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Autor Thema: Karten Sperrung wegen GEZ Gebühren  (Gelesen 19392 mal)

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Re: Karten Sperrung wegen GEZ Gebühren
#15: 28. Juni 2015, 18:20
Das ist das Resultat mangelnder Aufklärung, durch uns und durch die Behörden.


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

G

Gast

Re: Karten Sperrung wegen GEZ Gebühren
#16: 28. Juni 2015, 22:22
Diese Kartensperrung erfolgt nicht durch die GEZ, sondern durch die Gerichtsvollzieher, mit dem Eintrag ins Schuldnerregister.
Die Kreditkartenvergeber fragen regelmäßig dort an, wer dort eingetragen ist. Auch wenn man Jahre derren Karten nie nutzte, kündigen diese die Karten.
Dies ist Schwachsinn hoch 10. Denn wenn ich diese Karte benutze, dann bin ich in Not und brauche diesen Kredit. Die Karten nennen sich doch "Kreditkarten". Bei VErtragsabschluß war man doch auch würdig, dort Kunde sein zu dürfen und wie lockt man Kunden zum Kauf an, mit Kundenkarten!

Die ersten die bei mir auftauchten war oh Wunder "A.T.U".
Als ich diesen schrieb, dass diese doch auch gegen die GEZ vorgehen, war es denen wurscht, ob jemand ebenso und nur wegen der GEZ im Schuldnerregister steht. Also tue ich dass, was ATU will. Ich werde als Kunde nicht mehr benötigt und werde dort nie wieder einkaufen. Punkt!
Auch wenn ich diese Kerte jetzt wieder nutzen darf. ATU bekommt meine Kunden-Kreditkarte gehäkselt im Briefumschlag! Punkt!
Nie wieder ATU! Ich brauche keinen, der mein Geld nimmt (ich bezahlte immer bar, ohne diese doofe Karte genutzt zu haben!) und mich in der Not im Regen stehen lässt.

Und wer hofft, dass irgendein Gericht in D jemals Recht spricht, der irrt sich gewaltig.
Wie sagte schon Büchner "Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten"
Ich musste miterleben, wie das Gericht nicht nur Namen und Gläubigeranschriften ergänzte und somit Rechtmäßigkeit vortäuschte. Nein, selbst als der Fall für die GEZ als beendet galt, wurde ich weiter in den Mühlen des Gesetzes vermahlen.

Leider ist der Mensch in D nicht immer in der Lage, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden.
Das eigene Leben wird mehr wertgeschätzt, als "Das Leben der Anderen".

Und wenn die Gerichtsvollzieher und Richter an den Gerichten wüßten, wofür und für wen sie sich prostituieren, sie würden gewiss andere Urteile fällen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2015, 22:29 von ich«

p
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Re: Karten Sperrung wegen GEZ Gebühren
#17: 28. Juni 2015, 22:32
Daher meine ich  auch das so ein Widerstand Pflicht ist, die machen sich damit selbst die
Wirtschaft kaputt. Aber was soll's die TV Steuer geht vor...


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K
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Re: Karten Sperrung wegen GEZ Gebühren
#18: 29. Juni 2015, 12:25
Einfach mal unter Youtube nach "inibini" schauen, da wird gut erklärt, wer sich was vom Konto einfach so holen darf.

- keine Kontopfändung ohne Richterbeschluss,
- keine Kontopfändung ohne Unterschrift des Richters,
- keine Kontopfändung ohne Gläubiger,
- keine Kontopfändung ohne Unterschriften der Gläubiger,
- Ausnahmen wären angeblich nur Finanzämter (Steuern) und Krankenkassen, die Landesmedienanstalten gehören nicht zu diesen Ausnahmen.

Ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ist laut AG Mannheim nicht zulässig:
https://dl.dropboxusercontent.com/u/573207/4Web/20150130%20-%20Beschluss%20AG%20Mannheim%20mit%20AZ.pdf


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G
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Re: Karten Sperrung wegen GEZ Gebühren
#19: 29. Juni 2015, 14:10
Ein normales Girokonto kann auch noch bis zu 4 Wochen, nachdem die Pfändung bei der Bank eingetrudelt ist, in ein P-Konto umgewandelt werden. Zumindest ist dann das Guthaben bis zum Pfändungsfreibetrag wieder frei.

Hier ein Artikel aus dem Handelsblatt zur Sperrung von Giro- und Kreditkarten - BGH Urteil Az. XI ZR 260/12: Wandelt eine Bank ein normales Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto um, darf sie die Giro- und Kreditkarte des Kunden nicht automatisch sperren.



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