Was eine fiktive Person N mal interessieren würde: Hat der erfundene Anwalt einer Person A gesagt dass es besser gewesen wäre mit denen (BS) nicht zu kommunizieren? Also frei nach dem Motto: Nobody Home?
Jein . . . es kommt darauf an, welche Strategie man verfolge. Hätte Person A sich komplett tot gestellt, wäre die Vollstreckung (erstmal) nicht möglich gewesen, weil der Beitragsservice bzw. der Rundfunk erstmal hätten beweisen müssen, daß Person A die Bescheide empfangen hat. Die diese Bescheide nie als Einschreiben sondern normaler Briefpost zugestellt wurden (zumindest in diesem hypothetischen Fall), wäre das nicht möglich gewesen und Person A wäre (erstmal) aus dem Schneider.
Aber in dem anderen Fall bleibt nur noch der Angriff, also eine Klage.
Parallel dazu könnte man denen noch eine Untätigkeitsklage vor den Latz knallen, weil die die Widersprüche von Person A nicht beantwortet haben. Person A weiß aber nicht, ob sie davon irgendeinen Vorteil hätte . . .
Mal noch eine kurze Frage:
Da Person A nun die bisher fälligen Beiträge zahlt (und danach wieder nicht), wäre es sinnvoll, das in irgendeiner Weise "unter Vorbehalt" zu tun? Wem muss man das mitteilen? Hat so etwas rechtliche Relevanz?