Person A wurde Zwangsweise angemeldet und hat nach vielen Briefen Anfang 2015 den ersten Bescheid erhalten. Gegen diesen wurde Widerspruch eingelegt unter Verwendung eines Musters aus dem Forum. Dieser Widerspruch ging nach Köln und zum RBB. Der Brief nach Köln ging wohl 'verloren', die Antwort kommt offenbar auf das Schreiben welches an den RBB gerichtet war.
Zusammenfassung des Text der der Antwort: Widerspruch egal, der BS ist im Recht, bezahlen, Klappe halten. Das Schreiben befindet sich als Kopie im Anhang. Person A überlegt wie es weiter geht. Wenn die Zahlung nicht vermieden werden kann ist es der Wunsch das es dem BS den maximalen Aufwand kostet. Person A kann theoretisch zahlen, will aber nicht.