Mögliche Hinweise aus der Erfahrung einzelner, von einer fiktiven Zwangsvollstreckung betroffener Forumsmitglieder in Baden-Württemberg:
1. Sofern das Guthaben auf dem Bankkonto die Forderung einer Pfändung übersteigt, wird das Bankkonto möglicherweise nicht gesperrt.
Der zu bezahlende Betrag der Pfändung könnte von der Bank zunächst "separiert" werden.
2. Kommt eine Bank zu dem Entschluss, dass sich zuviele Pfändungen ergeben haben, die einen erheblichen Arbeits- und Kostenaufwand für die Bank bedeuten, könnte sich die Bank dazu entschließen das Konto zu kündigen. Bei manchen Banken könnten es auch zusätzliche Pfändungsgebühren geben.
3. Ein P-Konto für ein Geschäfts- oder Firmenkonto gibt es leider nicht.
Entsprechende Erfahrungen könnten in einem eigenständigen Thread diskutiert werden.