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Autor Thema: "Kostenlose" App des MDR  (Gelesen 4849 mal)

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  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
"Kostenlose" App des MDR
Autor: 05. Mai 2015, 19:33


Die neue MDR App bündelt das Audio-Angebot

UND

sie ist weltweit nutzbar!

Nur wie wird sie finanziert?

Mehr dazu unter http://www.mdr.de/tv/barrierefreiheit/mdraudio102.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Mai 2015, 22:38 von René«
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

G
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Re: "Kostenlose" App des MDR
#1: 05. Mai 2015, 19:57
Superklasse, danke MDR!! Jetzt haben die Blinden für ihren abgepressten Drittelbeitrag endlich einen adäquaten Gegenwert. Kostenlose Verkehrsmeldungen zum Anhören, für alle Blinden die zwar nicht mehr lesen können, aber regelmäßig Auto und Motorrad fahren. Nur um den Beitrag zu rechtfertigen. Geht es noch perverser?


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fox

  • Beiträge: 437
Re: "Kostenlose" App des MDR
#2: 05. Mai 2015, 20:39
Ich finde es ials eine Sauerei, wenn die ÖRR ihre Angebote als "kostenlos" bezeichnen.

Diese Angebote sind definitiv nicht und nimmer kostenlos.

 >:( Diese Angebote sind ZWANGSFINANZIERT  >:(


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Re: "Kostenlose" App des MDR
#3: 05. Mai 2015, 21:15
Das Argument, die Blinden damit zu unterstützen, ist ausgedacht, um der Ausbreitung im Internet einen sozialen Touch zu geben, gegen den man eher nicht argumentieren möchte. Trick 17!

Blinde haben im Rundfunkbereich bessere Möglichkeiten, sich zu informieren, als Gehörlose. Blinde können Radio voll empfangen. Fernsehen nur den Ton. Gehörlose können Radio gar nicht empfangen und beim Fernsehen nur das Bild. Die Informationsbarriere ist bei Gehörlosen um ein Vielfaches höher, da Sinnhaftigkeit im Rundfunk über Stimme und Sprache, und Stimmung zum überwiegenden Teil durch Geräusche und Musik vermittelt wird.

Warum wird nicht bei den ach so sozialen Anwandlungen gleichrangig was für die Gehörlosen getan? Weil der finanzielle Aufwand für Barrierefreiheit da viel grösser ist, als einfach ein paar existierende Radiosender "mobil" anzubieten. Ausserdem ist das Ziel nicht, Behinderte zu unterstützen, sonder sich möglichst flächendeckend in den neuen Medien auszubreiten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2015, 00:58 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Re: "Kostenlose" App des MDR
#4: 05. Mai 2015, 22:18
Vom NDR gibt's überigens auch eine "kostenlose" App, mit der man weltweit den NDR hören kann, siehe hier und hier...

Und hier ist eine Liste der zahlreichen Apps der ARD...

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

I
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Re: "Kostenlose" App des MDR
#5: 06. Mai 2015, 06:54
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehrte uns doch, dass grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen ist, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht.

Wieso gibt es dann eigentlich Befreiungen? Der Blinde oder der Gehörlose hat doch nach der Logik der Richter den gleichen Vorteil, wie der ÖRR Vielseher.


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Re: "Kostenlose" App des MDR
#6: 06. Mai 2015, 07:14
Zitat
jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen ist

Wir beteiligen uns ja an der Finanzierungsverantwortung. Wir können es nicht verantworten, denen Geld zu bezahlen. Ist doch verantwortungsvoller als einfach zu zahlen!


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: "Kostenlose" App des MDR
#7: 07. Mai 2015, 00:17
[...] jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks [...]

Auch auf die Gefahr hin, hier etwas off-topic zu werden, aber diese Frage habe ich mir schon andernorts gestellt:

Wo beginnt und wo endet bitte der "Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"?

a) Grundsätzlich jeder, der mit Internet, Antenne, Kabel, Satelittenschüssel o.ä. ausgestattet ist...?
>>> Dann wäre auch jeder solcherart ausgestatteter Weltenbürger an der Finanzierung zu beteiligen.

b) Ich persönlich erachte mich nicht im "Einwirkungsbereich", da ich ihn schlicht nicht *empfange*.
Ohne "Empfang" kann der "öffentlich-rechtliche Rundfunk" auch nicht auf mich "einwirken"...
...und wenn er es nach Sichtweise des Gesetzgebers angeblich doch täte - und zwar mittelbar über andere, die sich unter "Einwirkung" des "Öffentlich-rechtlichen Rundfunks" befinden - so würde ebenfalls wieder gelten, dass dies dann faktisch wirklich die gesamte Weltbevölkerung betreffen würde.
Der "Rundfunk" und dessen internetbasierte Weiterverbreitung macht jedenfalls in keinem Medium an den Landesgrenzen halt...

Vielleicht solllte man auch diesen Punkt noch einmal separat genauer unter die Lupe nehmen.
Ansatzweise wurde dies wohl auch schon mal im Forum thematisiert...


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T
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Re: "Kostenlose" App des MDR
#8: 07. Mai 2015, 07:23
Leider keine konkreten Fakten jetzt, aber wäre evtl sinnvoll nach den Einwirkungsbereichen in den Urteilen zu suchen - wer Zugang zu diesem Portal hat...

Außerdem sind solche essentiellen Fragen immer bei einer mündlichen Verhandlung zu stellen, denn die Richter sind nach VwGO verpflichtet darauf in der Urteilsbegründung einzugehen  ;)


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