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Autor Thema: Widerspruch mittels Fax  (Gelesen 9009 mal)

n
  • Beiträge: 149
Re: Widerspruch mittels Fax
#15: 18. Juli 2015, 22:22
Person N muss das hier leider nochmal aufrollen.

Hier wurde erklärt wie ein(das) Fax versendet wurde
Achtung! WIDERSPRUCHSBESCHEID zurückgewiesen wegen unzulässiger Form? FAX?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11366.0.html
Zitat
Der Widerspruch wurde vorerst fristgerecht per Telefax verschickt. (Widerspruch ausgedruckt, dann unterschrieben, dann eingescannt, dann via Fritz!Fax an die entsprechende Faxnummer gesendet)

Person N hat ebenfalls eine Fritz!Box und wollte eigentlich damit auch zukünftig Faxe versenden via Fritz!Fax.

Dann aber das:

Es wird jedoch unterschieden, ob es ein Computer-Fax direkt aus einem Dokument heraus mit eingescannter Unterschrift verschickt oder ein reguläres Fax mit eigenhändiger Unterschrift ist. Erstes ist nicht gültig!

Genau da hat N ein Verständnisproblem. Bei einem konventionelles Fax schiebt man doch auch nur das Dokument mit zuvor eigenhändiger Unterschrift ins Gerät und auf der Gegenseite kommt nicht das Original sondern eine Kopie an. (Person N kennt sich leider nur rudimentär mit Fax(en) aus, daher bitte um Berichtigung falls N total daneben liegt, Danke)

Also wo liegt der Unterschied zur eingescannter Unterschrift via Fritz!Fax? Ist doch das gleiche in grün oder?


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B
  • Beiträge: 422
Re: Widerspruch mittels Fax
#16: 18. Juli 2015, 23:40
Computer-Fax:
Es gibt die Möglichkeit, ein digitales Word oder PDF oder sonstiges Dokument direkt aus dem Programm heraus als Fax zu versenden. So kann auch die Unterschrift, welche zuvor eingescannt und als jpeg oder ähnlich lokal gespeichert wurde, in das Word Dokument eingebettet werden. Auf dem Fax würde dann zwar eine Unterschrift erscheinen, jedoch ist dieses dann nicht als Original handschriftlich unterschrieben, sondern ist die Unterschrift aus einer Bild-Datei und damit beliebig zu vervielfältigen und damit nicht rechtskräftig. Es könnten sonst z.B. deine Kinder beliebige Schreiben mit deiner eingescannten Unterschrift versenden.

Dieses Verfahren hat der Beitragsservice bei mir vermutet und daher meinen Widerspruch angezweifelt.

Standard-Fax:
Ich bin jedoch so vorgegangen, dass ich die Word Datei ohne Unterschrift ausgedruckt habe und dann mit dokumentenechten Stift unterschrieben habe. Somit weist jedes Fax von mir an den BS jedes mal eine etwas abweichende Unterschrift auf, da ein Mensch nie gleich unterschreibt. (Die Originale liegen ja vor und sind mit blauem Kugelschreiber signiert, sodass ich das Gericht glaubhaft darlegen kann.)
Das ganze wurde dann als PDF eingescannt und diese PDF-Datei dann über Fritz!Fax versandt. Somit unterscheidet sich diese Art des Faxens überhaupt nicht vom herkömmlichen faxen mittels herkömmlichem Faxgerät: Das Dokument mit Originalunterschrift wird eingescannt und versandt. Die Wahl des Modems (FritzBox oder eben das interne Fax-Modem) spielt hierbei überhaupt keine Rolle.

Nur weil die Kopfzeile der Faxsoftware standardmäßig mit "fritz!Fax" ausgefüllt ist, kam der BS auf den Trichter, hier handele es sich um ein "Computer-Fax" nach dem oben zuerst erklärten Verfahren. Also dachten die, wäre es ein leichtes, mich mit diesem Argument direkt aus dem Klagverfahren zu "kicken". Zufälligerweise hat mein zuständiges VG in Minden in einem recht ähnlichen Fall in 2013 geurteilt und die erklärt, dass die Schriftformerforderniss durch das von mir gewählte Fax-Verfahren trotzdem gewahrt bleibt.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

n
  • Beiträge: 149
Re: Widerspruch mittels Fax
#17: 19. Juli 2015, 00:02
WOW,
Person N bedankt sich vielmals für die wirklich sehr ausführliche Erklärung und die Beseitigung von N's Verständnisproblem!  ;)


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