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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung - Wie geht´s weiter?  (Gelesen 24115 mal)

c
  • Beiträge: 18
Was eine fiktive Person N mal interessieren würde: Hat der erfundene Anwalt einer Person A gesagt dass es besser gewesen wäre mit denen (BS) nicht zu kommunizieren? Also frei nach dem Motto: Nobody Home?

Jein . . . es kommt darauf an, welche Strategie man verfolge. Hätte Person A sich komplett tot gestellt, wäre die Vollstreckung (erstmal) nicht möglich gewesen, weil der Beitragsservice bzw. der Rundfunk erstmal hätten beweisen müssen, daß Person A die Bescheide empfangen hat. Die diese Bescheide nie als Einschreiben sondern normaler Briefpost zugestellt wurden (zumindest in diesem hypothetischen Fall), wäre das nicht möglich gewesen und Person A wäre (erstmal) aus dem Schneider.
Aber in dem anderen Fall bleibt nur noch der Angriff, also eine Klage.
Parallel dazu könnte man denen noch eine Untätigkeitsklage vor den Latz knallen, weil die die Widersprüche von Person A nicht beantwortet haben. Person A weiß aber nicht, ob sie davon irgendeinen Vorteil hätte . . .

Mal noch eine kurze Frage:
Da Person A nun die bisher fälligen Beiträge zahlt (und danach wieder nicht), wäre es sinnvoll, das in irgendeiner Weise "unter Vorbehalt" zu tun? Wem muss man das mitteilen? Hat so etwas rechtliche Relevanz?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2015, 02:40 von Bürger«

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Mal noch eine kurze Frage:
Da Person A nun die bisher fälligen Beiträge zahlt (und danach wieder nicht), wäre es sinnvoll, das in irgendeiner Weise "unter Vorbehalt" zu tun? Wem muss man das mitteilen? Hat so etwas rechtliche Relevanz?

Davon wurde hier im Forum haufenweise abgeraten. Denn wenn sich irgendwann (hoffentlich bald) herausstellt, dass die ganze fiktive Geschichte gerichtlich für verfassungswidrig erklärt wird, dann hat Person A-Z wohl gar keine Möglickeit mehr dieses unter Vorbehalt gezahlte Geld zurückzubekommen. Dafür sorgen die oberen Herrschaften. -> Geld? Haben wir nicht mehr -> Zahlungsunfähigkeit wird irgendwie erklärt.

Person A sollte ne Ratenzahlung mit GV vereinbaren, sodass immer GV persönlich kommen muss um sich die Knete zu holen. Bedeutet viel Aufwand.


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c
  • Beiträge: 18
Also bringt Zahlung unter Vorbehalt nichts . . .
Daß man ausdrückt, daß man die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht leistet, bringt auch nichts?
Weiß denn jemand, was nach dem Zahlen passiert? Person A vermutet, der ganze Krempel geht dann wieder von vorne los. Oder hat sich die Ausgangslage dann geändert?

Person A sollte ne Ratenzahlung mit GV vereinbaren, sodass immer GV persönlich kommen muss um sich die Knete zu holen. Bedeutet viel Aufwand.
Darf Person A darauf bestehen, daß das Geld abgeholt wird? Oder zieht  das wieder zusätzliche Gebühren nach sich?
Ist man verpflichtet, per Überweisung zu zahlen (wie im Schreiben gefordert) oder kann auch auf Barzahlung bestehen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2015, 09:04 von callahan«

 
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