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Autor Thema: Gesetzesänderung: Freie Radios bekommen künftig Sende- und Leitungskosten  (Gelesen 6425 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de


Gesetzesänderung:
Freie Radios bekommen künftig Sende- und Leitungskosten


Jahrelanger Streit beendet

Für die Freien Radios ist damit im jahrelangen Streit um Fördergeld durch die SLM ein Meilenstein erreicht: Die traditionell CDU-dominierte SLM hatte den eher linken NKL jahrelang (üppige) Förderung verweigert. Unter anderem mit dem Argument, die Verwendung der Rundfunkgebühren (die Haupteinnahmequelle der SLM) für die NKL sei nicht mit dem gesetzlichem Auftrag gedeckt. Zwar gab es eine Unterstützung für die Freien Radios, allerdings nur in geringer Höhe und aus anderen Einnahmequellen der SLM (z.B. Strafzahlungen oder Lizenzeinnahmen).

weiterlesen auf:

http://www.flurfunk-dresden.de/2015/04/22/gesetzesaenderung-freie-radios-bekommen-kuenftig-sende-und-leitungskosten/


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T
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Kann mich bitte jemand korrigieren... Wenn eine Landesmedienanstalt (Sachsen) nun per (Landesgesetz) aus dem Rundfunkbeitragstopf die privaten Radios fördert (finanziert), dann ist das doch ein Bekenntnis auf Länderebene, dass der private Rundfunk einen gesetzlichen Auftrag hat. Somit ist der Verfassungsrang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Bezug auf die Alleinstellung beim Grundversorgungsauftrag dahin. Auch wenn die Beträge gegenüber dem Gesamtvolumen von GEZ-Jahreseinkommen gering sind, so finanzieren alle Beitragszahler indirekt den privaten Rundfunk  (#)


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zu diesem Zwecke wird ja auch gern der euphemistische Neusprech der sog. "Gesamtveranstaltung Rundfunk" bemüht...

...auch dies muss Teil der grundsätzlichen Aufarbeitung der "Rundfunkfinanzierung" und des sog. "Dualen Systems" werden.

Das ist ein komplexes Rechtsfeld, dass wohl nur im Zuge profund ausgearbeiteter Verfahren juristisch aufgearbeitet werden kann.


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Kann mich bitte jemand korrigieren... Wenn eine Landesmedienanstalt (Sachsen) nun per (Landesgesetz) aus dem Rundfunkbeitragstopf die privaten Radios fördert (finanziert), dann ist das doch ein Bekenntnis auf Länderebene, dass der private Rundfunk einen gesetzlichen Auftrag hat. Somit ist der Verfassungsrang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Bezug auf die Alleinstellung beim Grundversorgungsauftrag dahin. Auch wenn die Beträge gegenüber dem Gesamtvolumen von GEZ-Jahreseinkommen gering sind, so finanzieren alle Beitragszahler indirekt den privaten Rundfunk  (#)

Soweit würde ich nicht gehen. Nur weil die Privaten etwas vom Kuchen erhalten, haben sie in meinen Augen noch keinen gesetzlichen Auftrag. Sie  haben keine vergleichbaren Pflichten, wie sie im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt werden. Insbesondere möchte ich hier den §10 und §11 des Rundfunkstaatsvertrages erwähnen. Das sie die Pflichten nicht einhalten, ist noch ein anderes Thema.

Auf der anderen Seite dienen die  Rundfunkbeiträge zur Deckung der Kosten einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung. Die Privaten zählen nicht dazu. Sie erzielen auch Gewinne, was die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht dürfen. Daher sind die aktuellen  Mehreinnahmen des ÖRR unrechtmäßig.


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