Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 648 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern getragen wird, auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme der Staatskanzlei beraten.
...und die wäre? Gleich als Textvorlage weitergenutzt, statt sich damit auseinanderzusetzen?
Eine derartige Typisierung ist im Abgabewesen verfassungsrechtlich zulässig.
Das sehen faktisch alle dazu existierenden Gutachten und fachlichen Ausarbeitungen anders...
...selbst Kirchhof sah eine Widerlegbarkeit als geboten
Prof. Paul Kirchhof ist mit der Gesetzgebung überhaupt nicht einverstanden!
In seinem Gutachten hatte er "der Akzeptanz und Rechtssicherheit willen" explizit eine "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" als geboten gesehen - und genau *diese* Widerlegbarkeit ist vom Gesetzgeber (vorsätzlich?) unterschlagen worden. Fatal!
Der "Urvater" des dem RBStV zugrundegelegten Gutachtens bemängelt höchstselbst, dass wesentliche Aspekte des zugrundeliegenden Gutachtens nicht in die Gesetzgebung eingeflossen sind.
Ganz so einfach wird es also auch durchs BVerfG nicht durchgewunken werden können...
...und hier kommt obiges ins Spiel: Dessen Bruder sitzt dort (noch).
Der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist eine handwerkliche, sozialstaatliche, rechtsstaatliche, datenschutzrechtliche, (un)demokratische und überbürokratische Farce.
Hier noch der ehem. Verfassungsrichter Prof. Kirchhof, auf dessen "Gutachten" der RBStV beruht, mit einer kurzen persönlichen Stellungnahme...
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
"[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof"
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dessen Verhandlungen über fünf Jahre in Anspruch genommen haben, ist von den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen unterschrieben und den Länderparlamenten ratifiziert worden.
Ja. Und? Was soll uns das sagen? Dass dieser dadurch automatisch "rechtens" sei?!?
Dass wir doch bitte Mitleid haben sollen, dass die sich 5 Jahre damit "befasst" haben und dann so ein missratenes GesetzesUNwerk verfasst haben?!?
Der Rundfunkbeitrag ist jedoch ein zeitgemäßer Schritt, da es immer schwieriger wird, zwischen den einzelnen Gerätearten zu unterscheiden, mit denen Rundfunk und Fernsehen empfangen werden können.
Und immer wieder die abgedroschene Parole "zeitgemäß"
Wo bitte leben die?!?
Eine pauschale, unausweichliche Zwangsabgabe auf einen existenziellen Tatbestand (Wohnung) soll also "zeitgemäß" sein? Das kann man so oder so verstehen...
Ist es ein Offenbarungseid? Zwang = "zeitgemäß"?!?
Wirklich "zeitgemäß" wäre eine Abrechnung nach Nutzung.
Darauf muss man bestehen und diesen vernebelnden Euphemismen endlich die Maske herunterreißen.
Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.
Die Weiterverfolgung der Petition wird damit
nicht abgeschlossen