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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung Stadtkasse  (Gelesen 3698 mal)

p
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Vollstreckungsankündigung Stadtkasse
Autor: 12. Oktober 2015, 11:53
Guten Tag, leider hat Person A nun auch ein Schreiben erhalten, und würde nun gerne wissen wie Person A nun weiter verfahren sollte.

1. Brief, Vollstreckungsankündigung durch Vollziehungsbeamten (Stadtkasse) - Person B
2. Antwort mit Widerspruch - Person A
3. Brief von Vollziehungsbeamten (Stadtkasse) - Person B

Des weitern ist anzumerken das Person A erst seit Juli 2014 in Ort A wohnt, und vorher in einer Wohngemeinschaft wohnte, die GEZ gezahlt hat. Damals hat das mit dem Aussetzen des Beitragsservices geklappt, es kamen keine Briefe mehr. Nach dem Umzug kamen direkt Briefe mit einem viel zu hohen Betrag.

Was kann Person A nun am besten machen?
Person A ist Rechtsschutz versichert, sollte Sie sich auch mit dem in Verbindung setzen?


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d
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Re: Vollstreckungsankündigung Stadtkasse
#1: 15. Oktober 2015, 23:27
Hat Person B schon bei der Rechtsschutzversicherung nachgefragt ob Verwaltungsrecht mit abgedeckt ist?


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S
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Re: Vollstreckungsankündigung Stadtkasse
#2: 16. Oktober 2015, 12:51
Hat Person A denn überhaupt einen Beitragsbescheid erhalten, bzw. ist dieser Person A beweissicher zugegangen, bzw. zugestellt worden? Falls nein, könnte Person A hier im Forum nach entsprechenden Beiträgen suchen, um sich in diesem fiktiven Gedankenspiel Ideen zu holen.


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Re: Vollstreckungsankündigung Stadtkasse
#3: 16. Oktober 2015, 14:47
Guten Tag, dankeschonmal für euere Hilfe und das der Beitrag freigeschaltet wurde.

@donjoe: Also Person A hat Verwaltungsrecht im Versicherungsschutz mit drin, sollte Person A nun alles zum Rechtsanwalt bringen und es darüber klären lassen?

@Sebastian: Verstehe ich das richtig, das der Beitragsbescheid erst nachweisbar erhalten worden sein muss damit da eine Rechtliche Grundlage für eine Vollstreckung besteht? Nachweislich ist bei Person A nie ein Beitragsbescheid eingegangen.

Zudem könnte es passiert sein das sich jetzt grade in dieser Phase der Nachname der Person A geändert hat, da diese geheiratet hat. Hat das Vorteile?


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Re: Vollstreckungsankündigung Stadtkasse
#4: 17. Oktober 2015, 07:36
Diese allgemeine Frage ist im Forum bereits ausgiebig und mehrfach behandelt.
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums bemühen.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

...dort finden sich dann auch

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Hierfür im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Bitte zum Verständnis auch beachten:
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Danke für die Berücksichtigung.


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