Welche/r Widerspruch[sbegründung] hätte in diesem fiktiven Fall am ehesten Erfolg?
- "In der von Ihnen angegebenen Zeit habe ich hier gar nicht gewohnt!" ende der Ansage
- "In der angegebenen Zeit habe ich in einer WG gewohnt und kann ihnen die Daten des Beitragszahlers leider nicht mehr geben weil ich sie vergessen habe. Die Person ist ausgewandert."
- "In der angegebenen Zeit habe ich in einer WG gewohnt und kann ihnen die Daten des Beitragszahlers aus Datenschutzgründen nicht geben."
- "Akzeptieren, dass es halt ein anderer Wohnsitz war und den altbewährten Widerspruch aus http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html noch mal abschicken. ...
- Gibt es noch eine andere bessere Variante?
PS: Ist das gut oder schlecht einzuschätzen, dass in diesem fiktiven Fall seit einem Jahr kein Widerspruchsbescheid gekommen ist.
hallo herbert,
zunächst einmal: die Meldung in einer Wohnung begründet automatisch die Rundfunkbeitragspflicht (lt. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), weshalb es wohl ok. wäre, wenn der BS/GEZ für alte Zeiträume in alten Wohnungen Beiträge fordern würde, wenn es nach dem aktuellen RBStV geht. Verjährt wäre ja auch noch nichts. Ich frage mich allerdings, ob vor einer Festsetzung nicht erstmal eine "Information" oder freundliche Zahlungsaufforderung + Begründung nötig wäre (im Sinne einer Anhörung?).
Wie du wohl vermutest, muss nur eine Person pro Wohnung bezahlen. Wenn diese freiwählbare Person befreit wird, ist die Sache damit für alle erledigt.
Wie man so einen Widerspruch begründet, wäre deiner weiteren Phantasie überlassen (vielleicht 2) und 3) zusammenfassen? und darauf hinweisen, dass man bisher keinerlei Informationen vorliegen hatte?). Deine Vorschläge fände ich lustig und um so besser, wenn sie tatsächlich zutreffen würden. Jedoch sollte so ein Widerspruch meiner Meinung nach schon trotzdem ungefähr so aussehen, wie der "altbewährte". Nur halt, dass deine (lustigen) Begründungen als erstes dazu kommen könnten. Man könnte auch zunächst nur eine solche persönliche Begründung verwenden, und gegebenenfalls später die übrigen (altbewährten) nachreichen. Wichtig wäre aber in jedem Fall, gleich einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zu stellen.
Wenn ein Widerspruch mal länger unbeantwortet/unbearbeitet bei der Behörde (welcher übrigens? aber das nur am Rande) liegt, wäre das doch sehr positiv zu sehen. Damit hätte eine fiktive Person ziemlich lange Ruhe gehabt. In anderen Fällen könnte es leider vorkommen, dass Personen bereits nach 2 Wochen einen Widerspruchsbescheid erhalten (und dieser auch noch einigermaßen ordentlich zugestellt würde). In dem von dir erdachten Fall könnte man sich also eher freuen. Da mit dem Widerspruch gleichzeitig Vollstreckungsschutz beantragt worden wäre (§ 80 IV VwGO), bestünde auch erstmal keine Gefahr von Vollstreckungen, wenn dieser Antrag begründet worden wäre mit
unbilliger Härte und
nicht überwiegendem öffentlichen Interesse. Ein Blick in den Gesetzestext könnte sehr hilfreich sein...
C.