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Autor Thema: GEZ Verweigerern, um die Propaganda nicht zu finanzieren  (Gelesen 35428 mal)

P
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Solange vor Gericht die Programminhalte nicht mit betrachtet werden, wird es schwer auf Basis dieser Inhalte vorzugehen, aber PersonX wünsch dennoch viel Erfolg dabei.

VGe interessieren sich insbesondere für Formfehler, Verfahrensfehler und und, für Inhaltliche Sachen fühlen sich die VGe jedoch nicht berufen, das könnte sich erst ändern, wenn Sie dazu gezwungen wären, wie das jedoch gehen sollte ist sich PersonX noch unsicher. PersonX hat es schon mal geschrieben, laut dem selbstgefälligem Rundfunkvertrag und der bisherigen Haltung der VGe zu Fragen bezüglich der Inhalte könnte genausogut 24h pro Tag auf allen Senden Piepstöne kommen und die Zahlpflicht bestünde in den Augen der VGe Richter trotzdem, das muss den jeweiligen Richtern deutlich gemacht werden, damit diese dann Ihr Handeln entsprechend ändern würden.  Aber VGe können vielleicht gar nicht über die Inhalte entscheiden, selbst wenn Sie wollten, möglicherweise bleibt das Ihnen durch andere Rechtsvorschriften verwehrt, so dass die Richter nicht "Frei" in Ihren Entscheidungen sein können. Ist das der Fall sind diese Gerichte Scheingerichte, und Urteile von Scheingerichten sollten keine Bestandskraft erlagen.  Dazu kommt solange Rundfunkanstalten nicht unabhängig von der Politik und ebeos Richter nicht unabhängig von der gleichen sind, wird es dort wahrscheinlich keine Urteile geben, welche nicht gebeugt sind. 


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kandric.wiz

"PersonX hat es schon mal geschrieben, laut dem selbstgefälligem Rundfunkvertrag und der bisherigen Haltung der VGe zu Fragen bezüglich der Inhalte könnte genausogut 24h pro Tag auf allen Senden Piepstöne kommen und die Zahlpflicht bestünde in den Augen der VGe Richter trotzdem, ..."

Kandric.wiz kann da nur zustimmen, die Vermutung dass das nur Scheininstanzen sind, ist auch von daher folgerichtig, dass der Petitionsausschuss NRW Kandric.wiz gegenüber 3 mal keine eigenständige Meinung entwickelt hat, vielmehr erhielt Kandric.wiz  jedesmal eine von der Landesministerin für Bundesangelegenheiten. Europa und Medien NRW als Kopie geschickt die vom Petitionsasschuss nur noch "abgenickt" war.
Die VGe sind in den Fallen wohl wirklich nur Scheingerichte, die die Kläger viel Zeit und Energie kosten sollen, um sie schneller zu entmutigen.

Vorschlag: Klage soo formulieren, dass das VG zu der Frage Stellung beziehen muss, ob es gewillt ist, auf die in der Klage angeführten  Inhalte  auch selbst inhaltlich einzugehen, soweit sie sich gegen den Inhalt des RBSV oder dessen Grundgesetzkonformität richten .

Will sagen: Man muss die VGe auf   I n h a l t l i c h e   Behandlung festzunageln versuchen.
Wenn die sich darauf nicht einlassen, muss man darauf bestehen, dass diese Weigerung in das Protokoll kommt, zusammen mit dem deutlichen Hinweis, dass das VG nicht gewillt ist, die gestellten inhaltlichen Fragen zu be-urteilen.

MfG
Kandric.wiz



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m
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Zitat
Solange vor Gericht die Programminhalte nicht mit betrachtet werden, wird es schwer auf Basis dieser Inhalte vorzugehen, aber PersonX wünsch dennoch viel Erfolg dabei.

Danke PersonX. Irgendiwe muss M einen Weg zur nächsten Gerichtsinstanz finden.

Zitat
könnte genausogut 24h pro Tag auf allen Senden Piepstöne kommen und die Zahlpflicht bestünde in den Augen der VGe Richter trotzdem
Das errinert mir ein wenig an die tolle Satire von Joseph Heller "Catch 22".
(Zitat aus der Wiki):
Catch-22 existiert eigentlich gar nicht (dies macht aber keinen Unterschied, solange alle daran glauben), wird aber trotzdem als Rechtfertigung für verschiedene Ungerechtigkeiten und Widersprüchlichkeiten bemüht – eines von vielen Beispielen für die sarkastische Art und Weise, mit welcher die Dummheit des Systems und seiner Jünger zur Schau gestellt wird. Catch-22 ist der hinterhältige Trick eines absurden Systems (verkörpert durch die US Air Force und ihre verrückten Stabsoffiziere), den Einzelnen (verkörpert durch den geistig gesunden Yossarian) immer als Verlierer dastehen zu lassen.

Zitat
Vorschlag: Klage soo formulieren, dass das VG zu der Frage Stellung beziehen muss, ob es gewillt ist, auf die in der Klage angeführten  Inhalte  auch selbst inhaltlich einzugehen, soweit sie sich gegen den Inhalt des RBSV oder dessen Grundgesetzkonformität richten .

Will sagen: Man muss die VGe auf   I n h a l t l i c h e   Behandlung festzunageln versuchen.
Wenn die sich darauf nicht einlassen, muss man darauf bestehen, dass diese Weigerung in das Protokoll kommt, zusammen mit dem deutlichen Hinweis, dass das VG nicht gewillt ist, die gestellten inhaltlichen Fragen zu be-urteilen.

Danke, kandric.wiz
M wird es "versuchen zu versuchen". Er ist nämlich so was von meilenweit von Justizbeamtendeutsch entfernt, dass er schon jetzt die Gedanken darüber macht, mit welchen "Redewendungen" er bei VG mündlich kommunizieren soll.
Schon angefangen mit der Frage, ob er den Richter "Euer Ehren" nennen soll.. Klar, über solche Kleinigkeiten kann man sich im Voraus schlau machen, aber es geht auch beim allen anderen Dingen nicht besser..
Das ist genau der Punkt, wo M sich total unsicher fühlt und echt nicht weißt, was er hier unternehmen soll. Den RA schon beim VG einzuschalten wäre zu teuer (für die nächste Instanz unbedingt, da es ehe nicht anders geht), geschweige davon, dass ein RA in solchen Fällen evtl. sogar gegen seinen Mandanten spielt.


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Chronologische Fortsetzung meiner Geschichte:
Als die zum Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid gegebene 30 Tage kurz vom Ablauf waren, brachte ich ihn (meinen Widerspruch) am 05.01.2015 auf den Einschreiben-Weg.
Mein "erster" Widerspruch vom 11.12.2014, der am 15.12.2014 an GEZ zugestellt wurde blieb zunächst unbeantwortet.
Hier ist der "zweite" Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid vom 01.12.2014:




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2015, 16:13 von Bürger«

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Hallo milev,
Gibs was neues in dein Fall ?
Ist GEZ-Bande noch willich ?


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Hallo cheburgen,

sorry für die verspätete Antwort.
Habe die letzten zwei Wochen das Forum leider nicht besucht.
Von GEZ-Bande höre ich seit Monaten nichts mehr. Mein letzter Widerspruch (gepostet hier oben) war bislang das Letzte in meiner GEZichte. Auch die ganz gewöhnliche Quartal-Rechnungen sind ausgeblieben.
Wie lange die Ruhe bei mir noch dauert kann ich nur raten, bin mir aber ziemlich sicher, dass nicht ewig.
Werde mich sofort melden, wenn etwas Neues gibt's ;-)

Beste Grüße an alle Mitkämpfer!


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Hallo milev,

Hast du keine Widerspruchsbescheid von GEZ erhelten ?
Gibs was neues in dein Fall ?

bei mir schon zweites Festsetzungsbescheid angekommen, ohne Antwort auf meine erste Widerspruch...zweite Widerspruch wird folgen  :)

Mit Grüße
cheburgen


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