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Autor Thema: Den Staat mit den eigenen Waffen schlagen,BGH und Bank hilft?  (Gelesen 11200 mal)

T

Thomas665

Zitat
Deutsche Bundesbank - Zentrale
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main

Beschwerde über die Vergabe und Nutzung der ID Gläubiger-Identifikationsnummer durch den ARD/ZDF Beitragsservice:Nummer DE3000100000001272.

Beschwerdeführer:

Thomas

Beschwerdegegner:
Geschäftsführer:
DR. Stefan Wolf
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


1.Allgemeines

1.1
Die Deutsche Bundesbank vergibt in Abstimmung mit der deutschen Kreditwirtschaft zentral für natürliche und juristische Personen sowie für Personenvereinigungen, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, und für Stellen der öffentlichen Verwaltung (im Folgenden Antragsteller genannt) die für die Erteilung von Mandaten sowie für den Einzug von Lastschriften auf Basis der Verfahrensregeln des EPC1 für das SEPA2-Lastschriftverfahren erforderliche Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese kann im gesamten SEPA verwendet werden3. In Verbindung mit der Mandatsreferenznummer ermöglicht sie die Prüfung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen und/oder die Zahlstelle.

1.2
Die Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und enthält keine diesbezüglichen Aussagen oder Bewertungen der Deutschen Bundesbank.

Mit der Zuteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer ist keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften auf Basis der Verfahrensregeln des EPC für das SEPA-Lastschriftverfahren verbunden. Diese kann nur durch den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Antragstellers erfolgen.
 
Sachverhalt zur Beschwerde:

Der Beitragsservice der ARD,ZDF nutzt seine  hergestellten Vordrucke mit  Gläubiger-Identifikationsnummer  und eigenständiger Mandatsreferenznummer die den Rechtsanschein eines ordnungsgemäß geprüften Bankvordruck vortäuscht.Das Wesen für die Vergabe der ID und Mandatsreferenznummer der Deutschen Bundesbank ist die eindeutige Zuordnung des Gläubigers mit und über die vergebenen Nummern.Gemäss dem Staatsvertrag und dem Impressum des Beitragsservices ist keine eigenständige Gläubigerstellung entstanden,sondern der Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Anstalten als gewollte nichtsrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechtes.Damit ist aus dem Staatsvertrag und Gründung des Beitragsservice unstrittig festgelegt,dass der Beitragsservice keine eigenständige Gläubigerstellung mit eigenständigen Mandat und eigenständigen national und international gültige Gläubigerstellung zu eindeutigen Zuordnung des Gläubigers im Zahluzngsverkehr erhalten soll oder beantragen darf oder an diese vergeben werden darf.Dagegen hat der Beitragsservice mit der Beantragung einer eigenständigen Gläubiger ID verstossen  zur eindeutigen Zuordung des Mandats und Gläubiger ID gegenüber der Bundesbank vorgetäuscht. Nach den allg. Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank muss ein Rechtsträger und Rechtsfähigkeit bei der Beantragung einer eigenständigen Gläubiger ID für den EU Zahlungsverkehr vorhanden sein. Der Beitragsservice ist weder eigenständiger Rechtsträger noch alleiniger eigenständige Rechtsform zur Beantragung und Erhalt einer Gläubiger ID und Mandatreferenznummer.



Siehe Anlage 1


Auch wenn die Vergabe der Gläubiger ID unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften erfolgt,so muss doch eine Grundvoraussetzung sein,dass der Antragsteller bei der Beantragung rechtsfähig ist .
Aus  dem  Impressum des Beitragsservice der ARD,ZDF ist offenkundig  und Bedarf keiner größeren Prüfung,dass der Beitragsservice  nicht rechtsfähig ist. Es ist Bestandteil Ihres eigenen Impressums.
Es hätte bereits wegen der nicht Rechtsfähigkeit des Beitragsservice keine Gläubiger ID beantragt werden dürfen und auch nicht ausgestellt werden dürfen.Mit der Gläubiger-Identifikationsnummer wird eine rechts konforme Vorgehensweise zur gesetzlichen Zahlungsweise durch Einzug auf den Vordrucken rechtswidrig vorgetäuscht.Um als Schuldner/Verbraucher  ordnungsgemäße Vordrucke zu verwenden die auch mit den Vorschriften der Bundesbank konform sind ist die Beschwerde gegeben.Die Beschwerde ist auch nach vollziehbar,wenn jeder nicht rechtsfähige sich unter Verwendung von selbst herstellten Bankvordrucken unter von Ihren als Bundesbank vergebenen Gläubiger-Identifikationsnummer Ermächtigungen zur Zahlung von Lastschriften erschleicht ist ein besonders großer Missbrauchspotenzial gegenüber Verbrauchern gegeben.Gerade die Rechtsfähigkeit im Bankwesen ist eine verlässliche Säule im  nationalen und Internationalen Bankgeschäft und Zahlungsverkehr. Hier wird missbräuchlich Ihre vergebene Gläubiger-Identifikationsnummer genutzt,da Banken an nicht rechtsfähige kein Konto vergeben dürfen. Um Lastschriften,Zahlungen als Missbrauchspotenzial generell ausschließen. Um ordnungsgemäß den gesetzlichen Vorschriften für Überweisungen und Daueraufträge als Beitragszahler nachzukommen, muss der Beitragsservice seine Vordrucke nach den Rechts  konformen Bedingungen der Deutschen Bundesbank verändert werden,oder die allgemeinen Vorschriften der Bundesbank verändert werden.Der Beitragsservice hat die im Verkehr gebrachten Überweisungsträger nicht in den Umlauf zu bringen mit dem Anschein der Rechtsfähigkeit durch Verwendung der vergebenen Bundesbank ID. Das schutzwürdige Vertrauen,dass  nur  Rechts und Geschäftsfähige  die den Regeln der Deutschen Bundesbank in Abstimmung mit den Kreditinstituten gegenüber Verbrauchern und Kunden ist gestört und zwingend zu verändern.Deutlichst ist nochmal hingewiesen,dass wenn der Beitragsservice als nicht rechtsfähige Stelle für die Landesrundfunkanstalt tätig ist,so muss auch die Mehrfachvergabe von Gläubiger ID nach eigener Maßgabe der Bundesbank gehindert werden und rückgängig gemacht werden.

Es ist nicht offengelegt oder prüfbar, wer für die Rechtsfähigkeit mit dieser ID haftet,da keine Rechtsfähigkeit vorliegt.Es hat auch eine besondere öffentliche Bedeutung, wenn offenkundig und mit einfachster Prüfung durch nur einfachstes Lesen auch durch Laien festgestellt wird, dass der Beitragsservice aus seinem eigenen Impressum nicht rechtsfähig ist. Dieser Sach-und Rechtsbeweis ist nur durch einfachstes Lesen nachprüfbar und bedarf keiner Nachforschung oder erschwerter Nachforschung in einem Beschwerdeverfahren,da selbst der Beschwerdegegner sich als nicht rechtsfähig  ausweist.Wenn aus dem Staatsvertrag gewollt wäre,dass der Beitragsservice eine eigenständige volljuristisch selbststänige Gläubigerstellung erhalten soll oder erhalten hat,so ist diese durch den Beitragsservice offenzulegen.Der Rechtsanspruch liegt darin,dass der Verwender von Bankvordrucken und Gläubiger ID im weltweiten Zahlungsverkehr seine Rechtsstellung als alleiniger Gläubiger mit Mantatsnummer nachzuweisen hat.Es wird bestritten,dass der Beitragsservice einen Anspruch hat auf eine selbständige Gläubiger ID zum Lastschriftverfahren Europaweit.

Beweis Impressum der Beschwerdegegnerin:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Sofern der Beitragsservice als nicht rechtsfähige Einzugsstelle für die Landesrundfunkanstalten aus dem Staatsvertrag Beiträge einzieht ist die eindeutige Zuordnung der Gläubiger ID mit Mandatsnummer nicht möglich,da eine Überprüfung der Gläubiger Identität aus der vergebenen Nummer und Mandat nicht mit dem möglichen Gläubiger aus dem Staatsvertrag kommuniziert.Gerde die gewollte und vorgeschriebene Eindeutigkeit der Zuordnung im internationalen Zahlungsverkehr eines Gläubiger mit der ID und dem Mandat schriebt zwingend vor,dass eine Kasse oder Zahlstelle,Einzugsstelle  von öffentlich-rechtlichen Verwaltungen zum Schutz aller Teilnehmer im Banken und Zahlungswesen keine eigenständige und doppelte Gläubiger ID beantragen oder erstellen oder im Umlauf bringen dürfen.

Siehe Beweis: 1 Lastschrift zu Gunsten der Gläubigerin Beitragsservice auf Vordruck,Siehe Beweis Impressum des Beitragsservices

Der Beitragsservice als nicht rechtsfähiger Erfüllungsgehilfe der Landesrundfunkanstalten ist es nicht gestattet eigene Gläubiger ID zu verwenden und im Umlauf zu bringen. Dieses widerspricht den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank und genießt das schutzwürdige Vertrauen aller Teilnehmer im Bankenwesen und zugehörigem Lastschriftverfahren.

Beweis :
allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank Punkt 3
Im BGH Urteil:BGH,  vom  Beschluss I ZB 64/14 vom 11.06.2015

hat der BGH klar und deutlich festgestellt,dass der Beitragsservice eine:

Zitat aus BGH Urteil:

…...Beitragsservice den Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio lediglich als eine örtlich ausgelagerte gemeinsame Inkassostelle dient. Zitat Ende

Damit hat der BGH für Bank und Einzugsgeschäft unstrittig festgestellt,dass der Beitragsservice keine eigene Gläubiger ID haben darf,da es nur eine gemeinsame ausgelagerte Inkassostelle ist und keine eigenständige Gläubigerstelle mit Gläubiger ID ist. Die Gläubiger ID auf den Vordrucken darf nur für die zuständigen Landesrundfunkanstalten verwendet werden oder die  Gläubiger ID der Landesrundfunkanstalten muss zurückgegeben werden. ( allgemeine Geschäftsgrundlage der Deutschen Bundesbank unter Punkt 3 genau bezeichnet und beschrieben)Der Schutz im internationalen Zahlungs und Einzugsverfahren ist gefährdet,wenn wie in diesem Fall eine nichtrechtsfähige Einzugsstelle Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt mit mehrfach Gläubiger ID und Mandatsnummer in den internationalen Zahlungsverkehr gebracht werden und damit bewusst in Kauf genommen wird,dass keine eindeutige Gläubiger ID mehr möglich ist und falsch ausgewiesen wird.
Der Verstoss gegen die allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank ist so offenkundig und kommt offen zu Tag und steht im krassen Widerspruch zu Punkt 3 der Deutschen Bundesbank.Der Beitragsservice hat eine der Gläubiger ID zurückzugeben,oder die Satzung muss geändert werden.Auch eine mögliche Zahlung oder Einzugsermächtigung an diese Gläubiger ID unter Vorbehalt ist nicht möglich,wegen doppelter Inanspruchnahme und der nicht Rechtsfähigkeit auch der Gläubiger ID,da der Gläubiger bereits nicht rechtsfähig ist. Das daraus  keine  Rechte und die  Verkersfähigkeit der Gläubiger-ID abzuleiten sind ,wenn bereits der Gläubiger der Beitragsservice  nicht rechtsfähig ist liegt bereits im allgemeinen Rechts und Vertragsverständnis im Bankenwesen. Gerade der Vertrauenschutz der Verkehrsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit der Gläubigerin ist in diesem Fall aufs schwerste gestört und verstösst auch gegen den Verbraucherschutz im Bankenrecht.

Zweck der Gläubiger-Identifikationsnummer:

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen, eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers einer Lastschrift. Sie wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftsverfahrens (engl. SEPA Direct Debit, kurz SDD) verwendet. Sie ermöglicht zusammen mit der Mandatsreferenz eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats einer Lastschrift anhand automationsfähiger Daten. Ein Mandat zum Einzug  aus diesem Vordruck kann nicht vergeben werden,da eine mehrfach Gläubiger ID vorliegt.Gerade die gängige Verwaltungspraxis gebietet aus der Rechtsordnung,dass sich nicht jede Zahlstelle,wie Gerichtskassen,Finanzamtkassen oder Gebührenstellen des Staates eigenständige Gläubiger ID zum internationalen Zahlungs und Einzugsverkehr bei der Deutschen Bundesbank beantragen und im Umlauf bringen kann.

Der Beitragsservice suggeriert aus den Vordrucken, dass Sie eindeutige Gläubigerin mit der vergebenen ID Nummer ist  und noch ein Mandat dafür hat zur eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers einer Lastschrift.Damit wird missbräuchlich unter dieser ID ein Gläubiger-Schuldnerverhältnis vorgetäuscht und die ID zweckentfremdet bis hin rechtswidrig.
Siehe Bankvordrucke des Beitragsservice


Offenkundig handelt sich es um ein massenhaftes  missbräuchliches Vorgehen und ist im besonderen öffentlichen Interesse.
Mit den unterschiedlichen Gläubiger-Identifikationsnummer der Landesrundfunkanstalten und der rechtswidrig erschlichenen Gläubiger-Identifikationsnummer auf den Vordrucken  des Beitragsservice zum Lastschriftverfahren,sehe ich mich zwei Gläubigern ausgesetzt und die Eindeutigkeit der Zuordnung über die mandatsnummer und Gläubiger ID ist nicht gegeben und geht zu Lasten des Verwenders der Vordrucke dem beitragsservice.
Daher ist es auch geboten die Rechtmässigkeit der Vergabe  einer Gläubiger-ID für diese Lastschriftverfahren an diesen  nicht rechtsfähigen Beitragsservice im Beschwerdeverfahren zu prüfen und zu unterbinden.Jeder Bank und Geschäfts oder Privatkunde geht davon aus,dass die Vergabe von Gläubiger-Identifikationsnummer mit Mandatsnummer nicht mehrfach als eindeutige Gläubiger ID beantragt und vergeben wird und willkürlich beantragt werden kann von Einzugstellen die nicht rechtsfähig aus dem Staatsvertrag als Erfüllungsgehilfe zum Einzug von Beiträgen sich rechtswidrig eigenständige Mandat und Gläubiger ID verschafft und im Umlauf bringt.

Alle Anträge sind hiermit gestellt.

Anm.Mod. seppl: Ursprungsversion des Schreibens wurde durch die aktuelle Version ersetzt. Alle Wiederholungen als Vollzitate wurden aus dem Thread der Übersicht halber gelöscht.


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P
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Weil es sich genau hier anbietet, die praktische Anwendung, denn im Forum gibt es zu SEPA bereits minimal ein Thema:

Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.msg56337.html#msg56337

ferner noch

Lastschrift zurückbuchen lassen vs Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12541.msg84381.html#msg84381

Das zweite Thema wurde irgendwann mit den Ersten zusammen geführt.


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Thomas665

danke,der Grundgedanke ist nicht die Lastschrift und das Verfahren. Es ist ein völlig neuer Ansatz und Versuch über die Bundesbank die Rechtmässigkeit der Gläubiger ID anzugreifen und damit den Überweisungsvorgang zu hindern und in dieser Form als nicht möglich darzustellen. ( Wie die Vorgehensweise der Bareinzahlung)


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K
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Und so ganz nebenbei: "Angaben zum Zahlungsempfänger" - auch dies würde in den thread: "Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice" passen




Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 810
Beschwerde über die Vergabe und Nutzung der ID Gläubiger-Identifikationsnummer durch den ARD/ZDF Beitragsservice:Nummer DE3000100000001272.

Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese "Beschwerde"?

Der Beitragsservice der ARD,ZDF nutzt seine  hergestellten Vordrucke mit  Gläubiger-Identifikationsnummer die den Rechtsanschein eines ordnungsgemäß geprüften Bankvordruck vortäuscht.

Was ist ein "ordnungsgemäß geprüfter Bankvordruck" und welche rechtlichen Folgen hat ein nicht ordnungsgemäß geprüfter Bankvordruck?

Auch wenn die Vergabe der Gläubiger ID unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften erfolgt,so muss doch eine Grundvoraussetzung sein,dass der Antragsteller rechtsfähig ist .

Der Beitragsservice ist in dem Moment rechtsfähig, in dem er gegenüber Dritten Rechtsgeschäfte vornimmt. Anders ausgedrückt: In dem Moment, in dem er nicht lediglich im Innenverhältnis gegenüber den Rundfunkanstalten tätig wird, sondern (auch) im Außenverhältnis, d.h. gegenüber Dritten, ist er rechtsfähig, denn die Rechtsordnung kann es aus Gründen des Gläubigerschutzes nicht hinnehmen, dass Dritte einem nichtrechtsfähigen Rechtsträger im rechtsgeschäftlichen Verkehr gegenübertreten.

Aus  dem  Impressum des Beitragsservice der ARD,ZDF ist Offenkundigkeit  und Bedarf keiner größeren Prüfung,dass der Beitragsservice  nicht rechtsfähig ist.

Dies gilt nur, solange er nicht im Außenverhältnis, d.h. gegenüber Dritten, rechtsgeschäftlich in Erscheinung tritt.

Der Beitragsservice als nicht rechtsfähiger Erfüllungsgehilfe der Landesrundfunkanstalten

Man kann mit guten Gründen argumentieren, dass der Beitragsservice ein Erfüllungsgehilfe, also ein Verwaltungshelfer, ist. Ferner kann man argumentieren, der Beitragsservice sei ein Beliehener.

…...Beitragsservice den Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio lediglich als eine örtlich ausgelagerte gemeinsame Inkassostelle dient.

An dieser Stelle ist zu fragen, ob es sich um einen Eigenbetrieb einer Rundfunkanstalt handelt. Denn ein Eigenbetrieb kann durchaus örtlich ausgelagert werden. Jedoch scheidet die Annahme eines Eigenbetriebes aus, weil der Beitragsservice (zwar nicht über eine bestimmte Rechtsform, dafür aber) über eine bestimmte Organisationsform verfügt. Der Beitragsservice wurde durch die Verwaltungsvereinbarung "Gebühreneinzugszentrale" von den Rundfunkanstalten gemeinsam gegründet. Er untersteht nicht der Leitung einer bestimmten Rundfunkanstalt. Vielmehr verfügt er über eine eigenständige Geschäftsführung. Auch ist der Beitragsservice kein Eigenorgan einer Rundfunkanstalt, da die Organe abschließend in den entsprechenden Gesetzen geregelt sind. Der Beitragsservice verfügt über eigene Organe, die in der Verwaltungsvereinbarung "Gebühreneinzugszentrale" (bis 30.09.2013) bzw. in der Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (ab 01.10.2013) geregelt sind. Es handelt sich dabei um den "Verwaltungsrat" als beschließendes Organ und um die "Geschäftsführung" als ausführendes Organ.

Die Gläubiger ID auf den Vordrucken darf nur für die zuständigen Landesrundfunkanstalten verwendet werden

In diesem Zusammenhang ist die Frage interessant, ob der tatsächliche Einzug der Beiträge noch eine unterstützende Tätigkeit ist, die ein Verwaltungshelfer ausführen darf, oder ob es sich dabei bereits um die Erhebung öffentlicher Abgaben handelt, welche eine hoheitliche Aufgabe darstellt. Ferner ist die Frage interessant, ob der Beitragsschuldner öffentliche Abgaben mit schuldbefreiender Wirkung an einen Verwaltungshelfer leisten kann.

Der Verstoss gegen die allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank ist so offenkundig

Welcher Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank ist hier konkret gemeint?

Der Beitragsservice suggeriert aus den Vordrucken, dass Sie eindeutige Gläubigerin mit der vergebenen ID Nummer ist

An dieser Stelle gebe ich Dir Recht. Dass der Beitragsservice mit der auf ihn lautenden Gläubiger-Identifikationsnummer auftritt, erweckt bei einem Betroffenen tatsächlich den Eindruck, dass der Beitragsservice Abgabengläubiger sei. Dies spielt eine Rolle für die Frage nach der Bestimmtheit des Festsetzungsbescheides. Allerdings bedient sich die Rechtsprechung diesbezüglich einer einschränkenden Auslegung, da bei verständiger Würdigung vernünftigerweise nur ein Gläubiger in Betracht kommt.

Alle Anträge sind hiermit gestellt.

Und was genau wird beantragt?


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Zitat
Ferner ist die Frage interessant, ob der Beitragsschuldner öffentliche Abgaben mit schuldbefreiender Wirkung an einen Verwaltungshelfer leisten kann.

Wenn in diesem Satz die Übertragung mittels SEPA Lastschrift oder einer Überweisung gemeint wird.

Eine PersonX meint nein, denn eine schuldbefreiende Wirkung tritt nur dann ein, wenn "Bargeld" und nicht Buchgeld übereignet wird vgl. dazu

weiterführende Links

Pflichtverletzung und Schickschuld
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10057.msg80327.html#msg80327

Schickschuld und Risiko
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10749.msg73552.html#msg73552


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Der Beitragsservice ist in dem Moment rechtsfähig, in dem er gegenüber Dritten Rechtsgeschäfte vornimmt.
Einspruch; wenn Nichtrechtsfähigkeit attestiert worden ist, muß sich das zwingend auf das Verhältnis zu Dritten auswirken.

Schon das Bundesverwaltungericht sagt doch in einem seiner Urteile, daß ein von einer Behörde erlassener Verwaltungsakt, mit dessen Umsetzung bzw. Durchführung ein externes Unternehmen beauftragt worden ist, nur dann als Verwaltungsakt anzusehen ist, wenn das mit der Durchführung beauftragte Unternehmen in keiner Weise gegenüber jenem, an den der Verwaltungsakt gerichtet ist, bekannt wird.

Selbst wenn also Rundfunkanstalten Behörden seien, (was bezweifelt wird), können die Bescheide des Beitragsservices keine Verwaltungsakte darstellen, da er dafür dem Bürger gegenüber selber nicht in Erscheinung treten dürfte.

Der BS dürfte, um beim Thema zu bleiben, dem Bürger gegenüber weder eine eigene Gläubiger-ID, noch eine eigene Bankverbindung benennen, er müsste viel eher jedem Bürger gegenüber unbekannt bleiben und alleine die Daten der für jeden Bürger zuständigen Rundfunkanstalten verwenden. Nur so wäre auch gewährleistet, daß das Geld der Bürger auch der für sie individuell zuständigen Rundfunkanstalt zugute kommt.

Die derzeitige Praxis stellt im günstigsten Fall eine Form der unlauteren Geschäftspraxis dar.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Die derzeitige Praxis stellt im günstigsten Fall eine Form der unlauteren Geschäftspraxis dar.

Nein, es ist viel schlimmer.

Bitte die Vorstellung ändern, bitte sich einfach mal annehmen, dass Geld, welches der BS einsammelt, würde nicht an die LRA verteilt, sondern Teile der Einnahmen irgendwo hängen bleiben.

Dann ungefähr folgende Überlegung tätigen:

Wer würde in diesem Fall haften? Denkhinweis: Weil die vermeintliche Schuld nicht gegenüber dem BS sondern der LRA besteht, aber laut Gesetz primär nur Barzahlung eine Schuld tilgen kann und zudem dieser Vertrag regelt, dass es eine Schickschuld sein soll, dann kann diese nur getilgt werden, wenn die LRA über das Geld vollständig Eigentum erlangt.
Im Fall der BS würde das Geld einfach einsacken, aber erlangt keine LRA Eigentum daran, somit haftet der vermeintliche Schuldner, denn dieser trägt das vollständige Risiko bei einer Schickschuld.

Zusätzlich wäre der vermeintliche Schuldner so gesehen sogar selbst schuld, wenn er es zulassen würde, dass eine nicht berechtigte Stelle Geld bekommen würde.

Bitte dazu den Vertrag genau lesen, wem gegenüber der vermeintliche Schuldner etwas schulden soll. Dann nochmal genau prüfen, wie eine Schuld tatsächlich getilgt werden kann.


weiterführende Links dazu

Pflichtverletzung und Schickschuld
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10057.msg80327.html#msg80327

Schickschuld und Risiko
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10749.msg73552.html#msg73552


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Wäre das Problem nicht dadurch gelöst, indem man die LRA anschreibt und um eine Kontoverbindung bittet, die nichts mit BS zu tun hat? Zudem müsste die Antwort von der LRA kommen. Man könne sonst die Zahlung nicht vornehmen. Wobei ich persönlich natürlich auf Barzahlung bei der LRA bestehen würde.


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Zitat
Wäre das Problem nicht dadurch gelöst, indem man die LRA anschreibt und um eine Kontoverbindung bittet,


Nein, wenn es um das Thema Schickschuld geht, weil es sich dann immer noch um Buchgeld handelt und eine Bank dazwischen steht.

Besser ist, sollte tatsächlich die Bereitschaft vorhanden sein, eine "aufgenötigte" Schuld begleichen zu wollen, dazu das Angebot diese durch Arbeit zu leisten abzugeben. Denn "Geld" ist nichts anderes als ein "Tauschmittel" für Arbeit.


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Besser ist, sollte tatsächlich die Bereitschaft vorhanden sein, eine "aufgenötigte" Schuld begleichen zu wollen, dazu das Angebot diese durch Arbeit zu leisten abzugeben. Denn "Geld" ist nichts anderes als ein "Tauschmittel" für Arbeit.
Au ja, hab ich auch schon vorgeschlagen, Zwangsarbeit, damit jeder erkennt, was örR vom Bürger überhaupt verlangt. Zwei Stunden lang konzentriert arbeiten habe ich vorgeschlagen, an einem durch Wachtürme gesicherten Ort, wurde aber wegen verbotener Vergleiche abgelehnt. Was man nicht sagen darf, wurde vom örR zur Genüge erklärt und in unsere Köpfe gepflanzt. Die wissen schon, warum. Das planen die seit 60 Jahren.


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Zitat
Was man nicht sagen darf, wurde vom örR zur Genüge erklärt und in unsere Köpfe gepflanzt. Die wissen schon, warum. Das planen die seit 60 Jahren.

Eine Person X würde so einen Gedanken nicht unterstellen.

Auch wurde dass mit der Arbeit noch in einen anderen Kontext gestellt.

vgl.

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70346.html#msg70346


Zitat
... Mit meinem Gewissen kann ich ebenso nicht vereinbaren, dass Personen, wenn alle das Programm gleichermaßen tragen und finanzieren sollen befreit werden, diese sollten, sofern Sie nicht ein gewisses Alter überschritten haben oder in Ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten soweit eingeschränkt sind, zumindest die Möglichkeit bekommen an dem so wichtigem System mitzuarbeiten, also Rundfunk von allen für alle. ...

Die Gedanken mit der Schuld etc. sind wohl erst später dazu gekommen. Aber was eine Gruppe bekommen sollte, sollte einer anderen nicht verwehrt werden.

Und warum sollte nur ein Teil der Personen, welche gleichermaßen das System tragen sollen, dafür arbeiten und die Leistung in Form von Geld erbringen?


Edit "Bürger":
Bitte hier nicht weiter abdriften, sondern eng am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Den Staat mit den eigenen Waffen schlagen,BGH und Bank hilft?
und insbesondere Fragen der Gläubiger-ID behandelt. Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2015, 21:34 von Bürger«

  • Beiträge: 3.239
Hier ist das Problem, das Vorschläge zur Finanzierungsreform nicht angenommen werden. Selbst anzubieten, die Schulden abzuarbeiten wäre noch machbar, obwohl natürlich auch absurd.

Lieber @Bürger, wenn sich eine Diskussion entwickelt, kann nicht ständig ein neuer Thread aufgemacht werden. Erstens würde es Tage dauern, bis er freigeschaltet wird, zweitens würde die Übersicht trotzdem leiden. Drittens bleiben wichtige Themen nur so im Gespräch, ansonsten werden sie durch die tausenste Anfrage zur Hilfe wegen Zwangsvollstreckung völlig in die Bedeutungslosigkeit geschickt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2015, 21:43 von Roggi«

  • Beiträge: 7.409
die Schulden abzuarbeiten wäre noch machbar,
Welche Schulden denn? Ein Bürger schuldet keine Leistung für eine nicht bestellte, nicht angenommene, nicht genutzte Ware oder Dienstleistung.


Edit "Bürger":
Thread muss leider moderiert werden, da trotz mehrmaliger Hinweise weiter vom Kern-Thema abgedriftet wird.
"Schuld begleichen durch Arbeitsleistung" hat nichts, aber auch gar nichts mit der "Gläubiger-ID" zu tun.
Das Forum ist auf die Untersützung seiner Mitglieder - insbesondere seiner erfahreneren Mitglieder - angewiesen.
Wir haben nicht die Kapazitäten, auf die Einhaltung solch grundlegender Regeln hinzuweisen, sondern dürfen und müssen erwarten, dass sich die Mitglieder so verhalten, wie wenn sie selbst die aufwändige Arbeit der Moderation hätten.
Bitte etwas Geduld und danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2015, 04:18 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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