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Autor Thema: Mahnung nach "Antwort" auf Widerspruch  (Gelesen 13671 mal)

y

y_s

  • Beiträge: 8
Mahnung nach "Antwort" auf Widerspruch
Autor: 10. April 2015, 17:44
Edit "Bürger":
Aufgrund abschweifender Themen/ Diskussion ausgegliedert aus
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html
Bitte bei Antworten innerhalb von Threads immer auf Thementreue achten. Danke ;)



PersonY (lebt in BY) hat auch die Mahnung gekriegt. Postweg 7 Tage. Datiert: 1 April

Zitat
bisher haben Sie unsere Forderung nicht beglichen. Ihr Beitragskonto weist inzwischen einen Gesamtrückstand von 517,46 EUR auf. Um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir Ihnen heute nochmals die Gelegenheit, bis zum 15.04.2015 den Mahnbetrag von 123,88 EUR auszugleichen. Der Mahnbetrag errechnet sich aus den festgesetzten Beträgen der aufgeführten Gebühren-/Beitragsbescheide.

Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Ver-
mögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkau- tion. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir über diesen Betrag bei der für Ihren Wohnsitz zustän-digen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für die Beitreibung gehen
zu Ihren Lasten.

Wie können Sie die Vollstreckung vermeiden? Zahlen Sie den Gesamtrückstand bis zum 15.04.2015. Ist
Ihnen die Zahlung in einer Summe nicht möglich, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Gerne auch w
c telefonisch.

Zeitraum Betrag Betrag
Rückständige Forderung bis 06.2014 339,64 EUR
Gebühren-/Beitragsbescheid(e)
01.12.2014 07.2014 - 09.2014 61,94 EUR
02.01.2015 10.2014- 12.2014 61,94 EUR
Betrag der Mahnung 123,88 EUR
Offene Forderung ab 01.2015 53,94 EUR
Gesamtrückstand 517,46 EUR

Was für mich ganz interessant war, dass auf der Rückseite kann man folgende Information lesen:

Zitat
Rechtsgrundlagen für Mahngebühren, Auslagen und Porto:
Bayern Es werden keine Mahngebühren erhoben

So, PersonY will jetzt nette Schreiben an denen einreichen, dass die sollen, bitte, erst lesen, was bei denen auf der Rückseite steht ;D und dazu noch wg. Säumungszuschlägen (muss noch in Forum finden). Dann, die verlangen von PersonY (laut dieser Schreiben) nur Mahnbetrag auszuglichen. Auf der SepaÜberweisung wurde, aber, die Summe eingetragen, so 517,46 €


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P
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Re: Mahnung nach "Antwort" auf Widerspruch
#1: 10. April 2015, 17:55
nach Berechnung
Zitat
Rückständige Forderung bis 06.2014 339,64 EUR
Gebühren-/Beitragsbescheid(e)
01.12.2014 07.2014 - 09.2014 61,94 EUR
02.01.2015 10.2014- 12.2014 61,94 EUR
Betrag der Mahnung 123,88 EUR

61,94 --> sind 3x 17,98 + 8,- Euro Säumniszuschlag

und weiterem prüfen, enthält das Schreiben im Eingangspost keine Mahngebühren
der Betrag der Mahnung 123,88 EUR ist genau 2x 61,94, also so gesehen nur 2 x 8,- Säumiszuschlag
dieses standen mit in den Bescheiden

Säumniszuschlag != Mahngebühren

Von einer Antwort oder Anfrage bezüglich eines Sachverhalts, welcher nicht zutreffend wäre würde abzuraten sein, ist zudem Schade ums Porto.

PersonX hofft mal, es wurde entsprechend je Gebühren-/Beitragsbescheid eine Zurückweisung/ Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, und das jeweils, sonst wird nach Zusendung einer so gesehen weiteren Mahnung, falls das die erste gewesen sein könnte, die Vollstreckung starten. Ist es bereits die zweite Mahnung würde keine weitere kommen.


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y_s

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Re: Mahnung nach "Antwort" auf Widerspruch
#2: 10. April 2015, 18:30
 :-[ PersonY hat schon Antwort auf Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid gekriegt. Diese Antwort kam 3 Tagen vor diese Mahnung. Genau 3 Monate nach.

Zitat
Ihr Rundfunkbeitrag

Sehr geehrter Herr Y, vielen Dank für Ihre Mitteilungen.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen.
Sie sind mit unserer Forderung nicht einverstanden.
Entgegen Ihrer Auffassung lässt der Festsetzungsbescheid die zuständige Rundfunkanstalt sowohl im Briefkopf als auch in der Namensangabe nach der Grußformel deutlich als erlassende Behörde erkennen. Dabei bedient sie sich des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der als nicht rechtsfähige öffentliche Verwaltungsgemeinschaft im Namen und Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt den Einzug des Rundfunkbeitrags durchführt.
Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erlassen wird, kann nach § 37 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz die Unterschrift fehlen. Deshalb ist der in dieser Art gefertigte Festsetzungsbescheid auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Eines besonderen Hinweises bedarf es hierzu nicht. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist entgegen Ihrem Vorbringen deutlich lesbar. Auf sie wird bereits auf der ersten Seite hingewiesen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er wurde durch die Ratifizierung in den jeweiligen Länderparlamenten zu geltendem Landesrecht.
Die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs im Mai 2014 verfassungsgemäß. Diese Auffassung vertreten auch sämtliche Verwaltungsgerichte.
Nach dieser Rechtsprechung handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn, der in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt und als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben wird.
Im privaten Bereich ist für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und ob diese genutzt werden, ist nicht entscheidend.
Die Beitragspflicht entsteht kraft Gesetzes mit dem Innehaben einer Wohnung. Auch die Fälligkeit ist gesetzlich geregelt. Der Beitrag ist nach § 7 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten. Lediglich dann, wenn der Beitragsschuldner dieser Zahlungspflicht nicht nachkommt, werden die rückständigen Rundfunkbeiträge einschließlich Säumniszuschlag von mindestens 8,00 EUR durch Bescheid festgesetzt.
Mit der Formulierung "umgehend" im Bescheid wird dabei deutlich gemacht, dass Ihnen für die Zahlung des festgesetzten Betrages nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht.
Abschließend möchten wir noch auf Ihre Kritik zum Programm eingehen. Es tut uns leid, dass Ihnen das Pro-gramm nicht zusagt. Jedoch müssen die Landesrundfunkanstalten einen gesetzlichen Programmauftrag er-füllen, nach dem sie eine Vielzahl von Informations- und Bildungssendungen, aber auch Programme mit unterhaltendem Charakter anbieten. Mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen können Sie sich direkt an Ihre zu-ständige Landesrundfunkanstalt wenden. In Ihrem Fall ist dies der Bayrische Rundfunk
Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de.
Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschließlich 03.2015 einen offenen Betrag von 517,46 EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer an. Unsere Bankverbindungen finden Sie auf der Rückseite.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio


Zitat
Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht Ihres Festsetzungsbescheids (datiert 1.12.2014) gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Bescheid handeln kann. Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irre, lege ich hiermit vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.
Begründung:
1. Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig". Folglich ist der Beitragsservice nicht befugt, rechtswirksame Beitragsbescheide zu erstellen. Hierzu sind nur die Landesrundfunkanstalten berechtigt. Ein vom Beitragsservice verschickter Beitragsbescheid kann somit nicht rechtswirksam sein. Es nutzt dem Beitragsservice auch nichts, wenn im Briefkopf oben links die Landesrundfunkanstalt mit Name und Postanschrift aufgeführt ist. Es sind im Übrigen nur die Kontaktdaten des Beitragsservice angegeben, nicht die der zuständigen Landesrundfunkanstalt, und der Bescheid wurde vom Beitragsservice und nicht von der Landesrundfunkanstalt erstellt und versendet. Der mir zugegangene Beitragsbescheid hat somit keine rechtliche Grundlage und ist unwirksam.
2. Im Übrigen fehlt auch die Angabe einer Zahlungsfrist. Ich werde aufgefordert, den aufgeführten Betrag „umgehend" zu zahlen.
3. Der Satz „Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig" steht nicht unter dem Text anstelle einer Unterschrift, Vi0 er hingehört, sondern ganz am unteren Rand des Blattes. Zudem ist er in hellgrau gedruckt und dadurch nahezu unlesbar. Korrekterweise müsste dieser Satz ebenso wie der übrige Text in Schwarz und deutlich lesbar gedruckt sein. Sie verwenden an diese Stelle auch die Techniken, die mindestens fraglich sind. Sie führen zu Verlust dieser Zeile bei z. B. Faxübertragung. Bei mehreren Geräten wird diese Zeile nicht lesbar (nicht übertragbar). Juristisch ist dies so zu werten, als würde dieser Satz fehlen, mit der Folge, dass der Bescheid rechtlich unwirksam ist.
4. Im Beitragsbescheid wird neben den monatlichen Zwangsbeiträgen ein „Säumniszuschlag" von 8 Euro in Rechnung gestellt. Vor der Zusendung eines Beitragsbescheids besteht keinerlei Zahlungsverpflichtung, folglich kann auch keine Säumnis entstanden sein. Ich halte es für eine unglaubliche Dreistigkeit, einen Säumniszuschlag für Zahlungen in Rechnung zu stellen, die mangels Beitragsbescheid noch gar nicht fällig sein können. Dieser Säumniszuschlag ist juristisch unhaltbar.
5. In Schreiben von 03.10.2014 weisen Sie auf Art. 5 Abs. 1 GG. So, lesen wir den Text durch:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu Unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
So, muss ich schon Sie z. B. an BVerfG, Urteil vom 25.03.2014 - 1 Bvi2 1/11, 1 ByR 4/11 zuweisen.
6. Auch stellt der Rundfunk-Zwangsbeitrag einen Verstoß gegen das Gerechtigkeitsgebot dar, da auch Personen, die die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzen und sich (wie ich) anderweitig informieren, zur Finanzierung mit herangezogein werden. Es ist sittenwidrig, Gebühren aucii von Mitbürgern kassieren zu wollen, die an den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kein Interesse haben und diese nicht nutzen wollen oder können (blacklisting). Fritzbox blacklisting
7. Die Rundfunkgebühr wurde ursprünglich erhoben, um den Bildungsauftrag der Rundfunkanstalten zu finanzieren. Von Erfüllung eines Bildungsauftrags kann allerdings keine Rede sein. An die Stelle sachlicher Information und ausgewogener Berichterstattung ist einseitige Darstellung, Indoktrination, Propaganda und Kriegshetze getreten. Offenbar sollen die Menschen, die durch Regierungspropaganda indoktriniert und irregeführt werden sollen, ihre eigene Verdummung auch noch selbst bezahlen.
8. Gerade am Beispiel der Berichterstattung über die Ukraine-Krise wurde von vielen Kritikern aufgezeigt und im Internet dokumentiert, dass diese alles andere als ausgewogen ist und eher die Kriterien von einseitiger Propaganda und Kriegshetze erfüllt, wie in etlichen im Internet abrufbaren Dokumentationen ausführlich dargelegt ist. Dass, was ich von meinen Kollegen erfahre (z.B Abschnitte aus Ihren Sendungen bei youtube), zeigt mir, eh, dass bei ÖR nur eine Seite des Konfliktes immer gehört wurde, sowie Recht hat. Sieht wie ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG, sowie Art. 5 Abs. 1 GG. Ich kann verstehen nicht nur dass, was in Deutsch gesprochen wurde, sondern auch Russisch, Ukrainisch und Englisch. So, kann ich auch die Berichte auf youtube oder livejournal analysieren und meine eigene freie Meinung haben.
Dazu: Nach den geltenden Gesetzen ist es verboten, Kriegshetze finanziell zu unterstützen. Wer Kriegshetze durch Zahlen dieses Zwangsbeitrags finanziell unterstützt, macht sich somit strafbar.
Soweit Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können, beantrage ich, diesen ruhend zu stellen, solange bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist u. id ob Beitragsbescheide in dieser Form wie der mir zugesandte rechtlich gültig sind.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs.


PS: Dass was PersonY noch dazu sagen kann: Die Situation in der Ukraine verschlechtert sich sehr schnell und stark. Gestern waren neue Gesetze angennomen : total fa___isch. Wenn man zu Gericht geht, so könnte man mit mehrere Fakten nachweisen, dass bei ARD, ZDF ganze Zeit nur reine Propaganda produziert wurde (ist, wird). Da wird es aber sehr abhängich von der Politik, welche in der Moment in De (Eu) aktuell wird.


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Re: Mahnung nach "Antwort" auf Widerspruch
#3: 10. April 2015, 18:39
so eine Antwort erscheint so als wäre das kein
Widerspruchsbescheid

gibt es eine Rechtsbelehrung in welche steht wo und in welcher Frist Klage eingereicht werden kann

Zitat
Ihr Rundfunkbeitrag
dort sollte an sich etwas stehen wie "Widerspruchsbescheid"

am besten mal wie hier beschrieben mit einem Muster vergleichen
Klagefrist nach Erhalt einer Antwort/ eines Widerspruchbescheids
siehe hier Antwort 1
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13785.msg92718.html#msg92718

@y_s
im Muster obigen Widerspruchs fehlt ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach VwGO 80 (4)

das könnte/sollte nachgeholt werden, zudem kann damit auch gleich ein richtiger rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid angefordert werden
Zitat
Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an

Person A sollte erklären, dass dieses Schreiben als Abhilfe nicht reicht und sie einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid haben möchte.

In Bayern kann doch auch ohne Widerspruch und sofort geklagt werden, dachte PersonX



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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Mahnung nach "Antwort" auf Widerspruch
#4: 10. April 2015, 18:40
:-[ PersonY hat schon Antwort auf Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid gekriegt. Diese Antwort kam 3 Tagen vor diese Mahnung. Genau 3 Monate nach.
Zitat
Ihr Rundfunkbeitrag
Sehr geehrter Herr Y, vielen Dank für Ihre Mitteilungen.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen.
Sie sind mit unserer Forderung nicht einverstanden. [...]
Genau: Eine "Antwort" ;) Mehr offensichtlich nicht - insbesondere nicht, sofern keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist. Das scheint den eher informativen "Eingangsbestätigungs-und-Demoralisierungs-Schreiben" zu entsprechen, die im Forum schon allgemein bekannt und oft genug thematisiert sind - u.a. unter

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Zahlreiche Beispiele offizieller WiderspruchsBESCHEIDE incl. Rechtsbehelfsbelehrung sind zu finden
WiderspruchsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Re: Mahnung nach "Antwort" auf Widerspruch
#5: 11. April 2015, 01:41
Zum bereits mehrfach ausgiebig behandelten Thema "Mahnung" - und auch generell vor Erstellung neuer Beiträge - bitte immer auch die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen...
...diese liefert dann u.a. auch Ergebnisse wie diese ;)

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836


:-[ PersonY hat schon Antwort auf Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid gekriegt.
Diese Antwort kam 3 Tagen vor diese Mahnung. Genau 3 Monate nach.
Verstehe ich richtig, dass der Widerspruch bereits mind. 3 Monate her ist und immer noch kein WiderspruchsBESCHEID erstellt wurde, sondern stattdessen frech eine Mahnung zugesendet wird?
Dann bestünde prinzipiell wohl die Möglichkeit, direkt Klage gegen den ursprünglichen Bescheid zu erheben, ohne noch einen WiderspruchsBESCHEID abzuwarten... allerdings ist fraglich, ob Person A das so forcieren wöllte oder sollte...

Variante:
Person A könnte - wie bereits von PersonX beschrieben - auf die Mahnung reagieren und damit verbunden insbesondere auch noch "schnell" den mit dem Widerspruch leider vergessenen formlosen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nachholen...
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Eine Formulierung à la Höcker wie z.B.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruch
Zitat
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
scheint entsprechend Erfolg gehabt zu haben
vgl. Seite 4 unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046

...und ggf. auch gleich vorsorglich noch dies berücksichtigen/ mit einflechten:
Klagefrist nach Erhalt einer Antwort/ eines Widerspruchbescheids
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13785.msg92852.html#msg92852
Um die Chancen zu erhöhen, dass die Rundfunkanstalt absieht von einer Einleitung der Vollstreckung trotz Antrags auf "Aussetzung der Vollziehung", könnten fiktive Personen A-Z in ihrem Widerspruch incl. "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" ggf. eine Formulierung ähnlich dieser einbinden...
Zitat
Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
...oder dies spätestens nach der ersten Mahnung deutlich machen (einer der wenigen Gründe, aus welchem man in solchen Konstellationen ggf. auf die eher informativen Mahnschreiben reagieren könnte).


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B
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Zitat
Zitat von: Bürger am 10. April 2015, 13:26
Um die Chancen zu erhöhen, dass die Rundfunkanstalt absieht von einer Einleitung der Vollstreckung trotz Antrags auf "Aussetzung der Vollziehung", könnten fiktive Personen A-Z in ihrem Widerspruch incl. "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" ggf. eine Formulierung ähnlich dieser einbinden...

...oder dies spätestens nach der ersten Mahnung deutlich machen (einer der wenigen Gründe, aus welchem man in solchen Konstellationen ggf. auf die eher informativen Mahnschreiben reagieren könnte).

Person Alpha hat heute auch eine solche Mahnung erhalten. Im Widerspruch besagter Person heißt es, dass sich sie sich den Beitrag als armeR StudentIn nicht leisten könne und sie weiterhin seine Grundrechte verletzt sieht. Dazu führte sie an, dass die Ankündigung einer Vollstreckung als Provokation eines Eilrechtantrages verstanden werden kann, der der Rundfunkanstalt in Rechnung gestellt werden kann. In dem informativen Schreiben geht der BS nicht auf die Aussetzung der Vollziehung ein, sondern schildert ein weiteres Mal den Schuldenstand.

Person Alpha sagte, sie möchte keine schlafenden Hunde wecken und einen Gerichtstermin so lange wie möglich hinauszögern. Ende Mai läuft die Dreimonatsfrist für den ersten Widerspruchsbescheid aus. Ergäbe sich für Alpha ein Nachteil daraus, nicht nachzuharken und nur auf rechtskräftige Schreiben zu reagieren? Oder muss sie mangels Anerkennung der Aussetzung der Vollstreckung mit der Angst leben, dass ihr nachts die Tür eingetreten wird?

edit: Wie der Zufall so will, wird das aktuell hier besprochen:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14094.msg94845/topicseen.html#msg94845


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T
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Hey keine Panik, Tür eintreten wird niemand. So hoch wird hier wohl keine Gefahr in Verzug sein :-)
Da sind erst einige Schritte notwendig, damit überhaupt der Vollzieher kommt, um freundlich fragen zu stellen...
Bitte die erste Hilfe hier im Forum lesen. Die Schurken kriegen wir schon klein...


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B
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Das mit der Tür war eine ironische Übertreibung meinerseits :D

Jedoch bleibt doch bei jedem Schreiben ein ungutes Gefühl bestehen...


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k
  • Beiträge: 6
Person A ist in ähnlicher Situation. Nach mindestens 3 Widersprüchen  ihrerseits auf Bescheide, auf die bisher nur Bausatzantworten kamen erreichte Person A jetzt gestern die Mahnung, datiert auf 1.5.15 mit der Frist bis 15.5 zu überweisen. Person A regt sich darüber lieber nicht weiter auf.  In den einzelnen Widersprüchen war die Aussetzung gefordert, einen Widerspruchsbescheid hat sie auch nie erhalten. Erster Widerspruch liegt jetzt knapp ein Jahr zurück (Juni 2014) Soll Person A weiter die Sache aussitzen, da die Mahnung ja keine Rechtsbelehrung erhält, oder wie hier im Thread angesprochen doch noch kurzfristig eine Reaktion auf die Mahnung bezüglich der Aussetzung nochmal nachschicken und die Drohung nach Eilrechtsschutz auf ihre Kosten erwähnen?

Ich beziehe mich dabei auf diesen Post:
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Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
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Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836


:-[ PersonY hat schon Antwort auf Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid gekriegt.
Diese Antwort kam 3 Tagen vor diese Mahnung. Genau 3 Monate nach.
Verstehe ich richtig, dass der Widerspruch bereits mind. 3 Monate her ist und immer noch kein WiderspruchsBESCHEID erstellt wurde, sondern stattdessen frech eine Mahnung zugesendet wird?
Dann bestünde prinzipiell wohl die Möglichkeit, direkt Klage gegen den ursprünglichen Bescheid zu erheben, ohne noch einen WiderspruchsBESCHEID abzuwarten... allerdings ist fraglich, ob Person A das so forcieren wöllte oder sollte...

Variante:
Person A könnte - wie bereits von PersonX beschrieben - auf die Mahnung reagieren und damit verbunden insbesondere auch noch "schnell" den mit dem Widerspruch leider vergessenen formlosen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nachholen...
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Eine Formulierung à la Höcker wie z.B.
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Zitat
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
scheint entsprechend Erfolg gehabt zu haben
vgl. Seite 4 unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046

...und ggf. auch gleich vorsorglich noch dies berücksichtigen/ mit einflechten:
Klagefrist nach Erhalt einer Antwort/ eines Widerspruchbescheids
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Zitat
Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
...oder dies spätestens nach der ersten Mahnung deutlich machen (einer der wenigen Gründe, aus welchem man in solchen Konstellationen ggf. auf die eher informativen Mahnschreiben reagieren könnte).


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