Person A hat das erste Jahr im Nebenwohnsitz BaFöG erhalten -> musste keine GEZ zahlen.
Person A hat sich danach umgemeldet in einen anderen Ort (war dort für nur 4 Monate angemeldet) und hat in dieser Zeit dann kein BaFöG mehr erhalten.
"Muss" sozusagen 4 Monate bezahlen.
Am Arsch Person A ist, weil sicherlich nicht Person A sich beim BS abgemeldet hat, sondern nur bei einer Meldebehörde. Das ein Fehler sei aus Sicht von BS, aus Fehler jetzt BS Kapital schlagen kann, wegen Regelungen, welche in Satzungen komische Vorschriften haben, dass eine Abmeldung erst gelten soll, wenn BS davon erfährt, und dann auch nur 2 Monate rückwärts.
Also mal unabhängig vom Fehler einer Meldebehörde, hier bereits ein vermuteter Fehler bei Person A vorliegt. Die Meldebehörde trifft wahrscheinlich keine Schuld.
Und weil das so ist, hilft nur Widerspruch und Klage, mit der Ziel der Feststellung der Tatsachen, Person A wäre nur dann für eine Wohnung beitragspflichtig, wenn die Person A auch Inhaber der Wohnung ist, respektive war. Für eine Wohnung wäre zudem nur ein Beitrag fällig.
Aber wahrscheinlich ist doch das ganze Gesetz direkt nichtig. Für weitere Information dazu
kann eine Leseempfehlung gelten. z.B.
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