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Autor Thema: Gesundheitsaspekte  (Gelesen 8784 mal)

C
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Re: Gesundheitsaspekte
#15: 28. Juli 2014, 21:26
KLasse: Mein Thema.  :D Ein Besuch bei Freunden bringt mehr als in die Glotze zu gucken. Ein Spaziergang ist besser für die Geundheit und für das Gemüt, als vor der Flimmerkiste abzuhängen.
Wo genau war jetzt der strukturelle und individuelle Vorteil des TV-Konsums?
Das ganze Theater um die Wichtigkeit des ÖRR verliertschlagartig an Bedeutung, wenn man sich mal ein Leben ohne TV gönnt. Alles im Leben ist wichtiger, als diese Berieselung. 


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Re: Gesundheitsaspekte
#16: 03. August 2014, 17:38
Bitte entschuldigt meine Hartnäckigkeit,
aber ich bin immer noch der Meinung,
dass die Gesundheit und das Leben jedes Einzelnen von uns sehr viel wichtiger ist,
als die Fianzierung von ARDZDFDR!

Folgendes hypothetisches Szenario:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Beitragsbescheides, der am xx/xx/2014 zugestellt wurde.

Wie sie wissen, dient
Fitnesstraining auch der Gesundheitserhaltung. Dies kann in vielen Artikeln nachgelesen werden ( bspw.: 
http://www.online-artikel.de/article/fitness-dient-der-gesunderhaltung-des-koerpers-2156-1.html )
Auch aus allgemeiner ärztlicher Sicht.

Durch die Begleichung Ihrer Forderung wäre mir die Mitgliedschaft im Fitnessstudio nicht mehr möglich und mein gesundheitserhaltendes Training wäre somit abgebrochen.

Die Aufrechterhaltung der Forderung wäre daher in meinem Fall als eine vorsätzliche Körperverletzung zu verstehen.

Deshalb bin ich sicher, dass Sie Ihren o. g. Beitragsbescheid aufheben werden.

Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen im Voraus.

Es tut mir sehr leid, dass ich ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiter helfen kann.

Alles Gute für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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Re: Gesundheitsaspekte
#17: 03. August 2014, 22:09
Die Antwort darauf wird zwar so nicht kommen , könnte aber in etwa so ausfallen :
Für ein gesundheitserhaltendes Training ist keine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erforderlich.
Dieses kann auch ohne weiteres in Eigeninitiative ohne entsprechende Betreuung , Geräte und finanzielle Mehraufwendung realisiert werden. Zudem wird vergleichbares auch von den Krankenkassen inclusive angeboten , es bedarf keiner Inanspruchnahme eines weiteren Angebotes.
Vor allem aber hat die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung ihr Fitnessstudio bereits täglich 8 Stunden lang als gratis Nebeneffekt bei der Arbeit mit körperlichen Arbeit und Anstrengung.  Diese verzichten liebend gern auf ein weiteres und vor allem kostenpflichtiges Fitnessstudio nach Feierabend. Daher kann dies nicht als Argument für den geringeren Teil der vorwiegend in geistiger Arbeit Tätigen und daraufhin den Ausgleich Suchenden geltend gemacht werden.
Dies hätte eine ungerechtfertigte Vorteilnahme für eine Mindedrheit zur Folge , das kann nicht im Sinne einer Gleichbehandlung aller Beitragszahler sein.  >:D >:D


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You can win if you want

T
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Re: Gesundheitsaspekte
#18: 29. Mai 2015, 13:01
Mal etwas Staub abklopfen mit neuen Fragen...

Wurde bereits einem Bürger aus dem Forum hier oder sonst die Befreiung von Beiträgen durch Beitragsservice/Anstalt zugesprochen?
Oder wurde diese Befreiung bzw. Ablehnung davon bei einer Gerichtsverhandlung erörtert?

Ich biete eine neue Diskussionsrunde an, weil hier bereits gelesen habe, dass der BS/Anstalt eine Bescheinigung vom Arbeitsamtagentur verlangt wenn wegen zu geringem Einkommen befreit werden soll. Es ging auch mal darum in welcher Form dieser Nachweis über die Mittel zu sein hat usw. Das gleiche möchte ich auf die Befreiung aus gesundheitlichen Gründen anwenden.

So wie ich das aufgenommen habe, möchte der RBStV/Beitragsservice/Anstalt eine Bescheinigung vom Arzt/Krankenkasse/Leistungsträger haben. Aber genau das ist aus meiner Sicht sehr kritisch, bitte hier um Kritik allerseits, weil auf so einer Bescheinigung auch die eigentlich Gesundheitseinschränkung bzw. Grund dabei steht. So darf es nicht sein, weil die gesundheitlichen Befreiungsgründe sich im sehr sensiblen Bereich befinden, siehe z.B. §3 Bundesdatenschutzgesetz, vor allem Absatz 9. Das gleiche Thema kann man auch auf religiöse, philosophische (Gewissen) und andere Gründe anwenden, was aber bei diesem Post nicht im Fokus ist. So sehe ich bei Daten solcher Art eine Kollision mit dem RBStV in Bezug auf das Grundgesetz. Weil diese Überschneidung im RBStV nicht zitiert wurde, macht es den ollen Vertrag ungültig. Nicht mal auf der Homepage von dem Beitragsservice gibt es ein "neutrales" Formular wo einfach nur Befreiung aus gesundheitlichen Gründen drauf steht, ohne dass dabei sensible Details angegeben werden müssen welche die GEZ nichts angehen. Selbst wenn man beim Rundfunkverein jemand so dreist sein soll und die Datenschutzgeschichte ignoriert, so muss doch spätestens die ärztliche Schweigepflicht, vergleiche Pastor und Beichte in der Kirche, einen Strich machen! Eine Angabe der gesundheitlichen (aber auch religiösen) Gründe ist doch in diesem Fall nicht freiwillig!

Jetzt mal kurz lachen, aber selbst wenn mir ein Doktor bescheinigt, dass ich u.a. wegen Schnupfen befreit werden muss, steht es nirgendwo drin, dass die Anstalten Befugnisse haben darüber zu entscheiden, ob das ein legitimer Grund ist oder nicht. Oder gibt es etwa beim Beitragsservice extra einen angestellten Arzt, der solche Fälle im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz beurteilen darf?? Das gleiche gilt natürlich auch für Befreiung wegen Religionsfragen oder Gewissheit. Wenn mir das die Anstalt ablehnt, dann will ich eine Nachweis, dass die ablehnende erstmal überhaupt berechtigt war das zu tun. Ob z.B. eine staatlich anerkannte Prüfung (haha, ist ein Witz in sich) für die Beurteilung meiner Minority-Religion abgelegt wurde  ;D



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k
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Re: Gesundheitsaspekte
#19: 31. Mai 2015, 22:52
Kleine Erfahrung zum Thema Härtefall : ich hab im Oktober 2014 einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefallregelung gestellt ( Begründung finanziell/gesundheitlich ) , bis heute keine Antwirt erhalten, stattdessen Festsetzungsbescheid......!!!!


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Übe dich auch in den Dingen, an denen du verzweifelst ( Marc Aurel, 121 - 180 )

T
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Re: Gesundheitsaspekte
#20: 01. Juni 2015, 09:37
Ja genau das meine ich zum Beispiel...
Ist es nicht möglich einen "Bescheid" von der Landesrundfunkanstalt anzufordern, gemäß den 3 Monaten als Bearbeitungsfrist welche für die Behörden gilt?
Wer ist schlauer und kann nachhelfen, was die Gesetzlichkeiten angeht für die Antwortdauer bei Behörden?


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