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Autor Thema: Kosten für Beschwerde nach abgelehnter Erinnerung  (Gelesen 1763 mal)

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Kosten für Beschwerde nach abgelehnter Erinnerung
Autor: 19. November 2015, 14:04
Hallo,

Eine Person A hatÖ
Bescheid -> Widerspruch -> ZV -> Erinnerung -> Ablehnung

Eine Beschwerde auf die Ablehnung ist moeglich. Was für Kosten entstehen Person A?

(Person A hat auch Klage beim VG erhoben, also bitte keine Diskussion "Klage ist besser" ..)

Danke für Eure Meinungen


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  • Beiträge: 39
Das würde mich auch interessieren. Hat jemand zumindest einen Tipp, wo man das nachlesen könnte?


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  • Beiträge: 39
Nach etwas Recherche bin ich hier (https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/gottwaldmock-zwangsvollstreckung-zpo-766-erinnerung-10-gebuehren-kosten_idesk_PI17574_HI3270105.html) darauf gestoßen, dass das Beschwerdeverfahren nach "Nr. 2121 KV der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG" (http://dejure.org/gesetze/GKG/Anlage_1.html#g1_2) 30 € kostet, falls die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird.


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