Meine Einschätzung
1) keine Option, da Einwände gegen die Rechtmäßigkeit *nicht* mehr Bestandteil im Vollstreckungsverfahren sind, denn dazu wäre vorher Möglichkeit gegeben
2) Widerspruch würde allenfalls mit jetzigem Datum in die Zukunft wirken, es sei denn, Student X hätte ggf. doch die Befreiungsunterlagen z.B. schon direkt nach Erhalt unter Zeugen abgesendet und ARD-ZDF-GEZ meinen "lediglich", diese nicht erhalten zu haben... (Erläuterungen dazu siehe unten)
3) direkter (Anfechtungs-)Klageweg ist allenfalls in einigen wenigen Ausnahme-Bundesländern gegeben - direkte Feststellungsklage ist (bitte Suche bemühen) nach bisherigem Kenntnisstand nicht das Mittel der Wahl...
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen.
Diese liefert mit Suchbegriffen/ Kombinationen wie z.B. "Festsetzungsbescheid eigentlich befreit" schon so einige Ergebnisse - wie u.a. auch dies...Befreiung nicht beansprucht, alles ignoriert, jetzt Festsetzungsbescheidhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11973.0.htmlVorsorglich auch schon mal
damit befassen:
Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385Probleme dieser Art scheint es nämlich nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.
Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen
) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen":
In jedem Falle sollten bei dem Bedürfnis, sich zu wehren, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des FestsetzungsBESCHEIDs angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung/ Bekanntgabe) bei der dort ebenfalls angegebenen Stelle (i.d.R. Landesrundfunkanstalt bzw. auch Beitragsservice) eingelegt werden.
Wer dies nicht tut, verwirkt seine Rechtsmittel, lässt den Bescheid rechtskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar werden.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere sowie die Optionen und Konsequenzen zu verstehen
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html