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Autor Thema: Widerspruch gegen Bescheid abgelehnt (Antwort von BS/ Landesrundfunkanstalt)  (Gelesen 1892 mal)

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  • Beiträge: 2
Person A wurde Zwangsweise angemeldet und hat nach vielen Briefen Anfang 2015 den ersten Bescheid erhalten. Gegen diesen wurde Widerspruch eingelegt unter Verwendung eines Musters aus dem Forum. Dieser Widerspruch ging nach Köln und zum RBB. Der Brief nach Köln ging wohl 'verloren', die Antwort kommt offenbar auf das Schreiben welches an den RBB gerichtet war.

Zusammenfassung des Text der der Antwort: Widerspruch egal, der BS ist im Recht, bezahlen, Klappe halten. Das Schreiben befindet sich als Kopie im Anhang. Person A überlegt wie es weiter geht. Wenn die Zahlung nicht vermieden werden kann ist es der Wunsch das es dem BS den maximalen Aufwand kostet. Person A kann theoretisch zahlen, will aber nicht.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2015, 03:34 von Bürger«

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  • Beiträge: 1
hallo, tolles forum hier.
hoffe auf ein paar anregungen und tips zu meinem problem.

Person x hat gegen den beitragsbescheid innerhalb 2 wochen wiederspruch eingelegt.
diesen vordruck hat personx verwendet: http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm

3 monate später bekommt er einen 2 seitigen brief wo eigentlich nur drin steht, das der beitrag rechtmässig ist, und er seine versäumten 485,46 euro zu zahlen habe.

was ist der nächste schritt er gehen kann?


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.598
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dies sind augenscheinlich *keine* offiziellen "Ablehnungen", d.h. *keine* offiziellen WiderspruchsBESCHEIDe incl. Rechtsbehelfsbelehrung sondern wohl die altbekannten und regelmäßig als erste Schreiben auf den Widerspruch eingehenden "Antwortschreiben"...
...die aber zumindest als eine Art "Eingangsbestätigung" des Widerspruchs gewertet werden können.

Bitte bei solcherlei Schreiben und generell vor dem Erstellen neuer Beiträge immer auch erst mal die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen...
...denn diese liefert mit Begriffen wie "Ihr Rundfunkbeitrag", "vielen Dank für Ihre Mitteilung" usw. entsprechend viele der bereits ausgiebig abgehandelten Schreiben - so u.a. auch den wichtigen Übersichts-Thread, der ebenfalls immer mit als erstes konsultiert werden sollte:

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

insbesondere
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422



Personen A-Z könnten - sofern sie den Vorgang "forcieren" wöllten - explizit den rechtsmittelfähigen (klagefähigen) WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung einfordern...
...oder den Dingen einfach erst mal ihren Lauf lassen.


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da die Fragen hiermit beantwortet sein dürften und diese allgemeinen Antwortschreiben schon ausgiebig im Forum behandelt sind, Mehrfachdiskussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht des Forums nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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