Hallo an alle Verwaltungsgerichtsbesucher.
Wie ich erfahren habe, soll die Unabhängigkeit der Richter auch in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit schwer zu finden sein.
Und vielleicht sollte man ggf. evtl. bedenken: "...Das Gericht soll gemäß § 86 Abs. 1 VwGO den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Das Motiv für diese Vorschrift liegt darin, dass die angefochtene Entscheidung deshalb fehlerhaft sein kann, weil die Verwaltungsbehörde von einem falschen oder von einem unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, was aber der Kläger dem Gericht nicht klagt, weil er gar nicht in der Lage ist, den gesamten Sachzusammenhang fachlich und rechtlich zu überblicken. Verwaltungsrichter, die nur noch „richten, was ihnen geklagt wird“, ersparen sich die Zeit, die sie für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsermittlung benötigen würden. Den Regierungen helfen sie bei der Einsparung von Richterstellen.
Richter sind an das Gesetz gebunden, und zwar nur an das Gesetz. Dieses haben sie eigenständig auszulegen und anzuwenden. Für Empfehlungen von Vorgesetzten lässt das Grundgesetz keinen Raum. Besonders bedenklich ist hier, dass Empfehlungen von Personen ausgesprochen werden, die entscheidenden Einfluss auf die Karrieren der Richter haben, was jedem Richter bewusst ist..."
Quelle:
http://www.gewaltenteilung.de/gewaltenteilung-in-deutschland/1546.html Und so hoffe ich aufrichtig, dass die Richter in Leipzig die Gefährung unseres Grundgesetzes durch die Regelungen der Zwangsabgabe (RBStV) erkennen, sich dem Grundgesetzt der der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sehen und die freiheitliche demokratische Grundordnung, das Grundgesetz und die Grundrechte schützen - in Einigkeit und Recht und Freiheit und Gleichheit und Brüderlich-/Schwesterlichkeit für Alle.
Zitat: "Es gibt keine Wahrheit. Es gibt Physik. Physik entstammt der Vernunft." (Quelle unbekannt)
mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
(3/10 sind geschafft: "Am 27. Oktober 2015, 09:20 Uhr, hat sich der 3000ste Mitstreiter registriert!" (
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/)