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Autor Thema: zur Zahlung aufgefordert trotz Befreiung eines Mitbewohners  (Gelesen 2760 mal)

T

TD

  • Beiträge: 3
kurze Erklärung meinerseits...

Person A erhält Bafög und wird durch den BS befreit
Person B meldet sich unter BN von Person A an und bekommt schriftlich mitgeteilt, dass Person B nicht zum Personkreis der Person A gehört und somit zahlen muss.
Beide wohnen zusammen und A ist Hauptmieter der Wohnung.

Eure Meinung dazu?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2015, 03:23 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.543
Formal hat B die A-Karte gezogen.
Nach der aktuellen Gesetzeslage wäre er zahlungsplichtig für den Quatsch.
Bleibt ihm nur das hier beschriebene Verfahren nach Schema F anzustreben.


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T

TD

  • Beiträge: 3
So wieder Post vom BS...

heute habe ich Post bekommen vom BS "Zahlung der Rundfunkbeiträge". Die Beiträge sind am 15.09. fällig  >:(

Jedoch habe ich keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung gefunden. Auf der Rückseite ist nur allgemeines Bla Bla zu finden. Kommt diese erst mit der 1. Mahnung? Oder müsste die nicht bereits beim 1. Anschreiben (Zwangsanmeldung) anbei sein?

Ich bin etwas irritiert.

Wie geht´s weiter?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2015, 03:23 von Bürger«

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Post vom Beitragsservice (d.h. ohne Nennung der zuständigen Landesrundfunkanstalt) ist nicht rechtswirksam, da der BS nicht rechtsfähig ist. Den Schreiben fehlt die sogenannte "Verwaltungsaktqualität".

Ein Schreiben auf das man in fiktiven Fällen reagieren sollte
- ist meist mit "Festsetzungsbescheid" betitelt,
- zeigt links oben den Namen der Rundfunkanstalt + PLZ & Ort,
- endet mit "Mit freundlichen Grüßen, Ihre [Landesrundfunkanstalt]",
- hat eine sogenannte "Rechtsbehelfsbelehrung" (auf Seite 2 von 1 (!) und gut leserlich in hellgrau geschrieben)
- verweist darauf, dass gegen den "Bescheid" innerhalb von vier Wochen a) ein Widerspruch eingelegt werden kann oder b) vor dem zuständigen Gericht geklagt werden kann.

Sollte eine fingierte Person A ein solches Schreiben erhalten, so hat sie imaginären Handlunsdruck.
Solange die für einen Verwaltungsakt typischen Merkmale fehlen, kann man annehmen, daß es sich bei dem Schreiben um reine Infopost handelt, die keinerlei Rechtskraft besitzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2015, 03:23 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

T

TD

  • Beiträge: 3
genauso ein Schreiben ist es. Ohne erkennbare markante Punkte.

Da bin ich gespannt wie reagiert wird, wenn keine Zahlung von mir eingeht? :P



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g
  • Beiträge: 860
Mr. X sieht es so:

Hoheitliche Rechte hat die LRA, obwohl die keine Behörde ist. An sich haben diese nur Behörden, bis auf ein paar Ausnahmen.

D.h. für Mr. X, dass derart Schreiben eindeutig auch von der LRA kommen sollten, damit diese als solches auch identifiziert werden können.

Der BS ist nicht rechtsfähig. Deren Schreiben haben den vollen Datensatz des BS rechts oben, wobei Mr. X davon ausgehen muss, dass das Schreiben trotz der Nennung der LRA direkt unter Namen des BS verfasst wurde. Dann ist es mehr oder weniger ein Infoschreiben, was aber nicht besagt, dass man darauf nicht reagieren soll !  Immer Widerspruch, egal von wem es kommt.
Ein korrektes Schreiben erfordert den Datensatz der LRA, der sich rechts oben befinden muss und nichts anderes.
Für Mr. X ist nicht zu erkennen, dass es, so wie gefordert, von der LRA kommt.

Ein Bescheid hat immer im Voraus zu ergehen.
Von ordentlichen Behörden kommen die auch im Voraus.
Beispiel:
Für eine Forderung für Jan. 2013 hat der Bescheid bis spätestens 01.01.2013 einzugehen, so steht es in der Abgabenordnung. Kommt dieser am 02.01.2013, dann ist er zu spät, da der Zug abgefahren ist.
Genau wie beim Widerspruch. 1 Monat und nicht 1 Monat und 1 Tag !
Ein Bescheid über rückständige Beiträge kann nur gestellt werden, wenn jemals ein Bescheid ergangen ist, da der ursächliche Bescheid die Grundlage ist.

Eine Festsetzung , z.B. vom Finanzamt hat eine ganz andere Bedeutung. Das hat in dem Sinne mit dem gewöhnlichen Bescheid nichts zu tun.
Beim gewöhnlichen Bescheid ist vorher klar, was gefordert wird.
Die Festsetzung vom Finanzamt kommt im Nachhinein und beruht darauf, dass man erst mal gewisse Daten braucht, die für die Erstellung der Festsetzung notwendig sind. Erst wenn man die Daten hat, kann man etwas festsetzen. Es können natürlich auch Rückstände, die nicht gezahlt wurden, festgesetzt werden. Dazu ist dann aber vorher ein Bescheid ergangen. So kennt es Mr. X .
Sollte sich da Mr. X irren, dann bitte berichtigen. Danke.


Dies hier könnte man zur Not schon gelten lassen, obwohl es auch nicht voll korrekt ist. Ist Ansichtssache.
Da steht zumindest rbb und Masurenallee, aber die Tel. ist die vom call-Center?
Die PDF.

Widerspruchsbescheid RBB > Klage beim Verwaltungsgericht - ja oder nein?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15602.msg104281.html#msg104281

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=15602.0;attach=6852

( auf öffnen gehen )



Edit "Bürger":
Thread geschlossen, da Fragen/ Diskussion nunmehr vom ursprünglichen Kern-Thema des Threads abweicht - und zudem allgemeine Grundsatzfragen thematisiert, die im Forum bereits ausgiebig und mehrfach behandelt wurden.
Der Threadersteller möge sich bitte erst mal mit den Grundlagen vertraut machen...

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2015, 03:28 von Bürger«

 
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