Für alle, die es noch nicht bemerkt haben, vergessen haben oder gar nicht wissen: Öffentlich-rechtliche Sender wie die ARD haben einen Bildungsauftrag. So steht es im Rundfunkstaatsvertrag und im dortigen §11:
Rundfunkbeitrag(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. […] Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen.
Was unter Bildung zu verstehen ist, ist in §2 des Staatsvertrags unter Begriffsbestimmung bestimmt:
“16. unter Bildung [ist] insbesondere Folgendes zu verstehen: Wissenschaft und Technik, Alltag und Ratgeber, Theologie und Ethik, Tiere und Natur, Gesellschaft, Kinder und Jugend, Erziehung, Geschichte und andere Länder,
Es ist erfreulich zu sehen, dass im Rundfunktstaatsvertrag Wissenschaft zu Bildung gezählt wird, und zwar gleichranging mit z.B.: ...
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http://sciencefiles.org/2015/04/03/offentlich-rechtliche-vetternwirtschaft-was-vom-bildungsauftrag-ubrig-bleibt/
Gekürzt. Keine Vollzitate.
René/Administrator