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Autor Thema: Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde  (Gelesen 3744 mal)

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  • Beiträge: 6
Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Autor: 11. Juni 2015, 22:50
Erstmal Hallo ins Forum,
Person A ist schon länger Mitleser hier und hat auch viele Tipps für ihren Widerspruch übernommen.
Bis zum heutigen Tag lief auch alles nach Plan.
Das übliche Programm seit 2013.
Erster widerspruchsfähiger Bescheid im Juli 2014.
Widerspruch eingelegt mit der Vorlage von Roggi ( nochmals vielen Dank ) ergänzt durch ihre persönliche Situation.
Weitere Informationsschreiben und Beitrags- bzw Festellungsbescheide zum Teil mit Rechtsmittelbelehrung.
Hat allen fristgerecht per Fax und Einwurfeinschreiben widersprochen.
Dann kamen Festsetzungsbescheide mit der Androhung eines vollstreckbaren Titels.
Auch allen diesen Festsetzungsbescheiden hat A fristgerecht widersprochen.
Alle übrigens mit Aussetzung der Vollstreckung.
Heute kam Post von der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde, als Gläubiger steht der Westdeusche Rundfunk drin.
A hat sich schon den ganzen Tag belesen, konnte aber zu dem Thema nichts finden.
Wäre der Beitragsservice der Gläubiger, hätte A ihren Text schon!
Nun weiss A auch nicht mehr weiter. Es wäre super wenn  jemand Person A einen Tipp geben könnte.
A hat bis jetzt dagegen gekämpft und würde auch noch weitergehen.
Einen schönen Abend noch

Anm. Mod. seppl: 14.06.15 Beitrag wurde anonymisiert


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juni 2015, 11:26 von seppl«

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