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Autor Thema: Wohnungswechsel / Betriebsstätte - Betiebswohnung  (Gelesen 2309 mal)

g
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Hallo!

Folgender recht spezieller Fall:
Person A wohnt bis August 2014 an Ort A und erhält für diesen Briefe (keinen Beitragsbescheid) von der GEZ, worauf nicht reagiert wird. Zum September 2014 zieht Person A nach Ort B und meldet dort seinen Wohnsitz.

Wichtig zu erwähnen ist, dass Ort A und Ort B den haargenau selben Straßennamen haben, allerdings in einer anderen Stadt liegen. Die Wohnung an Ort B gehört einen nahen Verwandten von Person A, nämlich Person B, der dort mit insgesamt 3 Firmen jeweils GEZ Gebühren für ein und die selbe Wohnung als Betriebsstätte bezahlt.

Auch an dieser Adresse erhält Person A wieder Post und um es etwas vorwegzunehmen: Irgendwie scheint die GEZ nichts von dem Wohnungswechsel mitgekriegt zu haben, bzw. es ist wegen dem identischen Straßennamen evtl. untergegangen: Es ist nur mehr von Beiträgen für die Wohnung B die Rede und zwar für die gesamte Dauer von Januar 2013 bis heute, die Anschrift der Wohnung A findet sich in keinem Wort wieder.

Person A ist hierüber natürlich sehr erstaunt und wittert (in Leichtsinnigkeit?) eine Möglichkeit: Da Person B ja für diese Wohnung bereits Beiträge bezahlt, schreibt Person A die GEZ an und teilt die Beitragsnummer mit, mit dem Hinweis, dass für diese Wohnung ja bereits Beiträge entrichtet werden und daher eine Zahlung abgelehnt wird.
Sehr lange - über ein halbes Jahr - tut sich nichts, dann jedoch kommt ein auf den 27.07.2015 datiertes Antwortschreiben. Dieses gibt sinngemäß wieder, dass es sich um eine Betriebsstätte und keine Betriebswohnung handelt, da dies so von Person B deklariert wurde. Demnach soll Person A trotzdem zahlen. Von einer Unstimmigkeit der Adressen kein Wort, es wird nur Ort B erwähnt.

Am 17.08.2015 nunmehr flatterte ein offensichtlich auf den 01.08.2015 rückdatierter Beitragsbescheid  ins Haus, dem Person bereits widersprach.

Weiterer Hintergrund: Person A nutzt diese Wohnung ab und an für sein Studium, wohnt darin aber nicht die meiste Zeit, sondern eigentlich öfter bei dem nahen Verwandten, Person B.

Die Frage von Person A ist nun, ob jemand eine Möglichkeit sieht aus diesem speziellen Fall rauszukommen. Ist es möglich die Betriebsstätte nachträglich in eine Betriebswohnung zu ändern und somit ein gegenrechnen der Gebühren ermöglichen? Würde eine Ummeldung auf die Wohnung der Person B (Beitragszahler) und ein weiteres Dummstellen, nach dem Motto "Ich habe dort nur einen Briefkasten unterhalten//Ich habe dort gar nicht gewohnt" helfen?

Vielen Dank im Voraus! :)


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Z
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Person B bezahlt für insgesamt drei Betriebsstätten an Ort B?
Macht B da was falsch, oder handelt es sich um juristische Personen?
A hat aber an Ort B formal tatsächlich die A-Karte gezogen, wenn B wirklich nur seine Betriebe am Ort B unterhält, ohne selbst an Ort B zu wohnen.
Für einen Beitragszahler kann zwar ein Betrieb am gleichen Ort befreit werden, wenn er schon privat bezahlt, jedoch nur Personengesellschaften (Einzelunternehmen, BGB-Gesellschaften), eine juristische Person (GmbH, KG etc.) bekommt schonmal Schwierigkeiten (siehe Nickels Wohnzimmer).

Sieht doch nach Handlungsoption Generalstreik aus, als sich mit den Jungs rumzuschlagen, um sich anderweitig herauszuwinden.

Einzige Möglichkeit wäre, wenn eine der Betriebsstätten ein Beherbergungsgewerbe (auch als Nebenbetrieb) betreibt, dann könnte A Bewohner dieses Beherbergungsbetriebes sein. Allerdings muß pro Zimmer des Beherbergungsbetriebes auch ein Rundfunkbeitrag berücksichtigt werden, die den Rundfunkbeitrag des Betriebes erhöhen, einzige Ausnahme sind landwirtschaftliche Betriebsstätten, die haben in ihrem Beitrag ein Fremdenzimmer mit drin...

Vielleicht will A aber auch im Zelt wohnen und hat nur ein paar Quadratmeter des Betriebsgeländes in Beschlag genommen und kommt damit aus der definierten Wohnung als Voraussetzung für den Zwangsbeitrag raus...?


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g
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Hallo Zeitungsbezahler,

vielen Dank für deine Auskunft und Einschätzung.

Es handelt sich bei den Firmen von Person B leider tatsächlich um 3 GmbH's - sprich juristische Personen... 

Es scheint als hätte Person A tatsächlich die A-Karte gezogen...   :(
Wie lange dauert denn in etwa eine "Rückantwort" auf den abgegebenen Widerspruch? Als ich Person A die Möglichkeit mit dem Zelt vorschlug, stand er etwas auf dem Schlauch... Bestehen Chancen hiermit "durchzukommen"? Person A versuchte sich leider ohne Erfolg zu informieren, ob ein Wohnsitz auch wirklich der Ort sein muss, an dem er tatsächlich nächtigt. Oder ob mit einem entsprechenden Briefkasten die Schuldigkeit der Erreichbarkeit genüge getan ist. (Es handelt sich ja bei Person A nicht um eine Briefkastenfirma). Leider widersprachen sich viele Kommentare in Internetforen hierzu.

Viele Grüße



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