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Autor Thema: Zwangsanmeldung unter nichtbewohnter Adresse  (Gelesen 6999 mal)

C
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Zwangsanmeldung unter nichtbewohnter Adresse
Autor: 27. April 2014, 21:29
Schönen Guten Tag zusammen!

Da Person A noch nicht viel Erfahrung mit der GEZ hat, hofft A hier vielleicht ein wenig Rat von Erfahreneren Personen zu erhalten und zwar ist seine Situation etwas verzwickt.

2012 ist Person A in eine eigene Wohnung gezogen wofür A direkt einen Gebührenbescheid erhalten und bezahlt hat.
Da A in der Wohnung einige Probleme hatte und sowieso mit meinem Freund zusammenziehen wollte, haben wir uns nach einer Wohnung umgesehen und sind fündig geworden. Leider gab es dort einige Renovierungsprobleme und wir sind nicht dort eingezogen (war lediglich bei Bank und Krankenkasse schon so gemeldet.)

Nun wohnt A seit August 2013 bei seinem Freund, wo A auf ihn (Beitragszahler) mit gemeldet ist.

Jetzt hat A von dem Beitragsservice (hat A hier so aufgeschnappt, fand A passend) eine Rechnung bekommen und den Bescheid, dass sie A rückwirkend für den Oktober 2013 angemeldet haben an der eben noch nicht bezogenen Wohnung.
 
Dem hat A widersprochen mit dem Hinweis, dass die Wohnung derzeit nicht bewohnbar ist, A dort nicht gemeldet ist und derzeit auch keinen Mietvertrag dort hat und nicht als Mieter genannt ist.

Die Antwort des Beitragsservices war, dass Sie eine Anmeldebestätigung der betroffenen Stadt vorliegen hätten nun seit Januar 2013 (wo A noch in seiner alten Wohnung gewohnt und gezahlt hat!) und die Rechnung erhöht.
Auf telefonische Rückfrage erklärten sie A dass das Einwohnermeldeamt mich auch eigenmächtig dort anmelden kann und dies getan hat.

A hat außerordentlich starke Zweifel an dem Wahrheitsgehalt dieser Aussage und hat jetzt das Einwohnermeldeamt der betroffenen Stadt angeschrieben und eine Stellungnahme gefordert, da A sich nicht vorstellen kann das die A dort einfach anmelden ohne ihn darüber in Kenntnis zu setzen.

Wie würdet ihr weiter vorgehen? So umstritten die GEZ auch ist, A weiß dass A 100% nicht für eine Wohnung nachzahle wo A zu dem betroffenen Zeitpunkt nicht gewohnt hat! Nur wie bringt A denen das bei? Die Mitarbeiter haben offensichtlich allesamt eine Leserechtschreibschwäche.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2014, 21:37 von Uwe«

S
  • Beiträge: 550
Dass eine Stadt Person A eigenmächtig anmeldet halte ich für Quatsch, denn:

Zitat
Sie sind gesetzlich verpflichtet (§ 11 MeldeG) sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Beziehen Ihrer Wohnung anzumelden. Beachten Sie unbedingt, dass Sie diese Frist nicht überschreiten, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen. Die Voraussetzung zur Anmeldung ist allerdings erst dann gegeben, wenn Sie in Ihre Wohnung auch tatsächlich eingezogen sind.

Person A könnte nochmal versuchen tabellarisch (für doofe) aufzulisten wann wo gewohnt wurde und dafür bezahlt wurde. Ansonsten Beitragsbescheid abwarten und dagegen fristgerecht Widerspruch einlegen. Generell kann sich Person A hier weiter einlesen und überlegen ob es überhaupt noch sinnvoll ist zu zahlen.


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a

awawaw

Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel diskutierte hörte seine Schwester ihn in einer ähnlichen fiktiven Situation sagen .....mal angenommen
Wann wo wie gewohnt wurde geht die einen Scheiß an...
Ich weise hiermit Ihre Forderung zurück. Die Wohnung war in der Zeit x nicht bewohnbar und wurde deswegen nicht bewohnt. PUNKT.


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S
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Ich finde die Geschichte interessant. Gerne würde ich mehr Detail wissen.

Wie kam die Stadt auf die Adresse der unbewohnten Wohnung und auf Deine ursprüngliche Absicht, sie zu bewohnen?

Falls es die Bank oder Krankenkasse war, wäre interessant zu wissen, welche Bank und welche Krankenkasse.


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R
  • Beiträge: 375
Ich tippe auf die Krankenkasse oder Rentenversicherung. Ein Blick in das Landesmeldegesetz des jeweiligen Bundeslandes kann evtl. Aufklärung bringen. Zumindest für Berlin ist geregelt, dass Daten "berichtigt" werden dürfen:

Zitat von: Landesmeldegesetz Berlin
§ 3 a
Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters

(1) Ist das Melderegister unrichtig oder unvollständig, hat es die Meldebehörde
von Amts wegen zu berichtigen oder zu ergänzen (Fortschreibung).
Von
der Fortschreibung sind unverzüglich diejenigen Behörden oder sonstigen
öffentlichen Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen
nach den §§ 26 und 27 Abs. 1 und 2 unrichtige oder unvollständige
Daten übermittelt worden sind.
(2) Liegen der Meldebehörde bezüglich einzelner oder einer Vielzahl
namentlich bekannter Einwohner konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit
oder Unvollständigkeit des Melderegisters vor, hat sie den Sachverhalt von
Amts wegen zu ermitteln.
(3) Die in Absatz 1 Satz 2 genannten Stellen, soweit sie nicht Aufgaben der
amtlichen Statistik wahrnehmen oder öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
sind, haben die Meldebehörden unverzüglich zu unterrichten, wenn
ihnen konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
übermittelter Daten vorliegen. Sonstige öffentliche Stellen, denen auf deren
Ersuchen hin Meldedaten übermittelt worden sind, dürfen die Meldebehörden
bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte unterrichten.
Absatz 2 bleibt unberührt.
Gesetzliche Geheimhaltungspflichten, insbesondere das Steuergeheimnis nach
§ 30 der Abgabenordnung, und Berufs- oder besondere Amtsgeheimnisse stehen
der Unterrichtung nach den Sätzen 1 und 2 nicht entgegen, soweit sie sich
auf die Angabe beschränkt, dass konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit
oder Unvollständigkeit übermittelter Daten vorliegen.

Ich habe mich auch schon gewundert, woher Rentenversicherung und gesetzliche Krankenkasse die Lage meiner Wohnung wissen. Denn der Arbeitgeber hat über die DEÜV-Meldung nur die Adresse gemeldet (den Rest kennt er gar nicht).

Von einer Information des Betroffenen ist nicht die Rede - schöner Überwachungsstaat.

Der Weg müsste sein, einen Antrag beim Einwohneramt auf Berichtigung des Melderegisters (mit den entsprechenden Angaben) zu stellen und die Ummeldebestätigung dem Beitragsservice einzureichen.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

S
  • Beiträge: 2.177
Ich tippe auf die Krankenkasse oder Rentenversicherung. Ein Blick in das Landesmeldegesetz des jeweiligen Bundeslandes kann evtl. Aufklärung bringen. Zumindest für Berlin ist geregelt, dass Daten "berichtigt" werden dürfen:

Das Einwohnermeldeamt hat also "berichtigt", den Beitragsservice, aber nicht den Betroffenen informiert?

Diese "Berichtigung" war eine Anmeldung von Amts wegen, also ein Verwaltungsakt und keine echte Berichtigung.
Sollte man da nicht die Möglichkeit haben, durch einen Bescheid zu widersprechen?

In was für Willkürstaat leben wir?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2014, 10:21 von Sophia.Orthoi«

P
  • Beiträge: 3.999
Wir leben in einer Demokratie, denn nur in einer Demokratie, ist diese Art, wie mit Daten umgegangen wird oder werden darf geregelt.

Würden wir in einer Diktatur leben, gäbe es dieses Forum hier nicht. Es würde nicht mal Wahlen geben, welche den Anschein machen, dass Sie frei ... bis ... etc ... sind.

Würden wir in einem Willkürstaat leben, dann gäbe es dieses Forum mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht. Zudem könnten diverse Gruppen versuchen anderen Gruppen das Geld aus den Taschen zu ziehen, ohne das diese Gruppen sich dagegen schützen können.

Da wir in einer "Demokratie" leben, konnten durch Wahlen, auch wenn ich bezeifel das diese tatsächlich das wiederspiegeln, was sich das Volk wirklich wünscht, etwas scheinbar mit beeinflussen. Aber das ist ja nur die halbe Wahrheit. Denn wir leben in einer Demokratie, wo sich eine Minderheit immer anschickt regieren zu wollen. Wir wählen, 60% Wahlbeteiligung, davon entfallen vielleicht 55% auf die stärkste Partei, in Bbezug auf alle Wahlberechtigten, sind das dann aber umgerechnet nur 33% also eine Minderheit --> zum mitrechnen 100 Wähler, davon gehen 60 wählen (macht die 60% Wahlbeteiligung), diese wählen zu 55% die eine Partei (oder 2 Parteien, welche zusammen 55% erreichen),  60/100*55 -> 33%, wer es versteht hat auch die Macht es zu ändern. Das Problem in Deutschland ist nicht das es eine Demokratie ist, sondern die Art und Weise wie wir wählen wer in der Demokratie entscheiden darf.


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Danke für die Antworten.

Person A hat jetzt erfahren, dass die besagte Stadt A niemals dort angemeldet hat. Da der Beitragsservice aber stritk behauptet die Meldung käme von der Stadt muss einer der beiden Parteien lügen und A glaubt nicht, dass es die Stadt ist...

Die Meldung könnte also nur von der Volksbank oder von der Techniker Krankenkasse stammen. Welcher von Beiden weiß A nicht, da der Beitragsservice eben auf die Stadt fixiert ist.

Hat jemand schonmal dem Beitragsservice seine Arbeitszeit und Postaufwand in Rechnung gestellt und wenn ja, was war die Antwort?


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A
  • Beiträge: 5
Dein Problem ist ja ähnlich wie meins .....


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  • Beiträge: 3.264
In den Landesdatenschutzgesetzen (nicht Bundesdatenschutzgesetz!)  ist geregelt, dass der Beitragsservice  Auskunft -  auch über die Herkunft der Daten - geben muss!

Für Hamburg:
Zitat
§ 18 HmbDSG – Auskunft

(1) Den Betroffenen ist von der Daten verarbeitenden Stelle auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen über

    1.
    die zu ihrer Person gespeicherten Daten,
    2.
    die Zweckbestimmungen und die Rechtsgrundlage der Speicherung,
    3.
    die Herkunft der Daten und die Empfängerinnen oder Empfänger oder den Kreis der Empfängerinnen und Empfänger; dies gilt nicht für Empfängerinnen und Empfänger, die die Daten im Einzelfall zur Verfolgung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder berufsrechtlichen Vergehen erhalten,
    4.
    die an einem automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Stellen,
    5.
    in den Fällen des § 5a den logischen Aufbau der automatisierten Verarbeitung der sie betreffenden Daten,

auch soweit diese Angaben nicht zu ihrer Person gespeichert sind, aber mit vertretbarem Aufwand festgestellt werden können.

Die Betroffenen sollen die Art der personenbezogenen Daten, über die sie Auskunft verlangen, näher bezeichnen. Aus Akten ist den Betroffenen Auskunft zu erteilen, soweit sie Angaben machen, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem Auskunftsinteresse der Betroffenen steht. Die Daten verarbeitende Stelle bestimmt die Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen; die Auskunft kann auch in der Form erteilt werden, dass dem Betroffenen Akteneinsicht gewährt oder ein Ausdruck aus automatisierten Dateien überlassen wird. § 29 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt.

Einfach mal den Datenschutzbeauftragten der zuständigen Landesrundfunkanstalt darauf anschreiben. Normalpost sollte genügen.

Explizit darauf hinweisen, dass die Daten zur PERSON, nicht zum RUNDFUNKTEILNEHMER bzw. der Teilnehmernummer abgefragt werden! Das sind nämlich zwei paar Schuhe!

Vielleicht gibts ja bei der Antwort noch Überraschungen, mit denen man nicht gerechnet hat. Bei mir z.B. eine Anschrift von vor fast 10 Jahren, die nicht gelöscht wurde obwohl schon lange keine Notwendigkeit der Speicherung mehr bestand.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2014, 08:55 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

S
  • Beiträge: 2.177
Einfach mal den Datenschutzbeauftragten der zuständigen Landesrundfunkanstalt darauf anschreiben. Normalpost sollte genügen.

Ja, alles schriftlich. Einen Nachweis, dass A nie da angemeldet war, wäre gut. Man kann ihn für später benutzen: sie
zuerst schriftlich behaupten lassen, dass es die Stadt war.

Es wäre traurig, wenn es die Volksbank, also eine Genossenschaftsbank, es wäre.

Der Tk geht zur Zeit sehr gut, gute Leistungen, ich habe sogar Geld zurück bekommen, und deswegen bleibe ich
noch da. Aber wenn es ihr schlecht geht, werde ich ihr den Rücken zeigen, damit ihr noch schlechter gehe. Die
TK war bis zur Fusion mit der winzigen IKK so, dass die Mitglieder sie selbst verwalteten. Nach der Fusion ist sie zu
einer Betriebskasse geworden, in der die "Arbeitgeber" die Hälfte der Stimmen haben. Und welche Arbeitgeber?!
Die kommen aus der IKK, sind nicht mal Arbeitgeber der Versicherten. Die Sache fand ich so stinkend, dass ich
sofort weg wollte. Wie kann so etwas in einem Selbstverwaltungssystem geschehen? Antwort: Wie konnte in einer Demokratie dieser Rundfunkbeitrag entstehen?


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Hallo zusammen :)

Einige Zeit ist vergangen, hängt auch mit mangelnder Rückmeldung seitens GEZ zusammen.
A hat nun einen Nachweis über die Anmeldung verlangt woraufhin ein Schreiben der GEZ kam wo A aufgefordert wurde die Daten, der immer noch nicht bezugsfertigen, Wohnung mit Bauantrag, Genehmigung und Fotos des Renovierungsstandes einzusenden ohne darauf einzugehen, das ein Nachweis der angeblichen Anmeldung gefordert war.

Daraufhin hat A folgendermaßen geantwortet. Dies war am 9.8. Seither kam keine Rückmeldung. A hat es wohl überstanden
Zitat
Sehr geehrte anonyme Mitarbeiter des Beitragsservices,

Vorab möchte ich Ihnen ganz herzlich dazu gratulieren einen Mitarbeiter gefunden zu haben, der zumindest ansatzweise über das Textverständnis eines 6jährigen verfügt und es geschafft haben einen Brief an die richtige Adresse zu versenden. Dies hätte ich Ihnen nicht mehr zugetraut nach der Inkompetenz die Sie in den letzten Monaten an den Tag gelegt haben.
Hevorragend! Bravo! Hurra! Wenn Sie so weiter machen sind Sie auch bald in der Lage das folgende Schreiben auch nur ansatzweise fachgerecht zu bearbeiten.
Ich schlage vor, dass Sie sich eine etwa 14jährige Praktikantin aus der Sonderschule für die Bearbeitung suchen, da diese mutmaßlich wesentlich mehr Lesekompetenz als sämtliche Mitarbeiter von Ihnen hat. Oder nehmen Sie einen Asylanten ohne Deutschkenntnisse. Selbst der würde das wesentlich fachmännischer hinbekommen. Sollten Sie dies tun, sende ich Ihnen dieses Schreiben gerne nochmals auf Englisch.

Sie haben mich rechtlich unwirksam unter der Beitragsnummer blablabla angemeldet.
Ich fordere eine sofortige Löschung dieses Beitragskontos da ich nach wie vor nicht auf der Adresse gemeldet bin.

Wie ich bereits im September 2013 und am 13.04.2014 erneut mitgeteilt habe bin ich unter dem Beitragskonto Nummer bei Herr Blablabla gemeldet und wohnhaft.

Am 22.04.2014 haben Sie mir mitgeteilt, dass Ihnen eine Mitteilung des Einwohnermeldeamtes vorliegt nach welcher ich in der Musterstr. in Musterstadt gemeldet bin.
Da ich dies nicht bin verlange ich eine Auskunft darüber woher diese Daten stammen und einen Auszug eben dieser Unterlagen zur Einsicht um ein Strafverfahren wegen Datensmissbrauchs in die Wege leiten zu können.

Die Daten um die Renovierung der Wohnung dürfen Sie bei dem Wohnungseigentümer erfragen, welche ich Ihnen ebenfalls bereits am 13.04.2014 gegeben habe.


Da Sie allesamt ja nachweislich Probleme mit Textverständnis haben hier noch mal die Kurzform:

1. Sie bestätigen mir schriftlich die Abmeldung des von Ihnen illegal angelegten Kontos und die Unrechtsmäßigkeit sämtlicher Ansprüche
2. Sie Senden mir eine Kopie der Mitteilung des Einwohnermeldeamtes die Sie angeblich haben.
3. Sie legen mir die rechtliche Grundlage vor auf welcher Sie sich im Recht fühlen mein Privatleben abzufragen was Umzugspläne anbelangt und inwiefern ich verpflichtet bin Ihnen über Renovierungsarbeiten einer Immobilie welche sich nicht in meinem Eigentum befindet Auskunft zu geben.


Sollten Sie mir die unter 2. genannte Anlage nicht zusenden erwäge ich ernsthaft eine Anzeige gegen Sie wegen versuchten Betruges und versuchter Erpressung, da Sie mich anhand nicht existenter Unterlagen versuchen dazu zu zwingen fälschlich gestellte Ansprüche zu zahlen.

ÜBRIGENS IST DIE FAXNUMMER NICHT MEINE! ANTWORTEN SIE PER POST!

Gänzlich ohne auch nur ansatzweise freundlich gesinnte Grüße,


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2014, 16:33 von Bürger«

C
  • Beiträge: 173
....
Hat jemand schonmal dem Beitragsservice seine Arbeitszeit und Postaufwand in Rechnung gestellt und wenn ja, was war die Antwort?
Hat Person X schon mal versucht, da ihm auch schon (mehrfach) wegen deren Inkompetenz und schlampigen Buchführung neben Aufwand- und Portokosten auch Anwaltskosten entstanden sind.
Die Antwort lautete in etwa so: "Laut RGStV ist weder eine Erstattung noch Verrechnung vorgesehen oder möglich."

Abgesehen davon müsste eine Kostenerstattung bei der jeweiligen LRA benantragt werden, da der BS nur Eintreiber ist, Empfänger der Beiträge ist jedoch die LRA !
Der Konsens daraus: nur im Zuge einer Klage wird man wohl Kostenerstattung bekommen.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

 
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