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Autor Thema: Mahnung nach Festsetzungsbescheid und Widerspruch  (Gelesen 4506 mal)

T
  • Beiträge: 3
Hallo,

erstmal.. ich weiß, das Thema gibt es schon 1000 Mal, sogar unter den neusten Threads. Ich habe schon viel im FAQ gelesen, auch viele Themen. Aber ich kann es nicht mehr durchblicken.. So bitte ich auch um Hilfe.

A bekommt am 2.03. nach viel Spam und Zwangsanmeldung ein Brief mit
Festsetzungsbescheid und Säumniszuschlag 8 Euro vom Beitragsservice.
Darauf legt A Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Der Beitragsservice antwortet am 3.04. mit Info über Rundfunkbeitrag und wieso A zahlen sollte.

Wegen falschen Daten der Briefe, Feiertage und langes Auslandsurlaub reagiert A nicht mehr darauf.

Am 12.05. bekommt A Mahnung vom Beitragsservice (mit Datum 1.05.!!). Diese sieht wieder ziemlich informativ aus, ohne Rechtsgrundlage. Mahnung und Mahngebühr sind über 100 Euro.

A wohnt in BW, hat keine Rechtsschutzversicherung und würde sich gerne ein Gerichtsverfahren ersparen.
Natürlich ist es ihm aber wichtiger, kein zusätzliches Geld zahlen zu müssen.

Sollte A auf die Mahnung reagieren und wenn ja, wie?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2015, 02:33 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.692
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sollte A auf die Mahnung reagieren und wenn ja, wie?

Bitte vor Erstellung neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen...
...diese liefert mit Suchkombinationen wie "Mahnung trotz Widerspruch", "Mahnung ohne Widerspruchsbescheid" bereits zahlreiche Abhandlungen dazu - u.a. auch diese ganz aktuelle mit sehr ähnlicher Konstellation:
Mahnung nach "Antwort" auf Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13809.0.html

Bitte dort und in den dort weiterverlinkten Seiten erst einlesen...
...und nur dann noch offene Fragen ggf. dort ergänzen.


Zum bereits mehrfach ausgiebig behandelten Thema "Mahnung" - und auch generell vor Erstellung neuer Beiträge - bitte immer auch die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen...
...diese liefert dann u.a. auch Ergebnisse wie diese ;)

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

[...]
Person A könnte [...] auf die Mahnung reagieren [...]

...und ggf. auch gleich vorsorglich noch dies berücksichtigen/ mit einflechten:
Klagefrist nach Erhalt einer Antwort/ eines Widerspruchbescheids
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13785.msg92852.html#msg92852
Um die Chancen zu erhöhen, dass die Rundfunkanstalt absieht von einer Einleitung der Vollstreckung trotz Antrags auf "Aussetzung der Vollziehung", könnten fiktive Personen A-Z in ihrem Widerspruch incl. "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" ggf. eine Formulierung ähnlich dieser einbinden...
Zitat
Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
...oder dies spätestens nach der ersten Mahnung deutlich machen (einer der wenigen Gründe, aus welchem man in solchen Konstellationen ggf. auf die eher informativen Mahnschreiben reagieren könnte).


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