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Autor Thema: Student ohne BAföG > unbekannt verzogen > jetzt im Elternhaus > anmelden?  (Gelesen 2073 mal)

W
  • Beiträge: 2
Hallo an alle Geschichtenliebhaber,

Nur mal angenommen, dass eine uns nicht bekannte Person Q mit Beginn des Wintersemesters 2013 in NRW angefangen hat, zu studieren und infolgedessen in eine WG gezogen ist.
Nehmen wir des Weiteren an, dass Q kein BAföG bekommen hat und deswegen beschlossen hat den Brief mit der Zwangsanmeldung zu ignorieren (so wie auch alle folgenden Briefe).
Rein hypothetisch ist Q nach ca. 3 Semestern zurück in das Elternhaus gezogen, hat sich jedoch erst Ende 2015 umgemeldet.
Nun könnte es sein, dass Q kurz nach der Ummeldung neue Briefe bekommen hat, die jetzt Zahlen knapp über 500 enthalten. Es wäre also denkbar, dass Q etwas verunsichert beim Beitragsservice angerufen hat und dort die Information bekommt hat, dass Q leider lange unbekannt verzogen sei, man jedoch jetzt einfach mal aufs Geratewohl einen Brief ans Elternhaus geschickt hätte. Nun könnte es sein, dass Q zu verstehen gibt, dass die Briefe wohl falsch sein müssen, da Q zuvor in einer WG gewohnt habe und jetzt wieder im Elternhaus lebe und daher gar keine Kosten anfallen dürften. Es ist möglich, dass man Q aufgefordert hat, die Beitragsnummern der betroffenen Personen einzuschicken, damit diese belastet würden bzw. überprüft werde, ob diese bereits belastet wurden.

Theoretisch steht Q jetzt vor der Entscheidung auf die Briefe zu reagieren und sich zumindest für die Zukunft abzumelden, damit erst gar keine Mahnung bei Q ankommt (dabei könnte Q auch hoffen, dass dies die Zahl etwas kleiner werden lässt, da Q ja auch in der Vergangenheit im Elternhaus gelebt hat)...

...oder aber Q könnte die Briefe wie bisher unbeantwortet lassen, auch wenn das Q vielleicht etwas unwohl sein könnte.

Auch könnte Q sich fragen, ob die anderen Personen durch eine mögliche Meldung belästigt oder gar zusätzlich belastet werden könnten.

Habt Ihr eine Idee wie diese fiktive Geschichte für Q ausgehen könnte?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2016, 02:06 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Es wäre also denkbar, dass Q etwas verunsichert beim Beitragsservice angerufen hat und dort die Information bekommt hat

Anrufen bei einem rechtlichen Nichts, also vom Kontakt, davon raten selbst Anwälte ab. -> Siehe

Diskussionsportal für den Aktionstag in Karlsruhe am 03.10.16
Audio-Aufzeichnung der Vorträge und Publikumsdiskussion (mp3)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18917.msg131990.html#msg131990

Zitat
Es ist möglich, dass man Q aufgefordert hat, die Beitragsnummern der betroffenen Personen einzuschicken, damit diese belastet würden bzw. überprüft werde, ob diese bereits belastet wurden.

Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür? Wurde die Rechtsgrundlage dazu erklärt? Wenn ja wie?

Also nochmal auf welcher Rechtgrundlage kann von Person Q gefordert werden, dass Sie fremde Daten ermittelt und überträgt. PersonX hat dazu bisher keine Angaben im Gesetz gefunden, welche das vorschreiben.

Wie sieht es dabei mit dem Datenschutz aus? Die informelle Selbstbestimmung der Person B ("der betroffenen Personen") wird wohl übergangen oder was?

Zitat
Theoretisch steht Q jetzt vor der Entscheidung auf die Briefe zu reagieren und sich zumindest für die Zukunft abzumelden, damit erst gar keine Mahnung bei Q ankommt (dabei könnte Q auch hoffen, dass dies die Zahl etwas kleiner werden lässt, da Q ja auch in der Vergangenheit im Elternhaus gelebt hat) oder aber Q könnte die Briefe wie bisher unbeantwortet lassen, auch wenn das Q vielleicht etwas unwohl sein könnte.

Das hängt erstmal stark davon ab, was Person Q überhaupt bisher bekommen hat.

Anwälte raten davon ab, auf einfache Schreiben eines Beitragsservice zu reagieren. Weil es offenbar so ist, dass erst dann ein Akt der Zwangsvollstreckung startet, wenn keine Reaktion erfolgt und erstmalig dann überhaupt rechtliche Möglichkeiten offenstehen. Der erste Akt ist dabei ein als "Festsetzungsbescheid" betiteltes Schreiben. Dieses hat eine Rechtsbelehrung. Alle Schreiben davor haben eine solche wahrscheinlich nicht.

Auf diesen Bescheid kann Person Q Widerspruch einlegen und dabei auf die formellen Mängel im Gesetz verweisen und so gesehen fertig. Dazu am besten das Audio Nummer 3 und 6 anhören.


Ob eine Mahnung als nächstes kommt hängt erst mal davon ab, was das aktuelle Schreiben war. Eine Mahnung folgt immer erst einem Festsetzungsbescheid. Diese ist dann auch deutlich als Mahnung gekennzeichnet.

Unter dem Schnelleinstieg findet sich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Zitat
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2016, 02:06 von Bürger«

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  • Beiträge: 2
Zitat
Anrufen bei einem rechtlichen Nichts, also vom Kontakt, davon raten selbst Anwälte ab.
Dafür ist es in dieser fikitiven Geschichte leider zu spät, da Person Q dort bereits angerufen hat. Person Q ist sich mitlerweile bewusst, dass dies ein Eigentor war, kann es jedoch nicht mehr ändern.
Zitat
Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür? Wurde die Rechtsgrundlage dazu erklärt? Wenn ja wie?
In dieser Geschichte hat Person Q noch nichts von einer rechtlichen Grundlage für so etwas gehört. Dementsprechend ist Person Q dieser mündlichen Aufforderung (besagtes Telefonat) auch nicht nachgekommen.
Zitat
Das hängt erstmal stark davon ab, was Person Q überhaupt bisher bekommen hat.
Alle Briefe die Person Q bis jetzt bekommen haben könnte würden wahrscheinlich in die Kategorie "Beitragsservice" fallen.
Jedoch könnte der neueste Brief, nach dem Anruf, etwas anders aussehen.
Ich habe mich mal angestrengt und etwas kreiert, dass nahezu wie eine Fortografie aussieht, um zu verdeutlichen wie so ein Brief an Person Q aussehen könnte:
(siehe Anhang)


Um unsere fiktive Geschichte rund um Person Q weiter zu gestalten habe ich einige Beitrage in diesem Forum gelesen.

Wie es scheint, kann Person Q erst auf den nächsten Brief rechtlich reagieren oder liege ich da falsch?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2016, 22:53 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Obige Abbildung entspricht den bislang bekannten "Zahlungserinnerungen" - siehe u.a. unter
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419

welcher dann - wie im Übrigen im Schreiben selbst ja auch erwähnt - der eigentliche "FestsetzungsBESCHEID" folgt...
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

...und gegen welchen dann Rechtsmittel gem. der Rechtsbehelfsbelehrung gegeben wären
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421


Wie PersonX weiter oben schon schrieb:
Unter dem Schnelleinstieg findet sich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Zitat
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Nach aller bisheriger Kenntnis ist dieser FestsetzungsBESCHEID also das erste Schreiben, gegen welches "Rechtsmittel" gegeben wären.


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Nun das kommt auf den nächsten Brief an. Eine solche Zahlungserinnerung kommt meist vor einem Bescheid, dass bedeutet jedoch nicht, das davon nur eine kommt. Manchmal auch zwei, drei oder mehr aber jedesmal mit einem anderen Zeitraum oder einem anderen Datum des "Fällig" für einen vergangenen Zahlungszeitraum. Wenn Person A weiter nicht zahlt dann kommt, sofern das nicht auf dem Postweg verloren geht, ein Brief mit Rechtsbelehrung. Falls dieser verloren gegangen ist auf dem Postweg, dann könnte Person A das mit etwas Glück erkennen falls die darauffolgende Mahnung nicht auch verloren geht. Im Falle das beide Briefe verloren gehen würde irgendwann andere Post kommen.

Reagieren könnte Person A auch auf diese Zahlungserinnerung, sie könnte beim Versender nachfragen, was dieser ist usw. und das keine Geschäftsbeziehung dazu bekannt ist. Auch eine Aufforderung zur Unterlassung wäre denkbar.

Im Forum könnte es bereits ein Thema mit Muster dazu geben. Möglicherweise irgendwo im Beispiel Ablauf mit verlinkt. Ganz sicher ist sich PersonX jedoch nicht, könnte auch sein dass sich das noch in Vorbereitung befindet.

Person A kann die Stelle von wo Post gekommen ist natürlich alles mögliche fragen und dann die Antworten auswerten.

Ist den überhaupt aus diesem Brief irgendwie ersichtlich für wenn oder was der Versender tätig ist oder den Betrag fordert. Vertretungsanzeige, fordern im eigenen Namen? Nicht das Person A dann noch mal per Schickschuld irgendwo anders bezahlen soll.

Person A mus dazu im Hinterkopf wissen, das es eine Schickschuld gegenüber einer Landesrundfunkanstalt sei. Hat sich eine solche gemeldet oder zu erkennen gegeben? Falls nicht dann passende Fragen überlegen wie Person A vom Versender erfährt was dieser ist ohne dabei die Worte Rundfunkstaatsvertrag Beitragsstaatsvertrag und Landesrundfunkanstalt zu verwenden. Es sei diese stehen irgendwo auf den ersten Briefen.

Und ja am Telefon kann jeder viel erzählen was er sei, nur schriftliches ist später verwertbar.


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