Kann mich bitte jemand korrigieren... Wenn eine Landesmedienanstalt (Sachsen) nun per (Landesgesetz) aus dem Rundfunkbeitragstopf die privaten Radios fördert (finanziert), dann ist das doch ein Bekenntnis auf Länderebene, dass der private Rundfunk einen gesetzlichen Auftrag hat. Somit ist der Verfassungsrang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Bezug auf die Alleinstellung beim Grundversorgungsauftrag dahin. Auch wenn die Beträge gegenüber dem Gesamtvolumen von GEZ-Jahreseinkommen gering sind, so finanzieren alle Beitragszahler indirekt den privaten Rundfunk
Soweit würde ich nicht gehen. Nur weil die Privaten etwas vom Kuchen erhalten, haben sie in meinen Augen noch keinen gesetzlichen Auftrag. Sie haben keine vergleichbaren Pflichten, wie sie im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt werden. Insbesondere möchte ich hier den §10 und §11 des Rundfunkstaatsvertrages erwähnen. Das sie die Pflichten nicht einhalten, ist noch ein anderes Thema.
Auf der anderen Seite dienen die Rundfunkbeiträge zur Deckung der Kosten einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung. Die Privaten zählen nicht dazu. Sie erzielen auch Gewinne, was die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht dürfen. Daher sind die aktuellen Mehreinnahmen des ÖRR unrechtmäßig.