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Autor Thema: keine Ablehnung auf Widerspruch - trotzdem Mahnung  (Gelesen 1780 mal)

j
  • Beiträge: 31
Hallo,

nemen wir an person A hat vor ca einem Halben Jahr einen Wiederspruch inkl. "antrag auf Aussetzung der volziehung" an die GEZ geschrieben und wartet seitdem auf eine Ablehnung um daraufhin dann zu Klagen.

Zitat
Vor ca 2 wochen kam von der GEZ ein Brief mit folgendem Inhalt:

Sehr gehrte Person A,
Vielen Dank für ihre Mitteilung.
Sie sind der Auffassung dasd der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswiedrig sei und möchten dies gerichtlich prüfen lassen. Hierfür stehen ihnen zwei- gleichermaßen rechtswahrende - Möglichkeiten zur Verfügung:

1: Überprüfung durch Widerspruch und Anfechtungsklage

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Zahlungen einzustellen und gegen die daraufhin eingehenden Bescheide Widerspruch und Anfechtungsklage zu erheben.
Bitte brerücksichtigen.... Bla Bla

2. Überprüfung durch Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs

Alternativ können sie einen Rückerstattungsanspruch nach § 10 Abs. 3 Rundfunkbeitrasstaatsvertrag (RBStV) gelten machen,

Die Rundfunksbeiträge werden von ihnen in diesem Fall bis zur Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs gezahlt. Ihre Vorteile:

-Sie vermeiden Säumniszuschläge

-Sie müssen nicht gegen jeden Beitragsbescheid vorgehen und dabei Widersprucs- und Klagefristen beachten.

....Bla Bla.

Soweit so gut.
Person A hat das ganze als eingangsbestätigung des Widerspruchs aufgefasst. In dem Brief steht ja nicht drin das dieser abgelehnt wurde.

Ca. eine Woche später kommt nun aber eine Mahnung  welche auffordert bis zum 15.06 den Gesamtrückstand zu begleichen andernfalls werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Person A. ist nun etwas Irritiert. Wie soll Sie weiter handeln? Es gab ja bisher keine ablehnung des widerspruchs.


Grüße


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2015, 17:53 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...es hilft i.d.R. schon oft, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Dort findet sich dann auch vergleichbares - z.B. unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

Bitte vor Erstellung neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen...
...diese bietet mit Suchbegriffen wie z.B. "Mahnung trotz Widerspruch" oder "Mahnung ohne Widerspruchsbescheid" o.ä. umfangreiche Ergebnisse.

...sowie bitte auch noch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da diese allgemeine Frage bereits ausgiebig im Forum behandelt ist, Mehrfachdiskussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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