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Autor Thema: Schwerbehindert und kein Hartz IV  (Gelesen 3807 mal)

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Schwerbehindert und kein Hartz IV
Autor: 13. September 2013, 03:58
 Hallo an alle,

es geht um folgendes:

Ein Ehepaar er ( Person U) sie ( Person A).

Person u arbeitet im Gleiswechselbetrieb d.h. er bekommt steuerfreies und versteuertes Einkommen. Person A hat bisher Arbeitslosengeld I bekommen. Dies lief zu Anfang des Jahres aus. Person A hat den Antrag beim Jobcenter auf ALG II gestellt. Zusätzlich ist sie noch schwerbehindert und muss den ermäßigten Beitrag bezahlen. Da sie aber sehr stark hörgeschädigt ist kann sie keinem Fernsehprogramm folgen. Es ist anstrengend und macht ihr keinen Spaß. Bis zum 31.12.2012 war sie aufgrund der bisherigen Regelungen von der Gebühr befreit. Die Befreiung läuft bis 2020 und wurde nie von der GEZ oder dem Landesamt für soziale Dienste aufgehoben bzw. umgewandelt in den ermäßigen Beitrag. Da das Jobcenter der Meinung ist das er Person U zuviel verdient, sie haben das steuerfreie Einkommen miteinbezogen. Bekommen Person A kein ALG II bzw. Hartz IV. Daher bekommt sie die Bescheinigung das sie von der GEZ bzw. Betragsservice befreit ist. Bzw. sich befreien lassen kann. Ein wiederspruch dauert in der Regel mehrere Jahre. Was kann dsa Ehepaar machen ?

Es kommen im Moment wöchentlich Post bei Ihnen in Haus. Entweder aus Köln oder vom NDR. Der ältetes auf dem sie nicht reagiert hat ist vom 15.8 geschrieben aber viel später eingetroffen. der letzte ist von gestern.

Was auch noch interesant zuerwähnen ist das nie drauf steht Beitragsbescheid sondern nur Rundfunkbeitrag oder Zahlung der Rundfunkbeiträge. Wenn gewünscht stelle ich sehr gerne meine Briefe ein.

Gruß schlingeline


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Re: Schwerbehindert und kein Hartz IV
#1: 16. September 2013, 12:52
Schade das hier keiner helfen kann oder möchte. Stellt Fragen wenn ich es nicht genau detailiert geschrieben habe.

Gruß schlingeline


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Re: Schwerbehindert und kein Hartz IV
#2: 16. September 2013, 19:36
Hallo Schlingeline,

es gibt inzwischen zig vergleichbare Fälle. Ich würde der Person anraten bei der Landesrundfunkanstalt einen sogenannten Härtefallantrag auf Befreiung per Einschreiben zu stellen und die Angelegenheit zu schildern.

Rein rechtlich müsste dem Härtefallantrag stattgegeben werden - die Rundfunkanstalten lehnen ihn jedoch in der Regel ab. Nach Eintreffen des entsprechenden Bescheids müsste die Person also Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben und auf das Verständnis der Richter hoffen. So traurig das ist, aber einen anderen Weg gibt es zurzeit leider nicht.

Gleichzeitig könnte man versuchen Widerspruch gegen den Hartz IV Bescheid einzulegen...

Fazit: Das neue Gebührenmodell ist unmenschlich und unsozial. Die Möglichkeiten der Befreiung sind auf wenige Fälle eingeschränkt. Es kann ein Härtefallantrag gestellt werden, die Aussichten auf Erfolg sind jedoch gering, außer man bestreitet den Klageweg.

Ich drücke die Daumen!



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Re: Schwerbehindert und kein Hartz IV
#3: 16. September 2013, 23:36
Hallo Schlingeline
ich hatte das gleiche Problem. Bin auch zu 80% auf Gehör u. ein paar andere Sachen behindert. Anfang des Jahres hatte ich
das gleiche Problem. Der Beitragsservice forderte auch von mir Geld. Ich habe den ALGII Bescheid (bin allerdings Aufstockerin)
in Kopie hingeschickt. Daraufhin forderten die trotzdem Geld von mir, dafür bekamen die von mir einen Widerspruch. Seitdem
bin ich von der Zahlung dieses Beitrages befreit >:D Allerdings muß ich jetzt jedes halbe Jahr, nach Bescheid von der ARGE,
einen  neuen Befreiungsantrag beim Beitragsservice stellen. Ich hoffe, daß dieser Werdegang ein wenig weiterhilft.
Liebe Grüße Issleb


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Re: Schwerbehindert und kein Hartz IV
#4: 23. Dezember 2013, 15:15
Momentan schreibe ich eine Klage für einen ähnlichen Fall. ich weiß nicht so genau, Grad 100 von Hundert scheint mir schwer behindert, allerdings kann er noch hören und sehen.

Dennoch habe ich schon ein paar nette Argumente zusammen. Ich lade das gerne mal hoch, wenn es fertig und jemanden, je nach Bedarf weiterhelfen kann...


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Re: Schwerbehindert und kein Hartz IV
#5: 20. Juni 2015, 15:24
Hallo gerstrong, mich würde das sehr interessieren und mich würde auch interessieren, ob der Widerspruch denn irgendwas gebracht hat. Wir stehen seit etwa eineinhalb Jahren auf der Fahnudungsliste der GEZ. Ich war aufgrund  100% Schwerbehinderung "vergünstigt" worden auf 5,99 und aufgrund Sozialhilfe/Grundsicherung befreit bis 2016.

Im April 2012 etwa ist ein alter Freund zu mir gezogen, um mich zu pflegen. Ja sowas blödes aber auch, gibt der sich mit dem Pflegegeld zufrieden und beantragt keine Hilfen beim Staat. Nun ist er der Depp, der zahlen soll und mein Konto wird rückwirkend gekündigt. Sämtliches Anschreiben wurde beantwortet mit einer automatisierten Mail, wieviel Sie doch derzeit zu tun hätten, aber sie würden sich bald melden. Bei mir also nie. Also bis auf die Mitteilung, dass mein Konto nun gekündigt wäre. Hab daraufhin gleich nochmal geschrieben, mit welchem Recht sie denn schwerbehinderte plötzlich zu Unpersonen stempeln dürften, nur weil sie sich an anderer Stelle mehr Geld erhoffen?

Ich bin sooo sauer. In meiner letzten Mail habe ich geschrieben, dass ich mich jetzt kriechend selbständig gemacht habe, damit sie endlich ihr Geld kriegen. Und dass sie sicher verstehen, dass ich jetzt für jede Stunde, die ich für den Blödsinn jetzt vergeuden muss 18 Euro bekomme, sie würden das sicher verstehen, schließlich beziehen sie ihr Geld ja auch für Dinge die keiner in Anspruch genommen hat.

Simmerlein


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Re: Schwerbehindert und kein Hartz IV
#6: 31. August 2015, 20:03
Hi an alle,

also Person A +U stehen wegen Harzt IV vor dem Sozailgericht, aber das dauert bzw. sie lassen sich sehr vel Zeit. Inzwischen hat Person A EMR bekommen , befristet bis Ende Mai 2017.

Es kommen weiterhin ständig Briefe. Person A schreibt einen Wiederspruch nach dem anderen und kann nicht klagen vor dem Sozailgericht. Wird das bei schwerbehinderten Menschen immer so gemacht '?
ZUsätzlich hat Person A Ihren Befreiungsbescheid aus dem Jahre 2010 im Wieddrspruch beigelegt und begründet das sie bis 10 /2020 nichz zahlen werde da sie bis dahin offieziell befreit ist.

Zu deinem Fall kann ich leider nichts sagen auser das wiedersprochen weren muß

GRuß schlingeline


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Re: Schwerbehindert und kein Hartz IV
#7: 31. August 2015, 20:48
Hallo, Schlingeline
mein weiterer Werdegang ist so gelaufen: Habe alle halbe Jahre den Bescheid der ARGE hingeschickt u. habe erst mal Ruhe
bis 2017!!! Von GEZ selbst genehmigt!!! Da ich auch 2017 noch Aufstockerin bin, geht das selbe Spiel weiter.
Die Widersprüche könnt Ihr Euch alle schenken, die gehen dort wahrscheinlich eh` in den Schredder!!! Wohlgemerkt ungelesen!
Es gibt zwar noch die ganz harte Methode, doch das wäre eine längere Geschichte u. ich weiß auch nicht ob die der Admin billigt!
Bis dahin alles Gute Issleb


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Re: Schwerbehindert und kein Hartz IV
#8: 31. August 2015, 21:35
Die Widersprüche könnt Ihr Euch alle schenken, die gehen dort wahrscheinlich eh` in den Schredder!!! Wohlgemerkt ungelesen!

Trotzdem würde ich Widerspruch einlegen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen, und falls Widerspruchsbescheid kommt, klagen und dabei auf das Verfahren im Sozialgericht verweisen. Es ist zwar lästig, aber in solchen spezifischen Fällen vielleicht einfacher zu begründen. Richter werden doch hören und lesen müssen.

Ja, sie lesen nicht und antworten mit irgendetwas, aber wenn sie einen Bescheid ausstellen, können sie vollstrecken. Ihre Bescheide, nicht die Schreiben der anderen, nehmen sie ernst.


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