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Autor Thema: Vollstreckung und Eintragung ins Schuldnerregister... (derzeit SGBII-Bezug)  (Gelesen 4083 mal)

A
  • Beiträge: 2
Hallo liebe community,

in diesem fiktiven Fall hat die Nichte einer Bekannten von meiner Nachbarin (folgend Person X) zur Zeit ein Verfahren zur Zwangsvollstreckung am Laufen. Der bisherige Ablauf war, dass auf Schreiben vom Rundfunkbeitragsservice die Vogel-Strauß-Techik angewand wurde. Anfang diesen Jahres kam dann der erste gelbe Brief. Daraufhin schickte Person X das hier im Forum veröffentlichte Schreiben "Erinnerung gemäß § 766 ZPO" an die GV. Dieses Schreiben wurde zunächst ignoriert und es folgte ein Schreiben mit der Aussage, dass der Termin zu Abgabe der VA ohne ausreichende Entschuldigung versäumt zu haben und eine Eintragungsanordnung im Schuldnerverzeichnis erfolgt. Person X schrieb daraufhin sofort ein Widerspruch an das zuständige Vollstreckungsgericht. Es erfolgte bisher keine Widerspruchsbestätigung, sondern ein Schreiben mit dem Inhalt, dass "materielle Einwände gegen den Titel vorgebracht werden, die nicht Gegenstand eines Widerspruchs sein können" (Siehe 1. Upload). Parallel dazu erteilt GV Drittauskünfte an den Beitragsservice (Siehe 2. Upload). Person X wurde bereits von der Bank der Dispokredit gekündigt, welches ihr derzeit als Grundlage zur Finanzierung des Lebensunterhaltes dient (im Moment bezieht sie SGB II-Leistungen).

Da die bisherigen Bemühungen von Person X scheinbar erfolglos blieben, stellt sich nun die Frage, wie weiter vorgegangen werden soll und kann Person X die GV irgendwie daran hindern, diese Drittauskünfte zu erteilen? Was genau meint das AG mit "materielle Einwände gegen den Titel"?

Danke im Voraus für eure wertvollen Tipps.


Edit "Bürger":
Dokument-Links entfernt, da nicht ausreichend anonymisiert.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2016, 03:17 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nur allgemein und fiktiv und ohne Gewähr, d.h. keine Rechtsberatung:

1) Mit "materielle Einwände gegen den Titel" dürften Einwände gegen dessen Rechtmäßigkeit, also Einwände gegen die Forderung an sich sein. Diese können aber i.d.R. im Vollstreckungsverfahren nicht (mehr) geltend gemacht werden, sondern wären vorher gegen den ursächlichen Bescheid geltend zu machen.
Sind diese Rechtsmittel versäumt, können i.Z. der Vollstreckung lediglich noch die Verfahrensweise der Vollstreckung selbst angegriffen werden -was allerdings nicht sonderlich einfach ist...

2) Drittauskünfte können i.d.R. ab 500€ vollstreckbarer Summe eingeholt werden. Leider könnte dies dann eine darauffolgende Pfändung bedeuten, sofern es etwas zu pfänden gibt.

3) Person A könnte sich mit den Optionen der Gegenwehr gegen eine "Vollstreckung ohne Bescheid" befassen, denn mglw. wurden ihr die Bescheide gar nicht zugestellt...? ;)
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem
(und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"
Leider ist dies nicht so einfach... :-[
...mglw. erhöhen sich die Chancen, wenn Person A diesbezüglich auch ARD-ZDF-GEZ direkt anschreibt (siehe Beispiel im Link).

ALLERDINGS:

4) ...sofern Person A auch schon im zu vollstreckenden Zeitraum SGBII bezog, hätte da nicht Befreiungsmöglichkeit bestanden?
Hat Person A vielleicht gar eine Befreiung beantragt und wurde dieser Antrag mlgw. durch ARD-ZDF-GEZ gar nicht bearbeitet?

Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.

Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385

Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen ;) ) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen"


...da jetzt aber schon der GV aktiv ist, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144

...also fiktive Person A könnte ggf. schleunigst "gepfeffertes" Fax an den Beitragsservice/ die Landesrundfunkanstalt senden, dass die "Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben und mit Schreiben vom ... vorgelegt wurden", die "Vollstreckung unverzüglich zurückzuziehen ist" usw.
dem Fax hinterhertelefonieren, bis denen die Ohren glühen
...und *standhaft* bleiben!


ACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...

Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html

sowie Kontakte dazu unter
Landtage Petitionsausschüsse Abgeordnete Medienpolitiker Datenschützer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html


Bitte zukünftig immer rechtzeitig auf jegliche Schreiben reagieren, da es sonst die Angelegenheit unnötig verkompliziert...

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine Doppel-Diskussion allgemeiner Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2016, 03:29 von Bürger«
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a

azdb-opfer

2) Drittauskünfte können i.d.R. ab 500€ vollstreckbarer Summe eingeholt werden. Leider könnte dies dann eine darauffolgende Pfändung bedeuten, sofern es etwas zu pfänden gibt.

Wer knapp drüber liegt, könnte seine "Schulden" auf 499€ reduzieren und die Pfändung ist unmöglich?
Natürlich müsste dann in der Überweisung "Zahlung unter Vorbehalt" stehen.


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A
  • Beiträge: 2
Hallo liebe Community,

person A erhielt auf die Erinnerung §766 ZPO folgendes Schreiben vom VG:

https://www.docdroid.net/N8ZTr71/vg-gez-29april16-ii.pdf.html

Wie soll person A nun vorgehen?

Vielen lieben Dank im Voraus und sonnige Grüße


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