtet die Gefolgschaft leisten.
 
In meinem früheren Leben in Russland war ich bis zum letzten Tage vor der Auswanderung mit 32 Jahren wenig patriotisch gestimmt. Ich war ein überzeugter Dissident, wie es damals hieß und so bin ich nach Deutschland gekommen. 
Die massenmedialen Einrichtungen hierzulande haben das Unmögliche möglich gemacht und im Laufe der Jahren einen überzeugten Dissident zu einem  s.g. „Putinversteher“ umkonvertiert.

Das Ausmaß der Mächte des Mainstreams, zu denen auch das  „ARD-ZDF und Deutschlandradio“ gehören, beeindruckt mich viel mehr, als die damalige Propagandamaschinerie aus den Sowjetzeiten.  Allein das jährliche Budget von fast 8.000.000.000 € des ARD-ZDF Propagandaimperiums übersteigt das Bruttoinlandsprodukt von rund 50 Länder der Welt, wie Moldawien, Ruanda, Niger, Sierra Lione, Guinea, Tadschikistan, Bhutan, Liberia und viele andere.

Noch mehr beeindruckt mich die Hilfslosigkeit wenigen diejenigen, welche es wagen sich gegen solche Mächte aufzulehnen, bzw. sich wenigstens als Zahlungsverweigerer zu positionieren. Solche „ungehorsame Schaffe“ werden mit aller Wucht durch die Judikative und Executive eines besseren belehrt.  Eingeschüchtert und niedergeschmettert durch die Drohgebärden  ihre Konten zu pfänden, dass in ihre Wohnungen von Geldeintreibern eingebrochen wird und gegen diese erhebliche Geldbußen verhängt werden, was auch in der Tat umgesetzt wird.
Da erkenne ich die aus meiner Vergangenheit altbekannten Züge des sowjetischen Systems, wo man ganz genau wusste, wie man mit solchen querdenkenden Unwilligen umzugehen hat.
Nicht so hart, wie es Mal im Dritten Reich gewesen war, aber hart genug, um die Unwilligen wieder willig zu machen.
 
Im als „Rundfunkbeitrag“ genannten Schreiben vom 12.08.2014 erklärt mir „Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“, dass „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk… einen gesetzlichen Auftrag erfüllt. Er bildet und berät, informiert und unterhält..“.
Selbstverständlich, habe ich von o.g. Schreiben, welcher mit dem Namen „Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ signiert war, nichts anderes erwartet.
Es gab und es wird kein Beispiel in der Welt geben,  wo man über sich selbst offen zugibt
 „Unser Rundfunk betreibt Propaganda im großem Still, wäscht die  Hirne, belügt eigenen Volk, verschweigt die Wahrheit, verdreht die Fakten, manipuliert die Meinungen und verblödet die Massen…“.

Ich erwarte auch jetzt kein „Befreiungsbescheid“, wo ich zum freien Menschen erklärt werde, den sogenannten öffentlichen Medien kein Cent mehr „schulde“ und einfach in Ruhe gelassen werde.

Ich lasse hier die Verweise auf alle die Paragraphen im GG weg, gegen die mit der Erhebung von Zwangsgebühren verstoßen wird. Diese Begründungen spare ich mir für das Gericht auf, wo ich in der ersten Instanz natürlich auch kaum Chance haben werde.

Mxxxxx Xxxxxxxx


http://www.fotos-hochladen.net/uploads/widerspruch1iult29ehqo.jpg


http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/widerspruch2cqpoenlr92.jpg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2014, 19:16 von milev«

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Mit der Datumsangabe im Widerspruch war M leider nicht ordnungsgemäß fleißig und hat fälschlicherweise 01.01.2014, bzw. 14.01.2014 statt 01.11.2014 / 14.11.2014 angegeben..
Das wird er korrigierem. Um den Thread hier im Forum nicht unnötig zu vermühlen, werde ich diese kleine Korrekturen auslassen und korrigierten WIderspruch nicht posten.


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Der Beitragsservice oder die LRA werden nicht zugeben, was du ihnen vorwirfst, deshalb ist es notwendig, dafür die Beweise mit in der Klage vorzubringen, sonst schreibt der Richter dir ins Urteil, dass nicht substantiiert dargelegt wurde, welche Propaganda betrieben wurde. Somit kann er nicht erkennen, dass die Zahlungsverweigerung begründet ist. Du musst haarklein alle möglichen Propagandasendungen aufzählen.


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Hi Roggi,

ja, ich weiss und ich bereite mich darauf vor. Die Videoausschnitte aus ARD / ZDF Sendungen, auch die mit den gelöschten Youtube-Links wegen angebliche Verstöße.
Zum Glück, gibt es heutzutage ausreichend Beweismaterial im Internet, was die Arbeit erheblich erleichtert, ohne man dabei alle Sendungen von ARD / ZDF live mitverfolgen muss.


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