Zitat StraJes2014 :
Ob ich da eine Antwort bekomme wenn ich an die arrogante Ilse ( Bayern ) einen Brief schreibe .... ? Bei Horst landet mein Anliegen sowieso gleich in der runden tiefen Ablage....
Hallo,
…..der Versuch ist es schon wert und die unangenehme Arbeit, die
im Vorzimmer dadurch erledigt werden muss, rechtfertigt den
geringen Aufwand.
Soll heißen, Person X sollte auf jeden Fall aktiv werden.
Deine Ankündigung, die Anstalt über Dein geringes Einkommen
zu informieren, lohnt nicht das Papier, interessiert dort auch niemanden.
Entweder Person X geht den Antragsweg über AfA oder das SA oder
bereitet sich mit Pfändungssicherem Konto auf Eventualitäten vor, auf jeden
Fall muss aber immer, zur sicheren Abwehr dieser Schutzgelderpressung, eine
" behördliche Bescheinigung " vorgelegt werden.
ALLES ANDERE IST NUTZLOSE ZEITVERSCHWENDUNG !
Der Weg über Zahlungsverweigerung/ Widerspruch des Bescheides /
Klageweg/ ist die andere Möglichkeit, bei der Darstellung der
Einkommens -und Besitzverhältnisse von Person X erscheint jedoch der erste Weg
sinnvoller, da wahrscheinlich Anspruch auf Beihilfe besteht.
Der Weg zur Verbraucher/Beratung ist oft nicht nutzlos und
kostet zudem nichts.
Schlimm genug, dass man das SELBSTBESTIMMUNGSRECHT gegen
einen unkontrollierbaren aufgeblähten Unterhaltungsstadel verteidigen muss.
Wo sind da die Politlaberer die " Schaden vom Volk abwenden sollen "
?
Aktiv werden !!