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Autor Thema: Mein Fall.  (Gelesen 1705 mal)

S
  • Beiträge: 1
Mein Fall.
Autor: 28. August 2015, 12:49
Hallo Zusammen.
Da Person Sch vollzeit-beschäftigt ist (mit Nebenjobs und Abschlussarbeit) will er den Aufwand einer
Klage nicht.
Für Sch`s Fall würde der Weg nach SchemaF entweder in einer Ratenzahlung (2,5€/Mon. möglich?), oder
in der Vollstreckung ect. Mit Anschließender Vermögensoffenbarung(kein Problem, da Jahreseinkommen
der Nebenjos in etwa dessen eines HarzIV-Empfängers gleichkommt(außer beim KfZ macht er sich sorgen))
enden.
Sch hat aber noch andere Ideen.
Da er unglücklicherweise kein Bafög mehr bekommt, er allerdings so wenig Einkommen hat um Anspruch
auf eine Sozialleistung namens Wohngeld hat, ist seine Situation wohl eine nicht Übliche. Er zweifelt also
die Gerechtigkeit der Rundfunkbeitragsverteilung im Rundfunkblastaatsvertrag an.
Weiterhin stellt er die Hypothese auf, dass wohl 90% der Rundfunkbeiträge nicht so ausgegeben werden
wie sie ausgegeben werden sollten. Er nennt hier als Bsp. die Jährlichen „Sommertouren“. Wie Bsp. die
des MDR. Bei der die gewöhnlichen, feschen Provinz-Suppenhühner als Live-Acts mithilfe der üblichen Fress-
 & Saufbuden der anderen Dorfrummel,  dem dörflichen Bevölkerungsanteil der Unterzentren wo sie
stattfinden, zum ihrem monatlichen Gemütshoch verhelfen. Als ob als Hauptattraktion nicht der Bummelwagen
der Superillu, an dem man den sonstigen Quatschlesestoff mal im gesprochenen Wort zu hören bekommt,
genügen würde. Nein! Es wird viel Geld für Künstler, Organisation, Licht- und Übertragungstechnik
ausgegeben. Dies gehört keines Falls zum Informationsauftrag.
Diese Abteilung die sich um solch einen Spaß kümmert sollte abgespaltet werden und mit Werbung
finanziert werden, so wie es bei den privaten gemacht wird. Und so würde auch ein Bruchteil vom aktuellen
Rundfunkbeitrag den Beitragswilligen belasten.
Sch würde gern mit 5€ im Monat dazu beitragen, dass einige wenige Sendungen der Deutschlandradiogruppe
weiterhin Ihre guten Inhalte liefern können. Wie kann er das erreichen?

Bisheriger Verlauf des Falls:
Nach einem abgelehnten Widerspruch in 2014, kam in 06.2015 ein neuer Festsetzungsbescheid den Sch
ignorierte. Vor kurzem, am 01.08.2015 erhielt er eine Mahnung in dieser Form.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Mein Fall.
#1: 01. September 2015, 07:40
Auch 5€ sind zu viel, wenn das durch Zwang eingetrieben wird. Daher unsere Forderung:
  • Die Abschaffung der Zwangsgebühren bzw. des Zwangsbeitrags ab 2013 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
  • Ein bundesweit kostenlos empfangbares Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall, Finanzierung aus Steuermitteln.
  • Deren Kontrolle sollte durch einen demokratisch gewählten Bürgerrundfunkrat erfolgen.
  • Die Finanzierung der anderen öffentlich-rechtlichen Sender sollte ausschließlich durch Verschlüsselung, Werbung oder eine Mischung von beiden erfolgen.


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