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Autor Thema: MINDESTLOHN TATORT-KOMPARSEN - Streit um Tatort-Gage  (Gelesen 2540 mal)

Uwe

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MINDESTLOHN TATORT-KOMPARSEN
Streit um Tatort-Gage

Nach Auffassung der Gewerkschaft muss der HR seinen Komparsen den Mindestlohn zahlen. Zuvor hatte ein Komparse beklagt, dass er für seinen Einsatz beim Tukur-Tatort „Es lebe der Tod“ nur 45 Euro erhielt. Dabei habe er von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens zur Verfügung gestanden.

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Nach Auffassung der Gewerkschaft muss der HR seinen Komparsen den Mindestlohn zahlen. Zuvor hatte ein Komparse beklagt, dass er für seinen Einsatz beim Tukur-Tatort „Es lebe der Tod“ nur 45 Euro erhielt. Dabei habe er von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens zur Verfügung gestanden.
Dann käme der gesetzliche Nachtzuschlag aber noch dazu, denn der ist nicht Teil des Mindestlohnes und zwingend ab 2 Stunden dauernder Nachtarbeit für die gesamte Zeit der Nachtarbeit zu zahlen; wären also bei 8,50 Euro je Stunde schon mal incl. 25% Nachtarbeitszuschlag um die 80 Euro.


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