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Autor Thema: Blöderweise angemeldet, jetzt Festsetzungsbescheid, was tun?  (Gelesen 2426 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo,

Person X ist bei der Änderung von GEZ zu Beitragsservice auf das gemeine Schreiben reingefallen und hat sich dann wegen der ansonstigen Androhung der Zwangsanmeldung blöderweise selbst angemeldet.

Person X  kann mittlerweile nicht verstehen wie gerade sie, die immer vorsichtig war im Umgang mit Nepper, Schlepper und Bauernfänger, auf diesen billigen Trick reingefallen ist und ärgert sich nun schwarz über ihre eigene Blödheit und die Tatsache dass sie nun willentlich einen rechtsgültigen Vertrag gemacht hat.

Sie hatte in bisheriger Unkenntnis ihrer Lage alle folgenden Schreiben ignoriert,
bis sie jetzt am 1. Juni  einen sog. Festsetzungsbescheid bekommen hat, indem stand ....
 "dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel ...damit ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung ...." usw. was Person x nun ganz schön Angst macht und verzweifeln lässt.

Person X fragt sich nun, was sie jetzt, ausser sich schwarz zu ärgern tun soll? 
Zahlen und nicht mehr drüber nachdenken oder mutig sein und Widerspruch einlegen?
Mutig sein.. was kommt da auf sie zu.. braucht sie gute Nerven?
wegen Gerichtskosten, Unannehmlichkeiten mit Zahlungseintreibern?


SIE IST VERUNSICHERT UND BITTET UM HILFE: Was muss sie tun?


Wie kommt sie aus diesem Vertrag wieder raus?

Muss sie Widerspruch einlegen und mit welcher  Begründung? Gibt es dazu Vorlagen?

Vielen Dank für jede Hilfe!


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Widerspruch einlegen innerhalb der Frist ist die einzige Option. Mut braucht man nicht, nur etwas Zeit, um zu lesen, hier im Forum gibt es viele veröffentlichte Widersprüche. Davon kann man sich das wichtigste rauskopieren. Statt wie damals Beitrags/Gebührenbescheid heisst es nun Festsetzungsbescheid.

Hier eine Vorlage von speedy777:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13507.0.html

Hier eine Vorlage von mir mit vielen weiteren Tipps zur weiteren Vorgehensweise:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html


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j

jso

  • Beiträge: 5
Es ist ein weit verbreitetes Irrtum, dass mit einer Anmeldung ein Vertrag zustande kommt. Es gibt überhaupt keine Verträge zwischen BS/Rundfunkanstalten und "Gebührenpflichtigen".

Eine Anmeldung ist eine Erklärung gegenüber die Anstalt/BS, welche der Tatbestand zur Verpflichtung der Zahlung des Rundfunkbeitrages auslöst, und zwar per (vermutlich verfassungswidriges) Gesetz: Das Gesetz sagt, jeder "Wohnungsinhaber" muss zahlen, und Sie haben mit ihrer Anmeldung erklärt, Wohnungsinhaber zu sein. Also jetzt werden Sie herangezogen, ohne dass die Rundfunkanstalt/BS überhaupt einen Vertrag benötigt.

Um die Gebührenpflicht an zu fechten, muss diese Anmeldung deswegen auch nicht rückwirkend gemacht werden.
Stattdessen fechten Sie die Gebührenpflicht an, indem Sie den Festsetzungsbescheid widersprechen durch die Verfassungswidrigkeit des RBStV (ist Gesetz) zu begründen, siehe dazu den Beitrag von Roggi.

Jeder einzelne erhaltene Festsetzungsbescheid muss innerhalb von 4 Wochen nach Empfang widersprochen werden (Einschreiben-Rückschein!). In manchen Bundesländern muss aber gleich geklagt werden. Was zu tun ist, steht auf der Rückseite des Festsetzungsbescheides in der Rechtsbehelfsbelehrung.


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  • Beiträge: 11.734
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person X ist bei der Änderung von GEZ zu Beitragsservice auf das gemeine Schreiben reingefallen und hat sich dann wegen der ansonstigen Androhung der Zwangsanmeldung blöderweise selbst angemeldet.
...naja, halb so wild - früher oder später wäre Person X zwangsweise angemeldet worden.

Person X  [...] ärgert sich nun schwarz über ihre eigene Blödheit und die Tatsache dass sie nun willentlich einen rechtsgültigen Vertrag gemacht hat.
[...]
Wie kommt sie aus diesem Vertrag wieder raus?
Diesen Vorwurf braucht sich Person X gar nicht zu machen, denn es hat nichts mit "Vertrag" zu tun, sondern ist offiziell eingetragenes und geltendes LandesGESETZ.
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

Die Schuld trifft also nicht Person X, sondern die Schuld trifft den Gesetzgeber, d.h. die Ministerpräsidenten und die Landesparlamente.

Und "raus" kommt sie aus dieser Situation wie wir alle nur, wenn eben diese (Un-)Rechtsgrundlage in den wesentlichen Punkten gekippt wird - dazu dient der im Forum ausgiebig nachzulesende allgemeine Rechtsweg...
...den mindestens einer von allen bis zum BVerfG durchfechten muss.

Sie hatte in bisheriger Unkenntnis ihrer Lage alle folgenden Schreiben ignoriert,
bis sie jetzt am 1. Juni  einen sog. Festsetzungsbescheid bekommen hat, indem stand ....
 "dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel ...damit ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung ...." usw. was Person x nun ganz schön Angst macht und verzweifeln lässt.

Person X fragt sich nun, was sie jetzt, ausser sich schwarz zu ärgern tun soll? 
Zahlen und nicht mehr drüber nachdenken oder mutig sein und Widerspruch einlegen?
Mutig sein.. was kommt da auf sie zu.. braucht sie gute Nerven?
wegen Gerichtskosten, Unannehmlichkeiten mit Zahlungseintreibern?
[...]
Muss sie Widerspruch einlegen und mit welcher  Begründung? Gibt es dazu Vorlagen?

Gegen diesen und jeden Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID wären - sofern sich Person X wehren wöllte - die in der rückseitigen Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist ( i.d.R: 1 Monat nach Zustellung = Bekanntgabe) an die ebenfalls dort angegebene Stelle einzulegen.

Dazu bitte bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

...denn diese allgemeinen Fragen sind im Forum bereits ausgiebig behandelt.
Eine Mehrfachdiskussion solch allgemeiner Grundsatzfragen ist aber aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen - daher bleibt dieser Thread auch mindestens vorüberghend geschlossen.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 22:31 von Bürger«
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