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Autor Thema: Noch eine Idee, den Spieß umzudrehen > "unauthorisierte Strahlung"  (Gelesen 1408 mal)

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Nun habe ich mir alle elf Suchergebnisse bezüglich "Spieß umdrehen" angeschaut, aber eine - zugegeben etwas abwegige - Idee war noch nicht dabei.

Der Beitragsservice argumentiert doch: da wir die vom ÖRR ausgesandte Strahlung in unsere Wohnung bekommen und damit theoretisch die Programme empfangen könnten, müssen wir zahlen.

Hat schon mal jemand die Idee gehabt, den Spieß dahingehend umzudrehen, dass wir durch die ausgesandte Strahlung in unserem Wohlbefinden in unserer Wohnung gestört werden? Eine Anzeige wegen Körperverletzung z.B.? Wer weiß, was vor Gerichten alles möglich ist...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2016, 02:57 von Bürger«

b
  • Beiträge: 765
Ein Paar Gedanken in diese Richtung:
- Strahlung (Wellen) kommt bis Grundstückgrenze.
- Wenn die Strahlung über die Grundstückgrenze geht, dann geht sie über den Fremdeigentum und ÖR muss eigentlich mit jedem Grundstückseigentümer ein Vertrag schließen, um den Transport der Wellen auf Fremdeigentum rechtssicher zu bekommen.
- Dann kommen die Wellen zum Gebäude und müssen ins Gebäude rein. In eine Wohnung. Dann hat man eventuell auch den Wohnungseigentümer (Vermieter) und auch eventuell Wohnungsbesitzer (Mieter). Und mit jedem soll normalerweise je 1 Vertrag ausgehandelt sein, über den Transport der Wellen in deren Bereich.

Fehlt ein solcher Vertrag, dann ist auch die "mögliche Inanspruchnahme" dieser Wellen fraglich, da keine Rechtsgrundlage existiert, wie diese Wellen in die Wohnung (Fremdeigentum) überhaupt gelangt sind.

Zwar hat ÖR den Auftrag eines Landes, somit ein "Vertrag" mit Land, aber dann darf der aber nur in öffentlichen Land seine Wellen verbreiten. Sobald irgendwo ein Stück Land in Fremdeigentum auftaucht, gilt dieser "Vertrag" nicht, da anderer Besitzer des Grundstücks (keine Staatskanzlei).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2016, 02:57 von Bürger«

  • Beiträge: 710
Ins Blaue geschrieben:

Die Nutzung der Strahlung und Wellen in gewandelter oder roher Form, ist nur dann Körperverletzung wenn diese nachweisliche Schäden verursacht.
Die Störung durch Rundfunk muss deutlich sein und unvermeidbar. Bisher scheint das nur unvermeidbar.
Die Unvermeidbarkeit des Rundfunks und die unvermeidbare Zwangsabgabe sind zwei echte Superlative, wenn auch einer der beiden hinkt.

Den Spieß umdrehen können CB-Funker und unverschlüsselte Privatsender. Die Senden ja auch und könnten ggf. auch die Anstalten belangen.
Fehlt nur die rechtliche Regelung, die man nicht beim Beitragservice abgucken kann.

Sowieso fraglich wie man die LRA´s angreifen kann ohne Bezug auf den Beitragsservice und den Rundfunk.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2016, 02:57 von Bürger«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
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