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Autor Thema: Unklarheiten zu im Netz kursierenden Thesen > bitte um Klarstellung  (Gelesen 4896 mal)

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  • Beiträge: 6
Wenn man im Netz sucht findet man immer wieder folgende Widersprueche welche ich gerne klargestellt haette:


1) Beitragsservice
Meinung1: Da der Beitragsservice eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung und keine Behoerde ist, hat sie kein Recht ueberhaupt etwas einzuklagen
Meinung2: Aufgrund des Rundfunkstaatsvertrag muss jeder zahlen


2) Rundfunkstaatsvertrag
Meinung1: Der Vertrag ist zu lasten Dritter geschlossen und daher ungueltig. Weiterhin wurde das original nur als Infoblatt herausgegeben
Meinung2: Da der Vertrag als Transformationsgesetz im Landesgesetz steht ist es Gesetz und doch gueltig


3) Gerichtsvollzieher
Meinung1: Der Gerichtsvollzieher ist seit 01.08.2012 privatisiert und kein Beamter mehr nachdem verschiedene Paragraphen der GVO gestrichen wurden.
Meinung2: Da in § 154 GVG Beamter erwaeht wird (zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) ), ist es doch ein Beamter


4) Beamtenstatus
Meinung1: Es gibt keine Beamte wegen Urteil BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52 :  Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen. Artikel 33 GG gilt nicht da der räumliche Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Streichung von Artikel 23 erloschen ist (Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen..)
Meinung2: Der Beamtenstatus wurde duch Artikel 33 GG wieder eingefuehrt (Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.) und durch das Bundesbeamtengesetzt von 1953 geregelt.

Meinung1: Das sieht man daran dass Polizei, BRD, etc als Firmen im Handelsregister mit Steuernummer gelistet sind und es keine Amtsausweise gibt, nur Dienstausweise. (Eingetragener Firmenname   Bundesrepublik Deutschland , UIPK der BRD: 341611478,  ARD/ZDF Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216, Geschäftsführer Dr.Wolf )
Meinung2: Beamten haben schon seit jeher nur Dienstausweise. Amtsausweise gab es nie.


5) Formfehler in den Dokumenten des Beitragsservice

Meinung1: Da in allen Dokumenten der Glaubiger als Person mit Unterschrift und Siegel sowie Verwaltungsakt und Rechtshelfebelehrung fehlt sind diese ungueltig. Das Tuebinger Urteil bestaetigt das.

Meinung2:  Foermliche Zustellung und Verwaltungsakte sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Weiterhin ist das Tuebinger Urteil nicht rechtskraeftig und verschiedene andere Gerichte haben bestaetigt dass die Bezeichung Landesrundfunkanstalt als Glaeubiger ausreichend ist. Da alles automatisch erstellt wurde kann Unterschrift und Siegel fehlen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2015, 17:14 von Bürger«

g
  • Beiträge: 18
1. Beitragsservice
Ja - er ist nicht rechtsfähig!
Ja - alle müssen zahlen - ein Beitrag für alle ;-) (mal nicht diskutiert, ob das mit dem RStV bzw. RBStV so i.O. ist)
Aber: Einklagen dürfen nur die Landesrundfunkanstalten als Anstalten des öffentlichen Rechts und damit als "Gläubiger"! (s. u.a. Urteile LG Tübingen)

2. Der Rundfunkstaatsvertrag
Nein - kein Vertrag zu Lasten Dritter
Ja - wurde durch Ratifizierung durch die Landesparlamente Landesgesetz des jeweiligen Bundeslandes
Und: Einen Staatsvertrag zeichnet u.a. aus, das mindestens eine der beteiligten Parteien ein staatliches Organ ist. Beim RStV sind alle 16 Parteien staatliche Organe, nämlich die (Bundes-)Länder, die diesen Staatsvertrag u.a. zwecks einheitlicher Regelung im Bundesgebiet beschlossen haben.

3. Gerichtsvollzieher
4. Beamtenstatus
In diese Themen bin ich nicht eingelesen - noch nicht! ;-)

Die Firmennummer / Steuernummern usw. sind alleine deswegen schon nötig, weil die Institutionen/Behörden auch geschäftlich tätig sind, zumal wenn mit ausländischen Firmen. Aus dem Vorhandensein dieser Nummern ableiten zu wollen, dass die Behörden dann Firmen sind, halte ich für kausal falsch und Humbug! Die Behördenrechte werde durch die Behörden durch das Beantragen z.B. einer Steueridentifikationnummer meiner Meinung nach sicher nicht aufgegeben!

Auch die Themen Personalausweis / Beamtenausweis sind Verschwörungstheorien! Hier gibt die Bezeichnung in unser Landessprache als Titel nicht den Inhalt vor. Zumal auch hier der Kausalzusammenhang, weil Personal drauf steht, ist man Personal der Bundesrepublik Deutschland und weil Dienst drauf steht ist man Bediensteter und nicht Beamter ebenfalls falsch ist. Ich bin nicht genügend eingelesen, um auf Anhieb sagen zu können, wo der Dienstausweis als solcher definiert ist!

5. Formfehler in den Dokumenten des Beitragsservice
Ja und Nein - Es wird unterschieden zwischen automatisch erstellter Bescheide (z.B. der gängie Steuerbescheid vom Finanzamt in Tabellenform) was auf die Festsetzungs- und Beitrags-/Gebührenbescheide meiner Meinung nach zutrifft - nicht jedoch auf Widerspruchsbescheide, wenn diese in ausführlicher Textform sind. Teilweise verstoßen die Landesrundfunkanstalten aber auch in den Festsetzungs- und Beitrags-/Gebührenbescheiden gegen andere Vorgaben. (s. auch LG Tübingen)
S. u.a. Teil III. Verwaltungsakt VwVfG z.B. §37 VwVfG - zu beachten sind auch eventuelle Regelungen im jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetz / LVwVfG
Die Landesrundfunkanstalten titulieren ihre Bescheide u.a. als Verwaltungsakt - in wie weit hier dann Teil III. VwVfG nicht greift, weiß ich nicht zu beurteilen.

Beachte bitte auch die Boardregeln:

"11. Themen wie Selbstverwaltung,  Souveränität, Deutsches Reich, Verschwörungstheorien usw.
Beiträge, die sich mit dem Status der Bundesrepublik Deutschland oder Verschwörungstheorien beschäftigen, sind verboten."

Hoffe dir ein wenig weitergeholfen zu haben - Zu beachten: Jeweils meine persönliche Meinung / Einschätzung - keine Rechtsberatung!

Grüße, Kevin


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e
  • Beiträge: 6
Vielen Dank fuer die Antwort soweit. Im Internt gibts ja allerhand Vordrucke welche die obigen meinungen1 zusammenfassen und daraus eine Begruendung kreieren dass man nicht zahlen muesste. So einfach geht es also nicht (dachte ich mir eigentlich schon)

>>3. Gerichtsvollzieher
>>4. Beamtenstatus
>>In diese Themen bin ich nicht eingelesen - noch nicht! ;-)

Bin schon auf Antworten gespannt bzgl dessen! :)

Noch eine Frage zum RStV, dass alle 16 Parteien staatliche Organe sind. Hier wird oft argumentiert dass die BRD kein Staat sondern eine Verwaltungsoranisation im Namen der Alliierten ist. Inwieweit trifft das zu und hat das einen Einfluss auf die rechtmaessigkeit des Vertrages ?


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Hallo,

Beachte bitte auch die Boardregeln:

"11. Themen wie Selbstverwaltung,  Souveränität, Deutsches Reich, Verschwörungstheorien usw.
Beiträge, die sich mit dem Status der Bundesrepublik Deutschland oder Verschwörungstheorien beschäftigen, sind verboten."

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke erläutert hier einiges, dem ich zu großen Teilen zustimme:
https://www.youtube.com/watch?v=DzOectt3mNg

Deutschland gibt es wirklich und auch den Staat Bundesrepublik Deutschland - Schluss, Ende und Aus!

Hoffe dir ein wenig weitergeholfen zu haben - Zu beachten: Jeweils meine persönliche Meinung / Einschätzung - keine Rechtsberatung!

Bitte keine Verschwörungstheorien mehr hier!

Grüße, Kevin


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  • Beiträge: 6
Thx fuer den Video-Link.

wegen 3.), 4.) hoffe ich noch auf eine Antwort.


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Der Rechtsanwalt Christian Solmecke erläutert hier einiges, dem ich zu großen Teilen zustimme:
https://www.youtube.com/watch?v=DzOectt3mNg

Super!!! MrWissen2go auf youtube.

Person X weis schon wer da hinter steckt? Nein? Dann hier:
http://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/gaeste/mirkodrotschmann100.html

Den Rest möge sich jeder bitte selbst denken.


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px3

  • Beiträge: 113
Warum sollte Punkt 3/4 überhaupt von Relevanz sein ?

Ich weiß ja nicht, auf welche dubiosen Seiten Du im Internet gestoßen bist, aber mir erschließt sich der Grund Deiner Fragestellung nicht.

Wenn Du gegen den Beitrag vorgehen möchtest, findest Du hier im Forum sinnvolle Beispiele, wie man so etwas theoretisch machen könnte.

Zum Beispiel ist hier beschrieben wie der generelle Ablauf ist, wenn man sich gegen den Beitrag wehren möchte:
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html


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Danke fuer den Link, werde ich durchlesen.

3/4 wird in verschiedenen Beispielschreiben an den Beitragsservice als Begruendung und auch Videos angefuehrt wenn er dann schon vor der Tuere steht. Wollte daher genau wissen was davon stimmt und was nicht.


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px3

  • Beiträge: 113
Sei mir bitte nicht böse, aber da bist Du auf die Verschwörungstheoretiker reingefallen, die behaupten dass es die BRD nicht gibt.
Das ist HUMBUG.  :o

Lies Dir bitte hier im Forum die Sachen durch, wie man sich tatsächlich gegen den Beitragsservice wehren kann.

Wenn eine Seite mit den Punkten 3 und 4 argumentiert: ganz schnell weg  8)


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Der Rechtsanwalt Christian Solmecke erläutert hier einiges, dem ich zu großen Teilen zustimme:
https://www.youtube.com/watch?v=DzOectt3mNg

Super!!! MrWissen2go auf youtube.

Person X weis schon wer da hinter steckt? Nein? Dann hier:
http://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/gaeste/mirkodrotschmann100.html

Den Rest möge sich jeder bitte selbst denken.

Wie ich schrieb geht es um den Beitrag des Rechtsanwalts Christian Solmecke, der vieles sehr gut erklärt.
Es gibt irgendwo auch einen Beitrag von im zum Rundfunkbeitrag, der auch vieles sehr gut erklärt,
nur leider einiges wackliges doch meiner Meinung nach zu sehr im Sinne der Landesrundfunkanstalten.

Hättest du das Video nur einige Sekunden angschaut, hättest du gesehen, dass das nichts mit "Mr. Wissen to go" zu tun hat.
Aber dennoch Danke für die Info mit dem WDR!

Wie der Themeneröffner schrieb, werden diese Verschwörungstheorie Gründe eben leider sehr oft als Aufbau einer irren Argumentation genutzt.

Wie ich und px3 schreiben, ist es Humbug - auch bei den Punkten 3 und 4 ;-)

Sollte jetzt auch genug damit sein!

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