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Autor Thema: Vollstreckung für Zweitwohnung = "WG mit befreiter Studentin"  (Gelesen 10087 mal)

d
  • Beiträge: 4
Guten Morgen,

ein herzliches Dankeschön für die vielen Antworten und gleichzeitig Entschuldigung für die verspätete Antwort meinerseits.
Wäre es nicht hilfreich dem Beitragsservice eine kurze Antwort auf Ihr letztes Schreiben zu geben?
Ich dachte hierbei an :

Zitat
Sehr geehrte Damen u. Herren des Beitragsservice,

ich habe Ihren Brief vom 26.10.2015 zur Kenntnis genommen.
Ihrem Schreiben liegt keine detaillierte Aufgliederung der geforderten Kosten, in höhe von 639,41€, bei.
Leider kann ich diesen Betrag nicht nachvollziehen und benötige hierfür eine klar ersichtliche Kostenzusammenstellung dieses Betrags.

Mit freundlichen Grüßen

Meint ihr so könnte "Er" diesen Brief formulieren und etwas Zeit schinden?
Evtl. könnte man danach einen Teil der Kosten durch angeblich versäumte Mahngebühren drücken, da "Er" diese Briefe ja nicht erhalten hat, siehe eure Beiträge oben.

Ich wünsche euch noch einen angenehmen Donnerstag.

Beste Grüße
dohs


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n
  • Beiträge: 1.456
Hallo ,

ich möchte auf diesen Beitrag hinweisen (gestörten Gesamtschuld:):
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg104944.html#msg104944

ich verstehe das so dass Er für die Wohnung nur die Hälfte bezaheln muss !!! da die andere Partei befreit ist.
Damit sind auch eventuelle Bescheide falsch ausgestell (eventuell unwirksam?).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2015, 00:46 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

d
  • Beiträge: 4
Guten Morgen,
danke für deine Antwort.
Das wäre natürlich sehr interessant ob dies so gültig ist und greifen würde, kann mir hierzu jemand etwas genaueres mitteilen?


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Leider bleibt die  Rechtslage in solchen Wohnkonstellationen im gesamtschuldnerischen Innenverhältnis solange unklar, bis einmal ein Gesamtschuldner den oder die Mitbewohner auf Zahlung der Beitragsanteile verklagt (und sei es nur eine aus diesem Grund konstruierte Klage). Dann MUSS es geklärt werden. Das ist aber bislang ziemlich unwahrscheinlich.

Ein nicht geklärtes Innenverhältnis kann aber den Frieden im gesetzlich besonders geschützten Raum der Wohnung stören.



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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