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Autor Thema: Beitragszahler vs. Kunde / Verbraucher / Konsument  (Gelesen 3082 mal)

b
  • Beiträge: 776
Was ist es für eine Spezie "Beitragszahler"?
Mein Gedankengang: Beitragszahler zahlt --> konsumiert (nach Ansicht der Gerichten: fast jeder konsumiert öff-rechtl. Rundfunk) --> ist demzufolge Kunde/Verbraucher/Konsument, genießt Verbraucherrechte und wird vom Verbraucherschutz geschützt.

Meine Anfrage bei (wie ich dachte, zuständigen) Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz mit folgenden Fragen ergab eine interessante Antwort.

Fragen:
Zitat
- Ist der Beitragszahler ein Verbraucher/ Konsument?
- Falls ja, welche Rechte hat er und durch welche gesetzliche Normen wird er als Verbraucher geschützt?

Antwort:
Zitat
Das inländische Rundfunkwesen, also Hörfunk und Fernsehen, einschließlich seiner Finanzierung fällt in die ausschließliche politische Zuständigkeit der Bundesländer. Sie können sich direkt an die Rundfunkkomission der Ministerpräsidenten der Länder wenden und Ihr Anliegen schildern. Der ständige Vorsitz dieser Kommision liegt bei der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz. Die Adresse lautet:

Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder
c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz

Merkwürdige Antwort. Man fragt über Verbraucherschutz und bekommt als Antwort die Finanzierung.

Aus Antwort kann man aber herausholen:
1. Beitragszahler ist kein Verbraucher/ Konsument und hat keine Rechte, die Verbraucher haben. Wofür zahlt er dann?

Nehmen wir an: jemanden gefallen Programme z.B. von WDR. Und dann beschließt dieser jemand mit WDR den Vertrag auszuhandeln. Der Vertrag wird unterschrieben und man wird zum Kunden/Verbraucher mit allen Rechten und durch Gesetz geschützt. Der Beitragszahler kann das niemals machen, da die Staatsverträge da sind, und wird demzufolge schlechter gestellt.

Diskriminierung: Beitragszahler wird diskriminiert gegenüber dem Verbraucher / Kunden

3. In Staatsverträgen ist die Nutzung nicht vorgesehen. Wer gilt als Nutzer? Nutzer sind nicht spezifiziert, also gibt es sie nicht. Solange keine Nutzer gibt, gibt es auch keine Nicht-Nutzer.

Ich habe die Verträge von Sky angesehen. Dort ist die Nutzung, Geräte, usw. beschrieben. Beispiel: "Zu Ihrem Abonnement stellt Sky einen HD-Receiver während der gesamten Laufzeit leihweise zur Verfügung....Bei Sat-Empfang werden die HD+ Sender für HD+ Neukunden 6 Monate kostenlos freigeschaltet."


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  • Beiträge: 7.389
Die Antwort des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz kann nicht ganz richtig sein; verantwortlich gegenüber der EU ist das Bundesministerium für Justitz und Verbraucherschutz:

Zitat
MITGLIEDSTAAT: DEUTSCHLAND
Zentrale Verbindungsstelle ->Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Zuständige Behörde(n)

1. Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung: Artikel 1, 2 Buchstabe c und Artikel 4 bis 8

->Bezirksregierung Düsseldorf
->Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
->Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
->Die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
->Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Referat B/5
->Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz
->Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

2. Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

->Bezirksregierung Düsseldorf
->Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
->Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
->Die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
->Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Referat B/5
->Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz
->Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

3. Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates

->Bezirksregierung Düsseldorf
->Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
->Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
->Die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
->Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Referat B/5
->Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz
->Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

4. Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste): Artikel 9, 10, 11 sowie Artikel 19 bis 26

->Bayerische Landeszentrale für neue Medien
->Bayerischer Rundfunk
->Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
->Hessische Staatskanzlei
->Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
->Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
->Landesmedienanstalt Saarland
->Medienanstalt Berlin-Brandenburg
->Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein
->Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
->Niedersächsische Staatskanzlei
->Regierender Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
->Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
->Sächsische Staatskanzlei
->Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen
->Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg – Amt Medien
->Staatskanzlei des Landes Brandenburg
->Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
->Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
->Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
->Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
->Staatskanzlei Saarland
->Staatskanzlei Schleswig-Holstein
->Staatsministerium Baden-Württemberg
->Thüringer Staatskanzlei

[...]

Veröffentlicht wurde dieses EU-Dokument im EU-Amtsblatt: DE 23.1.2015 Amtsblatt der Europäischen Union C 23/9

Wie man sieht, im Bereich Verbraucherschutz ist das Bundesministerium grundsätzlich zuständig.

Zudem; es hat eine

VERORDNUNG (EG) Nr. 2006/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“) -> veröffentlicht im EU-Amtsblatt DE 9.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 364/1 das Teil ist hier lokal gespeichert, deshalb kein Link zu einer EU-Seite.

Es darf darauf hingewiesen werden, daß die in obiger Aufstellung genannte Richtlinie 2020/13/EU über audio-visuelle Mediendienste, die bisher nicht in die Rundfunkstaatsverträge eingearbeitet worden ist, Rundfunk und Verbraucherschutz verbindet.

Bei der Verbraucherschutz-Verordnung, die, weil "Verordnung", unmittelbar geltendes Recht darstellt, könnte es sein, daß sie bereits überarbeitet worden ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2015, 12:39 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.246
Off-Topic - aber vielleicht für "später" mal wichtig:

Eine Erkenntnis brachte die Antwort des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz:


Meine Anfrage bei (wie ich dachte, zuständigen) Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz mit folgenden Fragen ergab eine interessante Antwort.


Antwort:
Zitat
Das inländische Rundfunkwesen, also Hörfunk und Fernsehen, einschließlich seiner Finanzierung fällt in die ausschließliche politische Zuständigkeit der Bundesländer. Sie können sich direkt an die Rundfunkkomission der Ministerpräsidenten der Länder wenden und Ihr Anliegen schildern. Der ständige Vorsitz dieser Kommision liegt bei der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz. Die Adresse lautet:

Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder
c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz

Aha. Also KEIN Internet (web) !

Zitat
»Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz wurde zudem der 19. Rundfunkänderungsvertrag beschlossen. Es ist das umfangreichste Regelwerk des Rundfunkrechts seit der Wiedervereinigung. Im Dezember wollen ihn die Länderchefs in Berlin unterzeichnen. Mit einer Zustimmung durch die Länderparlamente ist aller Voraussicht nach im Laufe des Frühjahrs zu rechnen. Dementsprechend könnte der Änderungsvertrag zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten.

Das wäre auch der Startschuss für ein neues, webbasiertes Jugendangebot von ARD und ZDF. Das verkündete die Vorsitzende der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, Malu Dreyer, am Freitag im Rathaus.

Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16051.0.html

Gruß an Malu Dreyer !

Kurt

edit: habe hierzu einen neuen Beitrag eröffnet - dort kann dann dieses Thema diskutiert werden: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16272.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2015, 13:33 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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