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Autor Thema: Doppelt zahlen für Zweitwohnsitz (Elternhaus)?  (Gelesen 2599 mal)

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Doppelt zahlen für Zweitwohnsitz (Elternhaus)?
Autor: 09. Oktober 2015, 16:47
Hallo liebe Forenmitglieder,

folgendes Problem ergibt sich:

Person A (Student) bekommt einen Bescheid über 500 Euro nicht gezahlter Beiträge für eine Zweitwohnung (NRW). Diese Zweitwohnung ist aber das Elternhaus und hierfür wird bereits der Beitrag entrichtet.

Hauptwohnung von Person A ist eine WG, für die ebenfalls die Beiträge gezahlt werden.

Die Frage: Muss Person A den kumulierten Betrag nun zahlen, obwohl für die Zweitwohnung bereits unter einer anderen Beitragsnummer die Gebühren bezahlt werden?

Der Sachverhalt wurde übermittelt, aber nicht weiter erklärt und um Rückruf in einigen Tagen gebeten, da es "Probleme" mit den Ummeldungen von Stadt zu Stadt gab.

Bei Ummeldungen wurde keineswegs darauf hingewiesen, dass es irgendwelche Nachteile für Person A gibt, wenn das Elternhaus weiterhin als Zweitwohnsitz gemeldet ist.

 


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Gute Frage, ich schicke dem Studenten auch mal ne Rechnung, mal sehen, ob er sie mir gleich bezahlt, oder vorher noch bei Facebook fragt, ob er sie zahlen muß...

Aber zum Thema: Eine Wohnung - g e n a u   e i n  Beitrag!
Weil die Jungs vom Belästigungsservice nicht schnallen bzw. den Hals nicht voll genug bekommen, probieren sie aus, ob man nicht noch einen Blöden (Verzeihung: unbedarften, rechtsunkundigen, reichen, einschüchterbaren oder sonstwie beeinflußbaren Menschen) findet, der ihnen den Betrag nochmal überweist.

Das Problem ist natürlich, wie und wem teilt man diesen Sachverhalt mit.
Kleiner Tip am Rande, keine Rechtsberatung! Eine Brieffreundschaft mit dem Beitragsservice scheint unergiebig, nach genau einem Versuch mit einem anderen als dem gewünschten Ergebnis, sollte man sich Zeit und Porto sparen, Telefonanrufe sowieso.
Da bliebe dann nur noch einem Beitragsbescheid mit der wichtigsten Begründung zu wiedersprechen, daß der Bescheid rechtswidrig ist, da für die Wohnung bereits ein Beitrag bezahlt wird.


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Eventuell könnte es hilfreich sein, wenn das Formular des BS zur Ab- und Ummeldung verwendet wird.


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