Danke für die Antwort.
Ich hatte mich vorab schon ein wenig eingelesen, insbesondere das Urteil aus Tübingen.
Wenn ich das richtig sehe, passt die Gläubiger ID nicht zum WDR und ist somit nicht rechtens, oder ?
Bezieht sich das Erinnerungsschreiben nun auf das Urteil vom LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15.?
Heißt für mich de nächste Schritt wäre das Erinnerungschreiben an das Amtsricht mit der Bitte um Prüfung?
Ich habe immer zahlreiche Schreiben bekommen und die immer irgnoriert. Bis leider ein mal. Ich hatte mitgeteilt, dass ich für einen gewissen Zeitraum arbeitslos war und wollte davon befreit werden. Als Antwort hieß es dann, dass ich hätte einen Antrag auf Befreiung hätte stellen müssen. Dies habe ich allerdings nicht getan. Für diesen Zeitraum wäre ich auch bereit zu bezahlen.
Allerdings wurde der Betrag immer höher, da ja die Folgejahre noch hinzu gekommen sind. Allerdings ist es auch so, dass ich die letzten 2,5 Jahre bei meinem Freund wohne, der brav bezahlt. Allerdings bin ich dort erst seit 3 Monaten gemeldet. Davor war ich woanderes gemeldet bzw. die Meldeadresse war da, wo ich zuvor selber in Eigentum gewohnt habe.Das heißt, dort war ich nur gemeldet für meine Post. Gelebt habe ich schon längere Zeit bei meinem Freund. Hätte ich das melden müssen, damit die Gebühr nicht weiter berechnet wird.?
Ich habe kein Problem, mich weiter dagegen zu wehren. Allerdings würde ich mich geschlagen geben, wenn ein negativer Eintrag in der Schufa folgt.
Ich hoffe, dass war einigermaßen verständlich erklärt.