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Autor Thema: Minemaler Verdienst, gemeldeter Wohnort unbewohnbar, trotzdem Rundfunkbeitrag ?  (Gelesen 3118 mal)

A
  • Beiträge: 5
Hallo, mein Name ist Person A.
A wird seit einiger Zeit vom "Beitragservice" heimgesucht.
Mein Problem:
A hat ein kleines marodes Häuschen, das A irgendwann vorhat zu renovieren. Sein Verdienst beträgt € 520 ! A ist zwar in dem Häuschen gemeldet, aber wegen der Baufälligkeit wohnt A nicht dort. A hat dem "Beitragsservice" schon mitgeteilt, das dieses Häuschen nur seine gemeldete Postanschrift ist, ohne Diese wäre A wohl offiziell obdachlos. Seinen niedrigen Verdienst hat A noch nicht gemeldet, jetzt wurde A mitgeteilt das A € 269,70 nachzahlen sollte. Sozusagen: Gemeldet ist gemeldet.
Ehrlich gesagt: wie Ihr alle hier in diesen Forum möchte A nicht zahlen, selbst wenn sein Verdienst das Zehnfache wäre.
Was kann A noch tun, A möchte sich auch nicht abmelden wegen einer staatlichen Willkür bei dieser Beitragssatzung ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2014, 11:37 von Uwe«

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Bitte nicht als Rechtsberatung sehen,darf ich nicht und ist auch hier nicht gestattet.
Wenn A nur 520 € hat und es nichts zu pfänden gibt,sieht es gut aus,allerdings hat A ein Grundstück,auf welchem ein,wenn auch marodes und unbewohnbares Häuschen steht,welches sicher verwertbar sein sollte und bestimmt auf Deinen Namen eingetragen ist oder?
Wer eine Wohnung oder ein Haus sein Eigen nennt,zahlt sicher auch Grundsteuer oder?
Hier kann ich nur empfehlen anwaltliche Hilfe zu suchen.Mit dem monatlichen Einkommen mal beim Sozialamt oder der Gemeinde/Stadt nachfragen ob A einen Beratungsgutschein für einen Anwalt bekommt.
Leider macht dieser BS auch nicht vor armen,alten und kranken Menschen halt.


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koppi1947

R
  • Beiträge: 375


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

s

six2seven

Zitat  StraJes2014:
Sein Verdienst beträgt € 520 ! A ist zwar in dem Häuschen gemeldet, aber wegen der Baufälligkeit wohnt A nicht…..



Hallo,

….druck Deine Anfrage aus, steck Sie in ein Kuvert
und schick Sie an Deinen * Landesvater *.
Nachdem sich die Landesfürsten auch gerne in der
Vaterfigur sehen, soll er auch mal Pflichten übernehmen
und für Dich zahlen, er ist nämlich mit hauptverantwortlich für diese
" EINFACH FÜR ALLE " Regelung.

Will damit sagen :
Leider erfahren diese Leute herzlich wenig,
über die Auswirkungen Ihrer locker hingeworfenen Unterschriften,
er kann Dich zwar auf die Härtefall - Regelung verweisen,
aber bis die durchgestanden ist, gehen ein paar Sommer ins Land und
Erfolg ist nicht garantiert.
Auf jeden Fall gilt " WEHREN MIT ALLEN MITTELN ", es kann nicht
angehen, dass Besitzlose, durch Zwang und Drohungen, das
herrschaftliche Leben am Hofe des ÖRR finanzieren müssen.


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A
  • Beiträge: 5
Ob ich da eine Antwort bekomme wenn ich an die arrogante Ilse ( Bayern ) einen Brief schreibe .... ? Bei Horst landet mein Anliegen sowieso gleich in der runden tiefen Ablage....


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A
  • Beiträge: 5
A. hat jetzt den Beitragsservice in München nochmals angerufen, dort meinte man A sollte den Petitionsausschuß kontaktieren ...


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s

six2seven

Zitat  StraJes2014 :
Ob ich da eine Antwort bekomme wenn ich an die arrogante Ilse ( Bayern ) einen Brief schreibe .... ? Bei Horst landet mein Anliegen sowieso gleich in der runden tiefen Ablage....

Hallo,
…..der Versuch ist es schon wert und die unangenehme Arbeit, die
im Vorzimmer dadurch erledigt werden muss, rechtfertigt den
geringen Aufwand.
Soll heißen, Person X sollte auf jeden Fall aktiv werden.
Deine Ankündigung, die Anstalt über Dein geringes Einkommen
zu informieren, lohnt nicht das Papier, interessiert dort auch niemanden.
Entweder Person X geht den Antragsweg über AfA oder das SA oder
bereitet sich mit Pfändungssicherem Konto auf Eventualitäten vor, auf jeden
Fall muss aber immer, zur sicheren Abwehr dieser Schutzgelderpressung, eine
" behördliche Bescheinigung " vorgelegt werden.
             ALLES ANDERE IST NUTZLOSE ZEITVERSCHWENDUNG !
Der Weg über Zahlungsverweigerung/ Widerspruch des Bescheides /
Klageweg/ ist die andere Möglichkeit, bei der Darstellung der
Einkommens -und Besitzverhältnisse von Person X erscheint jedoch der erste Weg
sinnvoller, da wahrscheinlich Anspruch auf Beihilfe besteht.
Der Weg zur Verbraucher/Beratung ist oft nicht nutzlos und
kostet zudem nichts.
Schlimm genug, dass man das SELBSTBESTIMMUNGSRECHT gegen
einen unkontrollierbaren aufgeblähten Unterhaltungsstadel verteidigen muss.
Wo sind da die Politlaberer die " Schaden vom Volk abwenden sollen "????

Aktiv werden !!


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A
  • Beiträge: 5
Ehrlich gesagt A hat Geld, in mühevoller Sparerei und weglassen jeglichen Luxus der vergangenen Jahre hart erspart. A ist diesen Staat noch nie auf der Tasche gelegen. A hat halt Probleme zwecks unregelmässigen und niedrigen Einkommen seinen Beitrag zu zahlen, A mag auch nicht zahlen, im Häusl gibts weder Radio geschweige den einen Fernseher. A betrat Häusl das letzte Mal vor drei Jahren !


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a

anne-mariechen

Vielleicht passt das hier zu diesem Threat.

Heute ging eine Meldung durch die Presse es wurde eine Frau nach 31 Jahre aufgefunden die bereits für Tod erklärt war. Man ging davon aus, dass die Frau einer Straftat zum Opfer gefallen ist. Ich zitieren den Fall aus der Westdeutschen Zeitung vom 24.09.2015 http://www.wz-newsline.de/home/panorama/nach-31-jahren-vermeintliches-mordopfer-taucht-lebend-wieder-auf-1.2024872

Wenn sich die Frau jetzt wieder für lebend melden wird, dann kommt mit Sicherheit der BS und wird die Zwangsanmeldung durchführen und sofort seine Rückforderungen in einem Bescheid der Person zustellen. Eigentlich kann man doch in diesem Land ganz gut und ruhig leben, wenn man sich diesem System in einer Weise entzieht.




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