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Autor Thema: Zwei Bescheide im Haushalt  (Gelesen 1854 mal)

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  • Querdenker
Zwei Bescheide im Haushalt
Autor: 07. Juli 2015, 09:52
Hallo werte Leserinnen und Leser,

nachdem ich mich anhand der Suchfunktion schon mit vielen interessanten artikeln und Informationen versorgen durfte, habe ich nun eine fiktive Geschichte zu der es mich anch eurer meinung dürstet.

Person A, Person B (Sohn von A - bis vor kurzem Schüler) und Person C (anderer Familienname als A+B) leben im selben Haushalt.

Person C wurde von unserem Lieblings-Service angeschrieben - hat sich in den Kampf gestürzt und ist mittlerweile beim Festsetzungbescheid angekommen.

Nun flatterte vor kurzem an Person B der zweite Info-Brief herein, nachdem im Februar geklärt wurde, daß Person C der "Beitragskämpfer" ist und Person B noch Schüler. 
(Sogar mit Bezug auf das betreffende Beitragskonto von C) Da diese Person B sich noch in Ausbildung befindet - und sich sein junges Leben nicht ruinieren möchte mit rechtlichem Gedöns, ist diese natürlich entsprechend verunsichert.

Muss nachgewiesen werden, daß Person A und Person C die Mieter der Wohnung und somit haushaltsführend sind?
Oder kann Person B sich in Ruhe auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren? Es scheint ja so, als das diese Ansammlung in Köln sich NICHT mit den eigenen Beitragskonten auseinanderzusetzen scheint. Oder muss Person B jetzt denselben Weg gehen wie Person C?

Andererseits waren die Personen natürlich versucht den Schüler als Beitragszahler zu melden, da das zur Befreiung geführt hätte, haben das als treue Bürger aber nicht getan.


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n
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Re: Zwei Bescheide im Haushalt
#1: 07. Juli 2015, 10:40


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Re: Zwei Bescheide im Haushalt
#2: 20. Juli 2015, 11:58
Ich kenne selbst Fälle mit 3 Bewohnern, von denen der Belästigungsservice zwei auf dem Kieker hat, beide haben auch schon für gleiche Zeiträume Beitragsbescheide erhalten, in letzter Zeit immer zeitverzögert, wahrscheinlich wollten die Jungs erstmal checken, wer Widerspruch einlegt.
Immer wieder wurde von den beschiededen Personen ordnungsgemäß Widerspruch eingelegt, wenn dem Widersprechenden bekannt war, daß sein Partner bereits für den beschiedenen Zeitraum einen Bescheid bekommen hatte, so wurde zusätzlich zu den üblichen Argumenten vorgebracht: Der Bescheid ist unwirksam, da für die Wohnung und den Zeitraum bereits ein Bescheid ergangen ist.

Es ist bisher noch keinerlei Widerspruchsbescheid ergangen und ich vermute, daß das ewig nicht passieren wird, weil spätestens bei einer Klage die doppelte Bescheidung ein formaler Mangel ist, über den wirklich kein Richter mehr hinwegsehen kann.

Insofern rate ich zum Ruhe bewahren. (Ist das eine Rechtsberatung...?)


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