Ein Paar Gedanken in diese Richtung:
- Strahlung (Wellen) kommt bis Grundstückgrenze.
- Wenn die Strahlung über die Grundstückgrenze geht, dann geht sie über den Fremdeigentum und ÖR muss eigentlich mit jedem Grundstückseigentümer ein Vertrag schließen, um den Transport der Wellen auf Fremdeigentum rechtssicher zu bekommen.
- Dann kommen die Wellen zum Gebäude und müssen ins Gebäude rein. In eine Wohnung. Dann hat man eventuell auch den Wohnungseigentümer (Vermieter) und auch eventuell Wohnungsbesitzer (Mieter). Und mit jedem soll normalerweise je 1 Vertrag ausgehandelt sein, über den Transport der Wellen in deren Bereich.
Fehlt ein solcher Vertrag, dann ist auch die "mögliche Inanspruchnahme" dieser Wellen fraglich, da keine Rechtsgrundlage existiert, wie diese Wellen in die Wohnung (Fremdeigentum) überhaupt gelangt sind.
Zwar hat ÖR den Auftrag eines Landes, somit ein "Vertrag" mit Land, aber dann darf der aber nur in öffentlichen Land seine Wellen verbreiten. Sobald irgendwo ein Stück Land in Fremdeigentum auftaucht, gilt dieser "Vertrag" nicht, da anderer Besitzer des Grundstücks (keine Staatskanzlei).