Es ist ein weit verbreitetes Irrtum, dass mit einer Anmeldung ein Vertrag zustande kommt. Es gibt überhaupt keine Verträge zwischen BS/Rundfunkanstalten und "Gebührenpflichtigen".
Eine Anmeldung ist eine Erklärung gegenüber die Anstalt/BS, welche der Tatbestand zur Verpflichtung der Zahlung des Rundfunkbeitrages auslöst, und zwar per (vermutlich verfassungswidriges) Gesetz: Das Gesetz sagt, jeder "Wohnungsinhaber" muss zahlen, und Sie haben mit ihrer Anmeldung erklärt, Wohnungsinhaber zu sein. Also jetzt werden Sie herangezogen, ohne dass die Rundfunkanstalt/BS überhaupt einen Vertrag benötigt.
Um die Gebührenpflicht an zu fechten, muss diese Anmeldung deswegen auch nicht rückwirkend gemacht werden.
Stattdessen fechten Sie die Gebührenpflicht an, indem Sie den Festsetzungsbescheid widersprechen durch die Verfassungswidrigkeit des RBStV (ist Gesetz) zu begründen, siehe dazu den Beitrag von Roggi.
Jeder einzelne erhaltene Festsetzungsbescheid muss innerhalb von 4 Wochen nach Empfang widersprochen werden (Einschreiben-Rückschein!). In manchen Bundesländern muss aber gleich geklagt werden. Was zu tun ist, steht auf der Rückseite des Festsetzungsbescheides in der Rechtsbehelfsbelehrung.