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Autor Thema: Uns im "Kampf" gegen den Beitragsservice begleiten  (Gelesen 2540 mal)

W
  • Beiträge: 3
Moin,

Person A hofft es ist ok wenn er sich hier in diesem Forum mit dieser Bitte an Euch wende.
A benötigt Unterstützung, Tipps und Tricks von erfahrenen Usern die uns begleiten können.


Person A fängt einfach mal an zu unserer allgemeinen Situation...

- Wir wohnen zu dritt in einer WG
- Papierkram läuft alles über A was die Wohnung betrifft
- Mein WG Kollege und A wohnen hier seit dem 01.11.2016 wobei A sich erst im März umgemeldet hat und sein Mitbewohner überhaupt nicht umgemeldet ist (ist zuhause gemeldet irgendwo im "Osten". A weiß auch, dass er sich ummelden muss, will er aber nicht(letztendlich sein Problem)). Er ist auch mehr oder weniger nicht Gegenstand für dieses Thema, also vorerst erstmal aussen vor.
- der dritte Mitbewohner ist ein Student aus dem Ausland der für 6 Monate bzw. ein Semester sich hier in D aufhalten wird.

Mit der Ummeldung kam für Person A und dem Student  natürlich Post vom Beitragsservice zwecks Angaben und Anmeldung. Den ersten Brief haben wir ignoriert. A habt jetzt den zweiten Brief erhalten, in dem A aufgefordert/erinnert wird seine Angaben zu prüfen und eben zu antworten, da ansonsten eine Zwangsanmeldung erfolgt. Der Student hat nicht wirklich geschnallt worum es geht und A hat ihm gesagt, dass A sich darum kümmere. Leider hat er A aber auch nicht seine weiteren Briefe gegeben sodas er jetzt zwangangemeldet wurde. Diesen Brief mit Antwortbogen habe ich vor mir liegen. So und jetzt wird es auch für mich Zeit darum zu kümmern. Bis zum 11.07. wollen die ne Antwort haben, da ich sonst zwangsangemeldet werde. Da ich aber nur oberflächlich in dieser Thematik drin stecke, würde A Euch bitten, uns bei den nächsten Schritten zu begleiten. A möchte "alles" daran setzen nicht zu zahlen, da A dieses unfaire Zwangsgebührensystem ablehnt.

Im Zweifelsfall werden wir natürlich bezahlen aber A möchte denen viel Ärger und Arbeit bereiten.

Hmm A hofft, dass es interessant auch für andere Neuverweiger sein kann, nach einem gewissen "roten Faden" handeln zu können :).

Person A ist gespannt auf Eure Antworten

EDIT UWE!
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2016, 21:03 von Uwe«

W
  • Beiträge: 3
 Niemand?? Hat denn jemand n link parat wo ich mich über erste Schritte für den Schriftwechsel informieren kann?

Gruß


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  • IP logged

n
  • Beiträge: 1.456
Es gibt hier einen Tread, indem eine Person K geschrieben hat dass sie umgezogen ist, in ein anderes Bundesland und mit einer gueltigen Adresse.
Danach war dann lange Zeit Ruhe. Ob das irgend wann mal zum Bumerang wird, weiss ich nicht. Aber dann kann man ja immer noch klagen.

Und der Student ist doch befreit, oder?

Ich empfehle Dir jetzt schon zu handeln, denn wenn der erste Bescheid kommt dann rollt die juristische Mühle los
und den Beitragsservice interessiert es nicht ob der Widerspruch beantwortet wurde, die setzen einfach den
Gerichtsvollzieher mit Zwangsvollstreckung in Gang und den wird man dann nur mit viel Mühe los. wenn überhaupt.
Weil kein unterer Richter es sich erlauben kann das 8 Mrd Euro Business kaputt zu machen.
Versuche also so viel Zeit wie möglich herauszuschinden.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2016, 10:02 von noGez99«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

B
  • Beiträge: 9
Beispielablauf:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Unter diesem Link sollten alle Informationen zusammengefasst sein, die du für den regulären Weg benötigst um dich zu wehren.
Im Prinzip kannst du alle Briefe ignorieren und als Infopost abheften, die keine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten.

Darunter fallen alle Schreiben zur Anmeldung beim Beitragsservie, sowie regelmäßige Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Sobald ein Bescheid aber ins Haus trudelt muss reagiert und innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Bis es dazu kommt kann aber leicht 1 Jahr vergehen.

Zitat
Bis zum 11.07. wollen die ne Antwort haben, da ich sonst zwangsangemeldet werde.

Zwangsangemeldet wird die Wohnung so oder so. Also muss nicht darauf geantwortet werden.


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n
  • Beiträge: 34
Und der Student ist doch befreit, oder?

Warum sollte der Student befreit sein?
Wenn auf ihn kein Befreiungstatbestand nach §4 RBStV zutrifft, muss er in diesem unsäglichen System zahlen.


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W
  • Beiträge: 3
Person A sagt vielen Dank für die Antworten :)...

Dann wartet diese Wg erst mal noch ab, bis sie sich wieder melden...



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  • IP logged

T
  • Beiträge: 334
... Wir wohnen zu dritt in einer WG ...

Wer in einem solchen Fall nach Argumenten sucht, könnte sich über die inhaltliche Unbestimmtheit der Rundfunkbeitragsregelung hinsichtlich Mehrpersonenhaushalte informieren.

Diskussionen dazu im Forum unter anderem

Zwangsbeitrag abmelden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5424.msg41558.html

Zwei zusammenwohnende Nichtzahler - Mahnung/Androhung Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11601.msg78227.html

Inhaltliche Unbestimmtheit von Beitragsfestsetzungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14091.msg94464.html


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