Du stellst lustige Fragen! Wem ein MP "verpflichtet" ist bzw. "unterstellt" ist? Direkt unterstellt und somit rechenschaftsschuldig wohl niemandem! Sie/er ist
gemäß dem Amtseid dem Volke verpflichtet,
der Landtag überwacht und kontrolliert die Amtsführung. Näheres findest Du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid#Rheinland-PfalzDer Amtseid für Rheinland-Pfalz erfolgt nach Artikel 100 (1) der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz. Er lautet wie folgt:
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass ich mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes führen werde, so wahr mir Gott helfe.“ Nach Artikel 100 (2) in Verbindung mit Artikel 8 (3), Satz 2 kann auf die religiöse Eidesformel verzichtet werden[29]. "
Definition des Titels "Ministerpräsident/-in".
Deutschland. Der deutsche Regierungschef hieß von Februar bis August 1919 Reichsministerpräsident; in der Weimarer Verfassung wurde wieder die vorherige Bezeichnung Reichskanzler verwendet.
Ministerpräsident. Als Ministerpräsident oder Premierminister bezeichnet man allgemein das politische Amt des Regierungschefs in parlamentarischen oder semi-präsidentiellen Staaten. In der Bundesrepublik Deutschland ist Ministerpräsident jedoch die Amtsbezeichnung für den Regierungschef eines Bundeslandes. In Österreich heißt das entsprechende Pendant Landeshauptmann. Der Regierungschef des gesamten Staates heißt sowohl in Österreich als auch in Deutschland Bundeskanzler.
In der föderalen Bundesrepublik Deutschland sind die Länder als eigenständige, teilsouveräne Gliedstaaten mit parlamentarischem Regierungssystem verfasst. In den Flächenstaaten heißen ihre Regierungschefs Ministerpräsident. In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen: Der Bremer und der Hamburger Regierungschef heißen offiziell „Präsident des Senats“, in Bremen trägt er, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Bremer Senats, den Titel „Bürgermeister“, in Hamburg den Titel „Erster Bürgermeister“; der Regierungschef des Landes Berlin ist der „Regierende Bürgermeister“.
Der Regierungschef wird vom Landesparlament (Landtag in den Flächenländern; in Berlin Abgeordnetenhaus, Bremen und Hamburg Bürgerschaft) für die Dauer einer Wahlperiode in geheimer Abstimmung gewählt. Er bestimmt die Minister seines Kabinetts, in den Stadtstaaten die Senatoren, das in einigen Ländern anschließend vom Landtag bestätigt werden muss, und bestimmt in den meisten Ländern die Leitlinien der Regierungsarbeit. Neben dieser eigentlichen Regierungstätigkeit nimmt er regelmäßig die Vertretung seines Landes im Bundesrat wahr und übt dadurch starken Einfluss auf die Bundespolitik in Deutschland aus.
Das dem Ministerpräsidenten auf Bundesebene entsprechende Amt ist das des Bundeskanzlers, obgleich der Ministerpräsident gleichzeitig repräsentative Aufgaben wahrzunehmen hat, die auf der Bundesebene zum Amtsbereich des Bundespräsidenten gehören. In Deutschland ist der Bundeskanzler der Regierungschef des Bundesstaates.
Näheres siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ministerpr%C3%A4sident#Parlamentarische_DemokratienMehr über die Gliederung der Länder findest Du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesland_%28Deutschland%29Land (Deutschland). Ein Land (in der Gesetzes- bzw. juristischen Fachsprache selten, jedoch in der Standardsprache[1] oft Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Seit 1990 wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern gebildet. (Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg, Saarland und Schleswig-Holstein)
sowie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesparlament "Landesparlament. Gesamtanzahl der Abgeordneten in den deutschen Landesparlamenten CDU/CSU 664 (16), SPD 592 (16), Grüne 241 (16), Linke 165 (10), FDP 70 (7), Piraten 43 (4), AfD 41 (5), FW 19 (1),
NPD 5 (1), ALFA 4 (2), BVB/FW 3 (1), SSW 3 (1), BIW 1 (1), Fraktionslose 6 (4). Insgesamt 1857 Mandate, in Klammern Anzahl der Landesparlamente, Stand: 19. Juli 2015.
Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz (Art. 28, Art. 54 Abs. 3 GG) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder bezeichnet.
In den Flächenländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt bei fünf Jahren (im Stadtstaat Bremen bei nur vier Jahren). In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus in Berlin und Bürgerschaft in Bremen und Hamburg. Der gewählte Abgeordnete eines Landesparlamentes wird als Mitglied des Landtages (MdL) bzw. Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA), der Bremischen Bürgerschaft (MdBB) oder der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB) bezeichnet.
Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes."Daraus wird ersichtlich:
1. Die Verantwortung für den Rundfunk-Beitrag und die umfängliche Organisation des "Rundfunks"- einschliesslich notwendiger Reformen - liegt bei den Ländern.
2. Die MP der Länder werden den Teufel tun um ihr eigenes Sprachrohr abzuschalten.
3. Der Bürger hat keine ihn effektiv schützende Lobby.
4. Ohne eigenes politische Gewicht läuft und erreicht auch die beste Bürger-Bewegung nichts.
5. Die Mitglieder der Landtage, die Minister und die/der Ministerpräsident(in) besitzen politische Immunität. Sie können nicht direkt (oder durch Bürger) "verklagt" oder "belangt" werden.....
Was helfen würde: eine eigene Bewegung (muss noch nicht einmal eine Partei sein!) gründen und den alt-eingesessenen in den Landtagen mal gehörig Feuer unter dem Hintern machen. Ich denke, anhand des Besipiels "ÖRR und ÖRR-Finanzierung" wird ersichtlich, dass unsere Demokratie hier ein klares Manko zu bewältigen hat: die umfängliche Kontrolle eines völlig überblähten sich über die Jahrzehnte verselbstständigten und sich ausserhalb jeglicher organisatorischer Aufsicht stehenden Medien-Apparates, dessen schiere Größe zur sozialen Strangulation der Bürger führt. Und genau dass geht nicht!D61