Ich kenne selbst Fälle mit 3 Bewohnern, von denen der Belästigungsservice zwei auf dem Kieker hat, beide haben auch schon für gleiche Zeiträume Beitragsbescheide erhalten, in letzter Zeit immer zeitverzögert, wahrscheinlich wollten die Jungs erstmal checken, wer Widerspruch einlegt.
Immer wieder wurde von den beschiededen Personen ordnungsgemäß Widerspruch eingelegt, wenn dem Widersprechenden bekannt war, daß sein Partner bereits für den beschiedenen Zeitraum einen Bescheid bekommen hatte, so wurde zusätzlich zu den üblichen Argumenten vorgebracht: Der Bescheid ist unwirksam, da für die Wohnung und den Zeitraum bereits ein Bescheid ergangen ist.
Es ist bisher noch keinerlei Widerspruchsbescheid ergangen und ich vermute, daß das ewig nicht passieren wird, weil spätestens bei einer Klage die doppelte Bescheidung ein formaler Mangel ist, über den wirklich kein Richter mehr hinwegsehen kann.
Insofern rate ich zum Ruhe bewahren. (Ist das eine Rechtsberatung...?)