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Autor Thema: Gründe für Ausschluss der Öffentlichkeit? (Ministerpräsidentenkonferenz)  (Gelesen 2048 mal)

907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Hallo
Wie einige von euch sicherlich schon wissen, am 21. Oktober 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg die unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereitete Gesetzesvorlage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Zitat
- Als „eigentliche Geburtsstunde“[1] der Ministerpräsidentenkonferenz gilt das Treffen der Regierungschefs der Länder der drei westlichen Besatzungszonen vom 8. bis 10. Juli 1948 in Koblenz.
- Die Ministerpräsidentenkonferenz findet regelmäßig viermal jährlich statt.
- Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz wechselt jährlich nach einer vereinbarten Reihenfolge. Vorsitzender ist der Ministerpräsident des jeweiligen Bundeslandes. Im Oktober 2014 übernahm Brandenburg den Vorsitz von Baden-Württemberg, im Oktober 2015 wird Bremen wiederum den Vorsitz von Brandenburg übernehmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ministerpr%C3%A4sidentenkonferenz

Mal eine einfache Frage:
Findet die Ministerpräsidentenkonferenz immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt?
Wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen?


Gibt es irgendwelche Gesetze diesbezüglich?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2015, 01:12 von Bürger«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
ich habe da etwas gefunden (vielleicht kann einiges übernommen werden)

Zitat
„(5) Die Sitzungen des Fernsehrates sind öffentlich. In begründeten Ausnahmefällen
kann der Fernsehrat den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Personalangelegenheiten,
die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes vertraulich
sind und Angelegenheiten, in welchen die Offenlegung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen Dritter unvermeidlich ist, sind stets unter Ausschluss
der Öffentlichkeit zu behandeln. Die Sitzungen der nach Absatz 2 Satz 2 gebildeten
Ausschüsse finden grundsätzlich nicht-öffentlich statt.
Quelle: Seite 16 http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/6000/15_6778_D.pdf

Ich denke, dass auch für die Ministerpräsidentenkonferenz bedarf es einer Begründung eines Beschlusses über den Ausschluß der Öffentlichkeit.
z.B: für den Ausschluss der Öffentlichkeit in Strafrecht gibt es eine Begründungspflicht

Muss die Begründung für Ausschluss der Öffentlichkeit(Ministerpräsidentenkonferenz) in jedem Falle schriftlich erteilt werden?

Weiß jemand ob man jemandem ein paar Fragen bei abgeordnetenwatch.de stellen kann? Habe da kein Benutzerkonto.


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V
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Interessante Frage. ;)

Zitat
Am 1. Oktober 2014 hat das Land Brandenburg den Vorsitz übernommen. Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist dessen Ministerpräsident Dietmar Woidke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2015, 14:57 von Viktor7«

 
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