Hallo!
Folgender recht spezieller Fall:
Person A wohnt bis August 2014 an Ort A und erhält für diesen Briefe (keinen Beitragsbescheid) von der GEZ, worauf nicht reagiert wird. Zum September 2014 zieht Person A nach Ort B und meldet dort seinen Wohnsitz.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Ort A und Ort B den haargenau selben Straßennamen haben, allerdings in einer anderen Stadt liegen. Die Wohnung an Ort B gehört einen nahen Verwandten von Person A, nämlich Person B, der dort mit insgesamt 3 Firmen jeweils GEZ Gebühren für ein und die selbe Wohnung als Betriebsstätte bezahlt.
Auch an dieser Adresse erhält Person A wieder Post und um es etwas vorwegzunehmen: Irgendwie scheint die GEZ nichts von dem Wohnungswechsel mitgekriegt zu haben, bzw. es ist wegen dem identischen Straßennamen evtl. untergegangen: Es ist nur mehr von Beiträgen für die Wohnung B die Rede und zwar für die gesamte Dauer von Januar 2013 bis heute, die Anschrift der Wohnung A findet sich in keinem Wort wieder.
Person A ist hierüber natürlich sehr erstaunt und wittert (in Leichtsinnigkeit?) eine Möglichkeit: Da Person B ja für diese Wohnung bereits Beiträge bezahlt, schreibt Person A die GEZ an und teilt die Beitragsnummer mit, mit dem Hinweis, dass für diese Wohnung ja bereits Beiträge entrichtet werden und daher eine Zahlung abgelehnt wird.
Sehr lange - über ein halbes Jahr - tut sich nichts, dann jedoch kommt ein auf den 27.07.2015 datiertes Antwortschreiben. Dieses gibt sinngemäß wieder, dass es sich um eine Betriebsstätte und keine Betriebswohnung handelt, da dies so von Person B deklariert wurde. Demnach soll Person A trotzdem zahlen. Von einer Unstimmigkeit der Adressen kein Wort, es wird nur Ort B erwähnt.
Am 17.08.2015 nunmehr flatterte ein offensichtlich auf den 01.08.2015 rückdatierter Beitragsbescheid ins Haus, dem Person bereits widersprach.
Weiterer Hintergrund: Person A nutzt diese Wohnung ab und an für sein Studium, wohnt darin aber nicht die meiste Zeit, sondern eigentlich öfter bei dem nahen Verwandten, Person B.
Die Frage von Person A ist nun, ob jemand eine Möglichkeit sieht aus diesem speziellen Fall rauszukommen. Ist es möglich die Betriebsstätte nachträglich in eine Betriebswohnung zu ändern und somit ein gegenrechnen der Gebühren ermöglichen? Würde eine Ummeldung auf die Wohnung der Person B (Beitragszahler) und ein weiteres Dummstellen, nach dem Motto "Ich habe dort nur einen Briefkasten unterhalten//Ich habe dort gar nicht gewohnt" helfen?
Vielen Dank im Voraus!
